• BtMG – Betäubungsmittelgesetz •
§ 1 Allgemeines und Begrifflichkeiten
Abs. 1 Das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) regelt den Besitz, Handel und die Herstellung bzw. Anbau von betäubenden Substanzen und Gegenständen. Zum Nachweis bei hinreichendem Verdacht kann ein Drogentest durchgeführt werden.
Abs. 2 Alle Suchtgifte und Suchtmittel fallen unter illegale Betäubungsmittel, diese sind in Anhang I.
Abs. 3 Alle Betäubungsmittel nach Anhang I und illegalen Substanzen nach Anhang II müssen von Exekutivbeamten beschlagnahmt werden.
§ 2 Besitz
Abs. 1 Der Besitz von Betäubungsmittel nach Anhang I und illegalen Substanzen nach Anhang II ist illegal.
Abs. 2 Der Besitz nach Abs. 1 führt zur Abnahme der illegalen Betäubungsmittel bzw. Substanzen.
Abs. 3 Der Besitz wird hierbei nach der im Anhang III festgelegten Mengen differenziert.
§ 3 Herstellung
Abs. 1 Der Herstellungsprozess, sowie der Anbau von illegalen Substanzen gemäß dem Anhang II, ist illegal.
Abs. 2 Der Herstellungsprozess nach Abs. 1 führt zur Abnahme der illegalen Betäubungsmittel bzw. Substanzen.
Abs. 3 Legale Gegenstände die zur Herstellung von Drogen genutzt werden, dürfen abgenommen werden, wenn diese unmittelbar am Herstellungsort festgestellt werden.
§ 4 Handel
Abs. 1 Der Handel von Betäubungsmitteln nach Anhang I und illegalen Substanzen nach Anhang II ist illegal.
Abs. 2 Der Handel nach Abs. 1 führt zur Abnahme der illegalen Betäubungsmittel bzw. Substanzen.
Anhang I - Betäubungsmittel
Nr. | Bezeichnung des Betäubungsmittel |
1 | Kokain |
2 | Heroin |
3 | Haschischöl |
4 | Ecstasy |
5 | Amphetamine |
6 | Opium Konzentrat |
7 | Adrenalin Spritze |
8 | Blunt |
9 | Magic Tee |
10 | LSD |
11 | Drogencocktail |
12 | Verschweißte Kisten |
Anhang II - Illegale Substanzen
Nr. | Bezeichnung der illegalen Substanz |
1 | Kokainblatt/Verarbeitetes Kokainblatt |
2 | Mohnblüte/Morphinbase |
3 | Ammoniakblüte/Pulverisiertes Ammoniak |
4 | Hanfblatt/Hanfblätter/Haschischplatte |
5 | Manganblüte/Pulverisiertes Mangan |
6 | Cayoblüte/Kiste mit Cayoblättern |
7 | Lysergsäure |
8 | Spitzkeglige Kahlköpfe |
9 | Rohopium |
10 | Meeresträubel |
11 | Batteriesäure |
Anhang III - Mengen
Nr. | Art der Menge | Gewicht der Menge |
1 | geringe Mengen | alles unter 5 kg |
2 | größere Mengen | ab 5 kg |
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