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Fraktions Regelwerk | 22.11.2023

    • Offizieller Beitrag

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    §1 Allgemeines

    1. Um einer Staats- oder Badfraktion beizutreten, muss eine schriftliche oder mündliche Bewerbung stattfinden.
    2. Um einer Fraktion beizutreten benötigt es folgende Visumstufen:
      1. Visumstufe 4 um einer Staatsfraktion (§2) oder einer neutralen Fraktion (§3) beizutreten. Ausnahme: FIB siehe §1 Absatz 2 Nr.2
      2. Visumstufe 8 um dem FIB beizutreten.
      3. Visumstufe 8 um einer Badfraktion (§4) beizutreten.
    3. Als Mitglied einer Fraktion hat man sich stets an das Konzept der eigenen Fraktion zu halten. (Bei Auffälligkeiten agiert die Fraktionsverwaltung)
    4. Leaderfahrzeuge (Gepanzerter Schafter/Deity etc.) dürfen ausschließlich von der Leaderschaft (Rang 10+) gefahren werden. Ausnahmen: Es sitzt ein Leader (Rang 10+) mit im Fahrzeug oder es handelt sich um eine DM Situation (siehe §6).
    5. Fraktionseigentum darf ausschließlich im Sinne der Fraktion genutzt werden. Als Fraktionseigentum zählen:
      1. sämtliche Fraktionsfahrzeuge
      2. Geld, welches in der Fraktionsbank liegt
      3. Inhalte im Fraktionslager
      4. Inhalt der Fraktionsfahrzeuge
    6. Während eines Kampfes sind "Motivationsschreie" erlaubt, solange sie keine Person persönlich angreifen. Nach einem Kampf sind Beleidigungen und absichtliches Triggern gegenüber Mitspielern verboten.
    7. Stehen Partei A und Partei B in einem Konflikt, dürfen externe Beobachter die Beteiligten nicht über den Ausgang eines Kampfes informieren (Beispiel: Zivilisten beobachten, wie Partei A Partei B besiegt und gehen danach zu Partei B und erzählen das).
      1. Überlebt ein Fraktionsmitglied, darf dieses den Ausgang des Kampfes jedoch erzählen und die Partei dementsprechend reagieren.
    8. Falls man aus einer Fraktion selbst austritt oder vom Leader einen Uninvite erhält, so erhält man automatisch eine 7-tägige Fraktionssperre, welche gleichzeitig nur abläuft sofern man mindestens 10 Stunden auf dem Server verbracht hat, für andere Fraktionen (Staats-, Neutrale oder Bad-Fraktionen, sowie offizielle Untergruppierungen). Wechselt eine Person von einer Staatsfraktion zu einer Staatsfraktion kann die Fraktionssperre durch die Fraktionsverwaltung aufgehoben werden, sofern die Leader (Rang 10+) der ehemaligen Staatsfraktion hiermit einverstanden sind.
    9. Das Fraktions-Hopping (von Fraktion zu Fraktion wechseln) für zum Beispiel Söldner in Kriegen oder Kämpfen ist untersagt. (Bei Auffälligkeiten agiert die Fraktionsverwaltung)
    10. Sollte eine Fraktion administrativ geschlossen werden so dürfen maximal 5 ehemalige Mitglieder der Fraktion zusammen einer neuen Fraktion beitreten.


    §2 Staatsfraktionen

    1. Als Staats-Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forum unter dem Bereich Staats-Fraktionen eingeordnet sind. Ausnahme: "Hightower-Johnson Logistics" (siehe §3)
    2. Jedes Mitglied des LSPDs und FIBs unterliegt einer Aufnahmepflicht. Hierbei müssen DM-Situationen aufgenommen und für mindestens 7 Tage gespeichert werden. Sollten geforderte Aufnahmen nicht vorhanden / unvollständig sein, so behält sich das Team vor Personen vom Projekt permanent auszuschließen.
    3. Das Aufhalten an Orten, an denen kriminelle Handlungen stattfinden, wie zum Beispiel Drogenfelder, stellen keine Straftat dar.
      1. Hier dürfen nur Kontrollen stattfinden, wenn ein ausreichender Tatverdacht vorliegt.
      2. Ein ausreichender Tatverdacht besteht nicht, wenn Aussagen Dritter auf diesen Ort hinweisen.
    4. Das stark unverhältnismäßige Verteilen von Strafakten, um eine Person massiv zu schädigen, ist nicht erlaubt.
    5. Sperrzonen dürfen maximal einen Umkreis von 250 Meter haben.
    6. Dem FIB ist die Bereicherung im Dienst, sowie die Korruption vollständig untersagt.
    7. Staatsbeamte dürfen im Dienst nicht hochgradig korrupt sein:
      1. Bspw. sind Hinrichtungen / der gezielte Beschuss auf Kollegen / massive Sabotage des Staatsdienstes verboten.
      2. Exekutivbeamten ist die hochgradige Korruption auch außerhalb des Dienstes untersagt.
      3. Exekutivbeamte dürfen keine falschen Angaben von Informationen gegenüber einem unabhängigen Exekutivbeamten tätigen.
    8. Staatsbeamte unterliegen im Dienst der Uniform-, Erkenntlichkeits- und Fraktionsfahrzeugpflicht.
      1. Ausnahme: Mitglieder des FIBs dürfen nach Absprache mit deren Leitung "Undercover" im Dienst sein, bzw. LSPD/FIB Ausnahmen in deren Dienstvorschrift durch die jeweilige Leitung geregelt nach Absprache mit der Fraktionsverwaltung.
      2. Ausnahme: Kleiderordnung bei DMV und Downtown Cab & Co. Die Fahrzeuge müssen weiterhin einheitlich erkennbar sein.
    9. Dem Automobile Club Los Santos (ACLS) ist es nicht gestattet, folgende Bauteile an Fahrzeugen anzubringen: Bewaffnung (MG), Explosionsgeschütze (Raketenwerfer), Panzerung.
    10. Staatsbeamten (ausgenommen PD & FIB) ist es erlaubt, außer Dienst, einen Shoprob, einen Überfall auf eine Fleeca Bank zu starten oder einen Bankautomaten zu sprengen.
      1. Der direkte Weg (inklusive Vorbereitung) zum Shoprob, zur Fleeca Bank oder zum Bankautomat fällt mit in die Regelung, sofern dieser plausibel nachvollziehbar ist.
      2. Sollten bei Straftaten, außerhalb der unter Absatz 9 genannten Szenarien, gegen den Staat (LSPD/FIB, Langwaffen genutzt werden, so wird normal nach Beamtendienstgesetz (BDG) vorgegangen und die Ausnahme greift nicht.
      3. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden nach Beamtendienstgesetz (BDG) geahndet.
    11. Helikopterregelungen:
      1. alle systemgegebene Szenarien 1 Helikopter a 2 Personen. Ausnahmen: siehe §2 Abs. 11 Nr. 2 und §2 Abs. 11 Nr.3
      2. Camper-Szenario: Bad-Fraktion vs. Staat: 1 Helikopter a 1 Person
      3. Fleeca Banken und Shoprobs: 1 Helikopter a 1 Person
      4. alle DM Situationen: Maximal 2 Helikopter (einer fungiert als "Gunner" und einer als "EMP")
    12. Das Verlassen einer Staatsfraktion muss durch die Leaderschaft erfolgen und darf nicht eigenständig durchgeführt werden.


    §3 Neutrale Fraktionen

    1. Als neutrale Fraktion gilt die Fraktion "Hightower-Johnson Logistics".
    2. Mitglieder einer neutralen Fraktion dürfen bei aggressiven Handlungen oder systemgegebenen Szenarien (§6) lediglich in Zivil agieren.
      1. Mitglieder einer neutralen Fraktion agieren bei aggressiven Handlungen oder systemgegebenen Szenarien (§6) immer in Zivil.
    3. Mitgliedern einer neutralen Fraktion ist es untersagt bei aggressiven Handlungen oder systemgegebenen Szenarien (§6) mit Fraktionsfahrzeugen zu agieren.


    §4 Bad-Fraktionen

    1. Jede Bad-Fraktion darf maximal 30 Mitglieder haben und darf maximal mit folgender Anzahl an Mitgliedern agieren.
      1. 20 Mitglieder von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr
      2. 15 Mitglieder von 23:00 Uhr bis 16:00 Uhr
      3. Bei spontanen Situationen (bspw. Dealer/Munitionslieferung) darf mit allen anwesenden Fraktionsmitgliedern agiert werden.
    2. Als Bad-Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forum unter dem Bereich Bad-Fraktionen eingeordnet sind.
    3. Jedes Mitglied einer Bad-Fraktion unterliegt einer Aufnahmepflicht. Hierbei müssen DM-Situationen aufgenommen und für mindestens 7 Tage gespeichert werden. Sollten geforderte Aufnahmen nicht vorhanden / unvollständig sein, so behält sich das Team vor Personen vom Projekt permanent auszuschließen.
    4. Falls eine Bad-Fraktion einen Aufbauschutz erhalten hat, darf diese nicht von Bad-Fraktion/Staatsfraktionen angegriffen werden. Dazu zählen: Camper/Munitionslieferungen/Dealer/Verarbeiter (Verarbeiter seitens Bad-Fraktion). Den Status kann jeder Fraktionsleader im Bereich Leaderintern nachverfolgen.

      1. Der Aufbauschutz gilt ebenfalls für die offizielle Untergruppierung
      2. Ausnahme: Die Bad-Fraktion im Aufbauschutz agiert aggressiv gegen Bad-Fraktion/Staatsfraktion
    5. Es gibt Orte (Safezone), an denen Bad-Fraktionen untereinander nicht aggressiv agieren dürfen (staatliche Behörden (LSPD/FIB) ausgenommen):
      1. Waffenfabrik (gesamter Umkreis, Zufahrten, etc).
        1. Dies gilt nur für die direkte/indirekte Herstellung von Waffen.
    6. Jede Bad-Fraktion hat ihre eigene Base. Diese ist das höchste Gut einer Bad-Fraktion. Wird diese von Mitgliedern anderer Bad-/Staatsfraktionen betreten, ist der direkte Beschuss erlaubt (KOS - Kill on Sight)
    7. Pro Wende darf nur ein Baseraid durchgeführt werden.
    8. Fraktionsfahrzeuge der Bad-Fraktionen müssen immer in ihrer jeweiligen Fraktionsfarbe lackiert sein.
    9. Sind 5 oder mehr Mitglieder einer Fraktion in eine Situation involviert, so agieren diese als Fraktion.
    10. Jede Bad-Fraktion ist bei folgenden Situationen verpflichtet, mit Fraktions- oder Farmfahrzeugen zu agieren:
      1. Systemgegebene Szenarien (siehe §6).
      2. Aktionen, bei denen mit der Fraktion agiert wird und die Fraktion der Aggressor ist.
      3. Beim Verkaufen von Drogenkisten (nur Bodenfahrzeuge und kein Helikopter)
    11. Eine Bad-Fraktion darf, während sie eine Aktion durchführt (z.B. Staatsbank), nicht zeitgleich eine zweite Aktion starten (z.B. Staatsgefängnis aufschweißen).
    12. Sobald eine Bad-Fraktion eine aktive Aktion durchführt, muss mindestens ein Teil der Bekleidung (Oberteil, Hose) in der jeweiligen Fraktionsfarbe getragen werden.
      1. Falls man sich in einer passiven Aktion befindet, muss mindestens die Fraktionsmaske getragen werden.
    13. Bei Auseinandersetzungen mit anderen Bad-Fraktionen soll nach einem Aktions-/Reaktions-Prinzip gehandelt werden. Beispiel: Partei A überfällt Partei B, da Partei B einen Arbeiter von Partei A überfallen hat. Nach dem Angriff von Partei A muss von Partei B eine Reaktion folgen, so dass Partei A weiter agieren darf. Reagiert Partei B jedoch nicht, gilt die Situation als beendet.
      1. Eine Forderung muss zeitnah nach der gegnerischen Handlung gestellt werden.,
    14. Befinden sich Bad-Fraktionen in einem aktiven Konflikt/Krieg, darf keine der Parteien ein Gangwar starten.
      1. Unter "aktiven Konflikt" zählt ebenfalls der globale Durchsuchungsbefehl.
    15. Ein aktiver Konflikt muss unter den verfeindeten Fraktionen und Untergruppierungen geklärt werden.
    16. Befindet sich eine Fraktion in einem aktiven Konflikt/Krieg dürfen keine neuen Mitglieder in die Fraktion eingeladen werden
    17. Findet ein Gefecht zwischen zwei Fraktionen/Untergruppierungen statt, hat die Partei, die verloren hat, 45 Minuten lang Zeit, sich neu auszurüsten (Equipzeit). Diese Zeit beginnt, sobald das Gefecht gestartet hat.
    18. Bei einer Konfliktsituationen darf der Helikopter nur folgendermaßen besetzt werden:
      1. Bad-Fraktion vs. Staat: 1 Helikopter a 2 Personen. Ausnahmen: siehe §4 Abs. 18 Nr. 2 und §4 Abs. 18 Nr.3
      2. Camper-Szenario: Bad-Fraktion vs. Staat: 1 Helikopter a 1 Person
      3. Fleeca Banken und Shoprobs: 1 Helikopter a 1 Person
      4. Bad-Fraktion vs. Bad-Fraktion: 1 Helikopter a 1 Person
    19. Das Umstellen des Campers einer anderen Fraktion, um das Kochen zu verhindern, ist verboten.
    20. Fordert eine Bad-Fraktion eine Munitionslieferung an, so muss diese sofort abgeholt werden. Sollte man den Beladungsvorgang gestartet haben, so muss man das beladene Fahrzeug zu seiner Fraktions-Base bringen und darf dieses nicht stehen lassen.
    21. Als Mitglied einer Badfraktion darf man ausschließlich in Zivil an einer Automatensprengung beteiligt sein.
    22. Als Mitglied einer Badfraktion darf man ausschließlich alleine (1 Person) anpflanzbare Drogen aus einer gegnerischen Base klauen. Sollte die Fraktion, welche ausgeraubt wird, aggressiv auf den Überfallenden reagieren, so darf dieser nicht von seiner Fraktion verteidigt werden.
    23. Sollte ein Mitglied einer Badfraktion die Server des LSPDs hacken, so darf dieser nicht von seiner Fraktion gegen das LSPD/FIB verteidigt werden.
    24. Die Leader einer Bad-Fraktion haben das Recht, bei einem Mitglied einen "Bloodout" durchzuführen.
      1. Ein ehemaliges Mitglied, bei welchem ein "Bloodout" durchgeführt worden ist, verpflichtet sich alle internen Informationen über die Bad-Fraktion zu vergessen. Das Wissen, dass man in dieser Fraktion war, bleibt jedoch bestehen.
      2. Die Wiederaufnahme von Mitgliedern die ein "Bloodout" erhalten haben, dürfen bei demselben Main-Leader (Rang 12) erst nach 2 Monaten wieder beitreten. Ein Bloodout darf maximal bis zu 2 Wochen nach dem Verlassen der Bad-Fraktion eingefordert werden.


    §5 Offizielle Untergruppierungen

    1. Eine offizielle Untergruppierung darf maximal 17 Mitglieder haben. In dieser Untergruppierung muss mindestens ein Mitglied der jeweiligen Fraktion enthalten sein, dieses wird in der Zählung als Mitglied der Untergruppierung gewertet.
      1. Beispiel: Eine Person der jeweiligen Fraktion + 16 Mitglieder der Untergruppierung.
      2. Als Mitglied einer Fraktion ist es verboten Teil einer offiziellen Untergruppierung zu sein. Ausnahme: Es handelt sich um die offizielle Untergruppierung der eigenen Fraktion.
    2. Pro Bad-Fraktion existiert nur EINE offizielle Untergruppierung. Diese muss von der Fraktionsverwaltung genehmigt sein!
    3. Die offizielle Untergruppierung muss RP-gemäß zur Fraktion passen, ebenfalls muss die offizielle Untergruppierung farblich/kleidungstechnisch zur Fraktion passen, sofern diese aktiv an einer Situation teilnehmen.
    4. Eigentum einer offiziellen Untergruppierung darf ausschließlich im Sinne der Untergruppierung genutzt werden. Als Eigentum einer offiziellen Untergruppierung zählen:
      1. sämtliche Businessfahrzeuge
      2. Geld, welches in der Businessbank liegt
      3. Inhalte im Businesslager
      4. Inhalt der Businessfahrzeuge
    5. Jeder Member einer offiziellen Untergruppierung unterliegt einer Aufnahmepflicht. Hierbei müssen DM-Situationen aufgenommen und für mindestens 7 Tage gespeichert werden. Sollten geforderte Aufnahmen nicht vorhanden / unvollständig sein, so behält sich das Team vor Personen vom Projekt permanent auszuschließen.
    6. Eine offizielle Untergruppierung darf mit maximal 9 Leuten agieren.
    7. Sind 5 oder mehr Mitglieder einer offiziellen Untergruppierung involviert, so agieren diese als offizielle Untergruppierung.
    8. Der Kuruma darf ausschließlich von der Leaderschaft (Rang 10+) gefahren werden. Ausnahmen: Es sitzt ein Leader (Rang 10+) mit im Fahrzeug oder es handelt sich um systemgegebenes Szenario (siehe §6).
    9. Eine Untergruppierung darf nur von der zugehörigen Bad-Fraktion verteidigt werden, wenn diese angegriffen wird und keine Staats-Fraktion involviert ist.
    10. Pro Wende darf nur ein Baseraid durchgeführt werden.
    11. Bei Szenarien & Konflikten dürfen nur Mitglieder einer offiziellen Untergruppierung mit agieren, keine anderen Fraktionsmitglieder oder Zivilisten.
    12. Befindet sich eine Fraktion in einem aktiven Konflikt/Krieg mit einer verfeindeten Fraktion befindet sich die offizielle Untergruppierung nicht automatisch in einem Konflikt mit der verfeindeten offiziellen Untergruppierung. Es bedarf hierbei eines nachvollziehbaren Grund um einen Konflikt gegen die andere offizielle Untergruppierung zu führen.
    13. Offizielle Untergruppierungen, die bei ihrer Fraktion auffüllen, müssen bei allen systemgegebenen Szenarien mit Fraktionsfahrzeugen agieren.
    14. Jede offizielle Untergruppierung darf maximal einen Camper ausgeparkt haben.
    15. Der Überfall auf den Camper einer gegnerischen Untergruppierung gilt als systemgegebenes Szenario. Dabei gilt:
      1. Der Camper darf nur eingeparkt werden, sofern weniger als 5 Personen der offiziellen Untergruppierung online sind (Beweispflicht liegt bei der offiziellen Untergruppierung). Ausnahme: Eine andere Partei (Staatsdienst oder verfeindete offizielle Untergruppierung) ist am Camper.
      2. Man darf nicht in der Nähe seiner eigenen Base kochen. Der Camper muss mindestens im nächsten Stadtbezirk stehen.
      3. Jede offizielle Untergruppierung darf nur einen Camper am Tag ausrauben (ausrauben = Entnahme des Gasbehälters).
      4. Untergruppierung A darf den Camper von Untergruppierung B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben.
      5. Camper von offiziellen Untergruppierungen dürfen nur zu folgenden Zeiten ausgeraubt werden:
        1. Sonntag bis Donnerstag im Zeitraum von 19:00 bis 23:00 Uhr
        2. Freitag und Samstag im Zeitraum von 19:00 bis 00:00 Uhr
      6. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiteres Szenario begonnen werden.
      7. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
      8. Sollten sich während des Überfalls eines Camper Personen im überfallenden Camper befinden, werden diese weggeschickt und nicht ausgeraubt oder getötet.
      9. Sollte Untergruppierung A den Camper von Untergruppierung B ausrauben und Untergruppierung B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Untergruppierung A zu einen weiteren Camper auszurauben.
      10. Sollte Untergruppierung A den Camper von Untergruppierung B ausrauben, so hat Untergruppierung B maximal 30 Minuten Zeit Ihren Camper zu verteidigen. Sollte Untergruppierung B innerhalb der 30 Minuten Ihren Camper nicht verteidigen, so gilt das Szenario als beendet.
      11. Wurde ein Camper bereits ausgeraubt, darf dieser am selben Tag nicht erneut von einer anderen offiziellen Untergruppierung ausgeraubt werden.
    16. Die Leader einer offiziellen Untergruppierung haben das Recht, bei einem Mitglied einen "Bloodout" durchzuführen.
      1. Ein ehemaliges Mitglied, bei welchem ein "Bloodout" durchgeführt worden ist, verpflichtet sich alle internen Informationen über die offiziellen Untergruppierung zu vergessen. Das Wissen, dass man in dieser Untergruppierung war, bleibt jedoch bestehen.
      2. Die Wiederaufnahme von Mitgliedern die ein "Bloodout" erhalten haben, dürfen bei demselben Main-Leader (Rang 12) erst nach 4 Wochen wieder beitreten. Ein Bloodout darf maximal bis zu 2 Wochen nach dem Verlassen der offiziellen Untergruppierung eingefordert werden.
    17. Falls man aus einer offiziellen Untergruppierung selbst austritt oder vom Leader einen Uninvite erhält, so erhält man automatisch eine 3-tägige Sperre für andere offizielle Untergruppierungen oder Fraktionen.



    §6 Systemgegebene Szenarien

    1. Folgende Szenarien werden als systemgegebene Szenarien bezeichnet:
      1. Überfall auf die Staatsbank. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 20 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) besteht hierbei aus maximal 32 Mitgliedern.
      2. Loot-Events (Flugzeugabsturz etc.). Dabei gilt:
        1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Lootdrop mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen). Hierbei muss der Kampf am Ort des Drops entstehen, darf sich aber aus der Sichtweite des Drops verlagern.
        2. Bei Schussankündigungen bei Loot-Events gilt folgendes:
          1. Eine Schussankündigung von Kolonne zu Kolonne oder von Helikopter zu Helikopter ist legitim.
          2. Eine Schussankündigung per Telefon oder von Helikopter zu Kolone ist untersagt.
        3. Faken eines Kampfes ist nicht erlaubt.
          1. Hierbei wird ausschließlich auf den Punkt "kämpfen" verwiesen. (Bspw. "Habe einen Schuss auf deren Fahrzeug abgegeben, keine andere Fraktion darf anfahren" gilt hierbei nicht).
        4. Sollten sich mehrere Parteien an oder in unmittelbarer Nähe eines Lootdrops befinden und es ist abzusehen, dass es zu einem Fight kommt, ist es untersagt den Loot in der eigenen Base zu saven.
        5. Sollte eine Partei sich nach einem beanspruchten Lootdrop unmittelbar vor oder in der eigenen Base befinden, darf keine aggressive Handlung mehr gegen diese Partei erfolgen. Der Rückweg zur eigenen Base ist hiervon ausgenommen.
      3. Multidrops. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf mit 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B)
        2. Man darf sich nur einschreiben, sofern man auch die 10 Personen bereitstellen kann. Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        3. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        4. Beide Teams müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        5. Die Lootdropkisten müssen fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      4. Überfall auf den Juwelier. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 18 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) beträgt hierbei maximal 30 Mitgliedern.
      5. Überfall auf den Camper einer gegnerischen Fraktion. Dabei gilt:
        1. Jede Fraktion darf nur einmal am Tag einen Camper ausrauben.
        2. Sollte Fraktion A den Camper von Fraktion B ausrauben und Fraktion B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Fraktion A zu einen weiteren Camper auszurauben. Sollte Fraktion C ebenfalls nicht anfahren, so darf Fraktion A einen weiteren Camper ausrauben.
        3. Fraktion A darf den Camper von Fraktion B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben, wenn Fraktion B bei einem Aufbruch anfährt und verteidigt. Fährt Fraktion B nicht an, gilt der 3-tägige Schutz nicht.
        4. Davon ausgenommen ist der Staatsdienst (dürfen mehrere Camper alle 24 Stunden ausrauben).
        5. Sollte der Staatsdienst (LSPD/FIB) den Camper einer Bad-Fraktion ausrauben, so darf der Camper durch maximal 20 Mitglieder der Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) verteidigt werden.
        6. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
          1. Sobald der Staat (LSPD/FIB) einen Riechtest durchführt herrscht Kill-On-Sight und das Szenario gilt als gestartet.
        7. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat, oder ein Mitglied der gegnerischen Partei am Camper hochgenommen wurde, gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiterer Camper angefangen werden.
      6. Angriff auf einen Waffenkonvoi
        1. Das LSPD und FIB, welche den Waffentransport durchführen, dürfen mit maximal 32 Personen an dem Szenario teilnehmen.
        2. Der Überfall muss durch 2 verbündete Badfraktionen erfolgen.
        3. Die Gruppe der Badfraktionen darf maximal aus 20 Personen bestehen. Die Aufstockung durch Mitglieder der offiziellen Untergruppierung ist verboten.
        4. Sollte die angreifende Partei optisch oder akustisch Schüsse wahrnehmen, so muss diese davon ausgehen, dass bereits ein aktiver Angriff stattfindet und sich daher zurückziehen.
          1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Waffenkonvoi mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt gegen das LSPD/FIB kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        5. Beim Waffenkonvoi herrscht Kill-On Sight für die Badfraktionen. Das bedeutet, sobald die Badfraktionen über die Meldung informiert worden sind, gilt für diese eine Schussfreigabe.
        6. Seitens der Badfraktion dürfen maximal 2 Helikopter, bestehend aus jeweils 2 Personen genutzt werden, Staatsfraktionen dürfen 2 Helikopter, aus jeweils 2 Personen bestehend nutzen.
        7. Die Beute wird unter beiden Fraktionen im Verhältnis 50/50 aufgeteilt, die Anzahl der beteiligten Personen pro Fraktion spielt hierbei keine Rolle.
      7. Angriff auf ein Gewächshaus. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf nur alle 5 Tage ein Gewächshaus angreifen (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
        2. Sollte Team A das Gewächshaus von Team B erfolgreich ausgeraubt haben, so gilt der Cooldown von 5 Tagen für alle Teams auf das Gewächshaus.
        3. Sobald die Tür vom Gewächshaus geschweißt wird, gilt Kill-On-Sight.
        4. Angreifer und Verteidiger dürfen mit jeweils 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B). Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        5. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        6. Angreifer und Verteidiger müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        7. Sollte ein Gewächshaus erfolgreich ausgeraubt worden sein, so muss die Ausbeute fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      8. Überfall auf einen Shop. Dabei gilt:
        1. Die erste Partei die mit mindestens 5 Personen an einen Shop steht, beansprucht den Shop für sich und darf diesen angreifen (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        2. Jede Partei darf mit maximal 7 Mitgliedern agieren.
        3. Helikopter sind nur erlaubt sofern Badfrak vs Badfrak agiert.
        4. Gepanzerte Fahrzeuge sind gänzlich untersagt.
        5. Der Kampf muss unmittelbar am Shop stattfinden.
        6. Sobald man einen Shop einschüchtert, gilt KOS.
    2. Ein systemgegebenes Szenario bzw. eine Aktion gegen eine andere Fraktion darf erst 30 Minuten nach einem Serverrestart oder -Crash gestartet werden, außer das Szenario hat bereits vor dem Restart/Crash begonnen.
    3. Bad-Fraktionen dürfen jeweils nur alle drei Tage die Staatsbank/den Juwelier ausrauben (1 Tag zählt bis 00:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
    4. Ein systemgegebenes Szenario darf nur von maximal 20 Mitgliedern einer Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden. Ausnahmen: sämtliche Szenarien gegen das LSPD/FIB.
    5. Die Gruppe der Überfallenden muss optisch als Gruppe erkennbar sein.
    6. Auf einem systemgegebenen Szenario darf kein weiterer RP Strang aufgebaut werden.
    7. In einem systemgegebenen Szenario darf die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB) maximal 2 gepanzerte Fahrzeuge verwenden.
    8. Bis zu 24 Stunden nach dem Ende eines systemgegebenen Szenarios kann eine Razzia bei der Bad-Fraktion durchgeführt werden.
      1. In einem systemgegebenen Szenario zählen Nummernschilder, Fahrzeugfarben und Farbe der Kleidung nicht als hinreichender Beweis für eine Razzia.
      2. Es muss mindestens ein Leader (Rang 10+) oder höher beim PD/FIB anwesend sein, um eine Razzia durchzuführen.
      3. Die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB), die die Razzia durchführt, darf maximal aus 35 Leuten bestehen.



    §7 Gangwar

    1. Das Gangwar darf nicht in das RP-Geschehen aufgenommen werden und findet außerhalb des IC-Geschehens statt.
      1. OOC Gespräche/Anspielungen in Anwesenheit der Gegnerpartei sind jedoch gänzlich verboten.
    2. Das Gangwargebiet wird durch einen "hellblauen Kreis" definiert.
    3. Pro Fraktion dürfen maximal 2 Gangwargebiete eingenommen sein.
    4. Teilnehmer des Gangwars dürfen lediglich innerhalb des Gangwargebiets interagieren bzw. sich daran beteiligen (Verbandskasten, Westen, Schießen, etc.).
      1. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Autos zur Anfahrt.
    5. Jegliche Absprachen zwischen Fraktionen ist strengstens untersagt.
    6. Das Drive-By im Gangwar ist erlaubt. (Auto gegen Auto)
    7. Im Gangwargebiet ist untersagt sich auf Dächern aufzuhalten bzw. auf diesen zu interagieren.
    8. Nach einem Servercrash oder Serverrestart dürfen keine Gebiete innerhalb der nächsten 30 Minuten gestartet werden. Ausgenommen hiervon sind die Parteien, welche sich während dem Crash an einen aktiven Gangwar beteiligt haben. (Unter Berücksichtigung von Punkt 9)
    9. Sollte es während einem Gangwar zu einem Servercrash kommen, so müssen sich beide Leader über das weitere Vorgehen besprechen.
    10. Das Gangwar darf lediglich dann gestartet werden, wenn nur 1 Partei am Startpunkt steht. Andernfalls muss vor dem Start geklärt werden wer das Gebiet angreifen darf.
      1. Das Gebiet darf nur durch friedliche Aktionen für sich entschieden werden. Darunter zählt beispielsweise: Wer die höhere Zahl würfelt, ein Boxkampf, ein Wettrennen oder Ähnliches. Die gewonnene Partei hat anschließend 30 Minuten lang Zeit, dieses Gebiet anzugreifen.

      2. Sofern mehrere Parteien am Startpunkt stehen, muss mit allen Parteien geklärt werden, wer das Gebiet angreifen darf.

      3. Das in §7 Absatz 10 Nr.1 beschriebene Vorgehen darf nicht in das RP aufgenommen werden.
    11. Während dem Gangwar muss jede Fraktion die eigenen Fraktionsfarben / Outfits tragen und auch als Fraktion XY erkennbar sein.
      1. Während dem Gangwar dürfen keine Kleidungsstücke ausgezogen werden, welche zur Verwirrung der anderen Partei führen könnten.
    12. Während eines Gangwars ist es verboten unter dem Einfluss von Drogen (Blunts, LSD, Magic Tea und Opium) zu stehen.
    13. Das Verlassen des Gangwargebiets "hellblauer Kreis" ist verboten, wenn eine aktive Kampfhandlung oder Interaktion mit anderen Spielern stattfindet.
    14. Weiterhin gelten die ganz normalen Verhaltensregeln in Bezug auf Beleidigungen, Triggern, Treten, etc..



    §8 Bündnisse

    1. Bündnisse zwischen Bad-Fraktionen sind nicht erlaubt. Ausnahme hiervon ist der Waffenkonvoi (siehe §5 Absatz 1 Nr.5)
    2. Fraktionsmitglieder dürfen in zivil nicht mit Mitgliedern anderer Fraktionen aggressiv agieren. (Ausnahme hierbei ist der Überfall auf eine Fleeca Bank, der Überfall auf einen Shop oder die Beteiligung an einer Automatensprengung).
    3. Das Verschenken von Fraktionseigentum an eine andere Fraktion zählt als Bündnis (das Verkaufen zum handelsüblichen Preis ist erlaubt).
    4. Einer anderen Fraktion, nach einem Kampf mit dieser Fraktion medizinische Hilfe zu leisten zählt als Bündnis.



    §9 Beschwerden

    1. Bei Verstößen gegen das Fraktionsregelwerk/Serverregelwerk gilt:
      1. Der Leader der Fraktion/offiziellen Untergruppierung wiegt ab, ob eine Beschwerde notwendig ist, oder nicht.
      2. Bei Kleinigkeiten (sofern die Beschwerde sich gegen die komplette Fraktion/offizielle Untergruppierung richtet) muss eine klärendes Gespräch zwischen den Leadern der betroffenen Parteien nachweislich gesucht werden, ehe eine Beschwerde im Forum eingereicht oder die Fraktionsverwaltung involviert wird.
      3. Nur mit Zustimmung eines Leaders kann eine Beschwerde eingereicht werden. (Dies muss nachweislich innerhalb der Beschwerde erkenntlich werden.)


    ────────────────────────────────────────────────────────────────


    Aktueller Stand vom 22.11.2023


    Das Sibaui-Team

    • Offizieller Beitrag

    Grün = Änderung / Neu

    (Die Regeländerung gilt ab 16.06.2023 18:00 Uhr)


    §2 Staatsfraktionen

    1. Als Staats-Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forum unter dem Bereich Staats-Fraktionen eingeordnet sind. Ausnahme: "Hightower-Johnson Logistics" (siehe §3)
    2. Jedes Mitglied des LSPDs und FIBs unterliegt einer Aufnahmepflicht. Hierbei müssen DM-Situationen aufgenommen und für mindestens 7 Tage gespeichert werden. Sollten geforderte Aufnahmen nicht vorhanden / unvollständig sein, so behält sich das Team vor Personen vom Projekt permanent auszuschließen.
    3. Das Aufhalten an Orten, an denen kriminelle Handlungen stattfinden, wie zum Beispiel Drogenfelder, stellen keine Straftat dar.
      1. Hier dürfen nur Kontrollen stattfinden, wenn ein ausreichender Tatverdacht vorliegt.
      2. Ein ausreichender Tatverdacht besteht nicht, wenn Aussagen Dritter auf diesen Ort hinweisen.
    4. Das stark unverhältnismäßige Verteilen von Strafakten, um eine Person massiv zu schädigen, ist nicht erlaubt.
    5. Sperrzonen dürfen maximal einen Umkreis von 250 Meter haben.
    6. Dem FIB ist die Bereicherung im Dienst, sowie die Korruption vollständig untersagt.
    7. Staatsbeamte dürfen im Dienst nicht hochgradig korrupt sein:
      1. Bspw. sind Hinrichtungen / der gezielte Beschuss auf Kollegen / massive Sabotage des Staatsdienstes verboten.
      2. Exekutivbeamten ist die hochgradige Korruption auch außerhalb des Dienstes untersagt.
      3. Exekutivbeamte dürfen keine falschen Angaben von Informationen gegenüber einem unabhängigen Exekutivbeamten tätigen.
    8. Staatsbeamte unterliegen im Dienst der Uniform-, Erkenntlichkeits- und Fraktionsfahrzeugpflicht.
      1. Ausnahme: Mitglieder des FIBs dürfen nach Absprache mit deren Leitung "Undercover" im Dienst sein, bzw. LSPD/FIB Ausnahmen in deren Dienstvorschrift durch die jeweilige Leitung geregelt nach Absprache mit der Fraktionsverwaltung.
      2. Ausnahme: Kleiderordnung bei DMV und Downtown Cab & Co. Die Fahrzeuge müssen weiterhin einheitlich erkennbar sein.
    9. Dem Automobile Club Los Santos (ACLS) ist es nicht gestattet, folgende Bauteile an Fahrzeugen anzubringen: Bewaffnung (MG), Explosionsgeschütze (Raketenwerfer), Panzerung.
    10. Staatsbeamten (ausgenommen PD & FIB) ist es erlaubt, außer Dienst, einen Shoprob, einen Überfall auf eine Fleeca Bank zu starten oder einen Bankautomaten zu sprengen.
      1. Der direkte Weg (inklusive Vorbereitung) zum Shoprob, zur Fleeca Bank oder zum Bankautomat fällt mit in die Regelung, sofern dieser plausibel nachvollziehbar ist.
      2. Sollten bei Straftaten, außerhalb der unter Absatz 9 genannten Szenarien, gegen den Staat (LSPD/FIB, Langwaffen genutzt werden, so wird normal nach Beamtendienstgesetz (BDG) vorgegangen und die Ausnahme greift nicht.
      3. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden nach Beamtendienstgesetz (BDG) geahndet.
    11. Helikopterregelungen:
      1. alle systemgegebene Szenarien 1 Helikopter a 2 Personen. Ausnahmen: siehe §2 Abs. 11 Nr. 2 und §2 Abs. 11 Nr.3
      2. Camper-Szenario: Bad-Fraktion vs. Staat: 1 Helikopter a 1 Person
      3. Fleeca Banken und Shoprobs: 1 Helikopter a 1 Person
      4. alle DM Situationen: Maximal 2 Helikopter (einer fungiert als "Gunner" und einer als "EMP")
    12. Das Verlassen einer Staatsfraktion muss durch die Leaderschaft erfolgen und darf nicht eigenständig durchgeführt werden.


    §4 Bad-Fraktionen

    1. Jede Bad-Fraktion darf maximal 30 Mitglieder haben und darf maximal mit folgender Anzahl an Mitgliedern agieren.
      1. 20 Mitglieder von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr
      2. 15 Mitglieder von 23:00 Uhr bis 16:00 Uhr
      3. Bei spontanen Situationen (bspw. Dealer/Munitionslieferung) darf mit allen anwesenden Fraktionsmitgliedern agiert werden.
    2. Als Bad-Fraktionen gelten alle Fraktionen, welche im Forum unter dem Bereich Bad-Fraktionen eingeordnet sind.
    3. Jedes Mitglied einer Bad-Fraktion unterliegt einer Aufnahmepflicht. Hierbei müssen DM-Situationen aufgenommen und für mindestens 7 Tage gespeichert werden. Sollten geforderte Aufnahmen nicht vorhanden / unvollständig sein, so behält sich das Team vor Personen vom Projekt permanent auszuschließen.
    4. Falls eine Bad-Fraktion einen Aufbauschutz erhalten hat, darf diese nicht von Bad-Fraktion/Staatsfraktionen angegriffen werden. Dazu zählen: Camper/Munitionslieferungen/Dealer/Verarbeiter (Verarbeiter seitens Bad-Fraktion). Den Status kann jeder Fraktionsleader im Bereich Leaderintern nachverfolgen.
      1. Der Aufbauschutz gilt ebenfalls für die offizielle Untergruppierung
      2. Ausnahme: Die Bad-Fraktion im Aufbauschutz agiert aggressiv gegen Bad-Fraktion/Staatsfraktion
    5. Es gibt Orte (Safezone), an denen Bad-Fraktionen untereinander nicht aggressiv agieren dürfen (staatliche Behörden (LSPD/FIB) ausgenommen):
      1. Waffenfabrik (gesamter Umkreis, Zufahrten, etc).
        1. Dies gilt nur für die direkte/indirekte Herstellung von Waffen.
    6. Jede Bad-Fraktion hat ihre eigene Base. Diese ist das höchste Gut einer Bad-Fraktion. Wird diese von Mitgliedern anderer Bad-/Staatsfraktionen betreten, ist der direkte Beschuss erlaubt (KOS - Kill on Sight)
    7. Pro Wende darf nur ein Baseraid durchgeführt werden.
    8. Fraktionsfahrzeuge der Bad-Fraktionen müssen immer in ihrer jeweiligen Fraktionsfarbe lackiert sein.
    9. Sind 5 oder mehr Mitglieder einer Fraktion in eine Situation involviert, so agieren diese als Fraktion.
    10. Jede Bad-Fraktion ist bei folgenden Situationen verpflichtet, mit Fraktions- oder Farmfahrzeugen zu agieren:
      1. Systemgegebene Szenarien (siehe §6).
      2. Aktionen, bei denen mit der Fraktion agiert wird und die Fraktion der Aggressor ist.
      3. Beim Verkaufen von Drogenkisten (nur Bodenfahrzeuge und kein Helikopter)
    11. Eine Bad-Fraktion darf, während sie eine Aktion durchführt (z.B. Staatsbank), nicht zeitgleich eine zweite Aktion starten (z.B. Staatsgefängnis aufschweißen).
    12. Sobald eine Bad-Fraktion eine aktive Aktion durchführt, muss mindestens ein Teil der Bekleidung (Oberteil, Hose) in der jeweiligen Fraktionsfarbe getragen werden.
      1. Falls man sich in einer passiven Aktion befindet, muss mindestens die Fraktionsmaske getragen werden.
    13. Bei Auseinandersetzungen mit anderen Bad-Fraktionen soll nach einem Aktions-/Reaktions-Prinzip gehandelt werden. Beispiel: Partei A überfällt Partei B, da Partei B einen Arbeiter von Partei A überfallen hat. Nach dem Angriff von Partei A muss von Partei B eine Reaktion folgen, so dass Partei A weiter agieren darf. Reagiert Partei B jedoch nicht, gilt die Situation als beendet.
      1. Eine Forderung muss zeitnah nach der gegnerischen Handlung gestellt werden.
    14. Befinden sich Bad-Fraktionen in einem aktiven Konflikt/Krieg, darf keine der Parteien ein Gangwar starten.
      1. Unter "aktiven Konflikt" zählt ebenfalls der globale Durchsuchungsbefehl.
    15. Ein aktiver Konflikt muss unter den verfeindeten Fraktionen und Untergruppierungen geklärt werden.
    16. Befindet sich eine Fraktion in einem aktiven Konflikt/Krieg dürfen keine neuen Mitglieder in die Fraktion eingeladen werden
    17. Findet ein Gefecht zwischen zwei Fraktionen/Untergruppierungen statt, hat die Partei, die verloren hat, 45 Minuten lang Zeit, sich neu auszurüsten (Equipzeit). Diese Zeit beginnt, sobald das Gefecht gestartet hat.
    18. Bei einer Konfliktsituationen darf der Helikopter nur folgendermaßen besetzt werden:
      1. Bad-Fraktion vs. Staat: 1 Helikopter a 2 Personen. Ausnahmen: siehe §4 Abs. 18 Nr. 2 und §4 Abs. 18 Nr.3
      2. Camper-Szenario: Bad-Fraktion vs. Staat: 1 Helikopter a 1 Person
      3. Fleeca Banken und Shoprobs: 1 Helikopter a 1 Person
      4. Bad-Fraktion vs. Bad-Fraktion: 1 Helikopter a 1 Person
    19. Das Umstellen des Campers einer anderen Fraktion, um das Kochen zu verhindern, ist verboten.
    20. Fordert eine Bad-Fraktion eine Munitionslieferung an, so muss diese sofort abgeholt werden. Sollte man den Beladungsvorgang gestartet haben, so muss man das beladene Fahrzeug zu seiner Fraktions-Base bringen und darf dieses nicht stehen lassen.
    21. Als Mitglied einer Badfraktion darf man ausschließlich in Zivil an einer Automatensprengung beteiligt sein.
    22. Als Mitglied einer Badfraktion darf man ausschließlich alleine (1 Person) anpflanzbare Drogen aus einer gegnerischen Base klauen. Sollte die Fraktion, welche ausgeraubt wird, aggressiv auf den Überfallenden reagieren, so darf dieser nicht von seiner Fraktion verteidigt werden.
    23. Sollte ein Mitglied einer Badfraktion die Server des LSPDs hacken, so darf dieser nicht von seiner Fraktion gegen das LSPD/FIB verteidigt werden.
    24. Die Leader einer Bad-Fraktion haben das Recht, bei einem Mitglied einen "Bloodout" durchzuführen.
      1. Ein ehemaliges Mitglied, bei welchem ein "Bloodout" durchgeführt worden ist, verpflichtet sich alle internen Informationen über die Bad-Fraktion zu vergessen. Das Wissen, dass man in dieser Fraktion war, bleibt jedoch bestehen.
      2. Die Wiederaufnahme von Mitgliedern die ein "Bloodout" erhalten haben, dürfen bei demselben Main-Leader (Rang 12) erst nach 2 Monaten wieder beitreten. Ein Bloodout darf maximal bis zu 2 Wochen nach dem Verlassen der Bad-Fraktion eingefordert werden.
  • Paco

    Hat den Titel des Themas von „Fraktions Regelwerk | 24.05.2023“ zu „Fraktions Regelwerk | 29.06.2023“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Grün = Änderung / Neu

    (Die Regeländerung gilt ab sofort)


    §6 Systemgegebene Szenarien

    1. Folgende Szenarien werden als systemgegebene Szenarien bezeichnet:
      1. Überfall auf die Staatsbank. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) besteht hierbei aus maximal 27 Mitgliedern.
      2. Loot-Events (Flugzeugabsturz etc.). Dabei gilt:
        1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Lootdrop mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen). Hierbei muss der Kampf am Ort des Drops entstehen, darf sich aber aus der Sichtweite des Drops verlagern.
        2. Bei Schussankündigungen bei Loot-Events gilt folgendes:
          1. Eine Schussankündigung von Kolonne zu Kolonne oder von Helikopter zu Helikopter ist legitim.
          2. Eine Schussankündigung per Telefon oder von Helikopter zu Kolone ist untersagt.
        3. Faken eines Kampfes ist nicht erlaubt.
          1. Hierbei wird ausschließlich auf den Punkt "kämpfen" verwiesen. (Bspw. "Habe einen Schuss auf deren Fahrzeug abgegeben, keine andere Fraktion darf anfahren" gilt hierbei nicht).
        4. Sollten sich mehrere Parteien an oder in unmittelbarer Nähe eines Lootdrops befinden und es ist abzusehen, dass es zu einem Fight kommt, ist es untersagt den Loot in der eigenen Base zu saven.
        5. Sollte eine Partei sich nach einem beanspruchten Lootdrop unmittelbar vor oder in der eigenen Base befinden, darf keine aggressive Handlung mehr gegen diese Partei erfolgen. Der Rückweg zur eigenen Base ist hiervon ausgenommen.
      3. Multidrops. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf mit 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B)
        2. Man darf sich nur einschreiben, sofern man auch die 10 Personen bereitstellen kann. Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        3. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        4. Beide Teams müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        5. Die Lootdropkisten müssen fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      4. Überfall auf den Juwelier. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) beträgt hierbei maximal 27 Mitgliedern.
      5. Überfall auf den Camper einer gegnerischen Fraktion. Dabei gilt:
        1. Jede Fraktion darf nur einmal am Tag einen Camper ausrauben.
        2. Sollte Fraktion A den Camper von Fraktion B ausrauben und Fraktion B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Fraktion A zu einen weiteren Camper auszurauben. Sollte Fraktion C ebenfalls nicht anfahren, so darf Fraktion A einen weiteren Camper ausrauben.
        3. Fraktion A darf den Camper von Fraktion B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben, wenn Fraktion B bei einem Aufbruch anfährt und verteidigt. Fährt Fraktion B nicht an, gilt der 3-tägige Schutz nicht.
        4. Davon ausgenommen ist der Staatsdienst (dürfen mehrere Camper alle 24 Stunden ausrauben).
        5. Sollte der Staatsdienst (LSPD/FIB) den Camper einer Bad-Fraktion ausrauben, so darf der Camper durch maximal 15 Mitglieder der Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) verteidigt werden.
        6. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
        7. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat, oder ein Mitglied der gegnerischen Partei am Camper hochgenommen wurde, gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiterer Camper angefangen werden.
      6. Angriff auf einen Waffenkonvoi
        1. Das LSPD und FIB, welche den Waffentransport durchführen, dürfen mit maximal 28 Personen an dem Szenario teilnehmen.
        2. Der Überfall muss durch 2 verbündete Badfraktionen erfolgen.
        3. Die Gruppe der Badfraktionen darf maximal aus 20 Personen bestehen. Die Aufstockung durch Mitglieder der offiziellen Untergruppierung ist verboten.
        4. Sollte die angreifende Partei optisch oder akustisch Schüsse wahrnehmen, so muss diese davon ausgehen, dass bereits ein aktiver Angriff stattfindet und sich daher zurückziehen.
          1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Waffenkonvoi mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt gegen das LSPD/FIB kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        5. Beim Waffenkonvoi herrscht Kill-On Sight für die Badfraktionen. Das bedeutet, sobald die Badfraktionen über die Meldung informiert worden sind, gilt für diese eine Schussfreigabe.
        6. Seitens der Badfraktion dürfen maximal 2 Helikopter, bestehend aus jeweils 2 Personen genutzt werden, Staatsfraktionen dürfen 2 Helikopter, aus jeweils 2 Personen bestehend nutzen.
        7. Die Beute wird unter beiden Fraktionen im Verhältnis 50/50 aufgeteilt, die Anzahl der beteiligten Personen pro Fraktion spielt hierbei keine Rolle.
      7. Angriff auf ein Gewächshaus. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf nur alle 5 Tage ein Gewächshaus angreifen (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
        2. Sollte Team A das Gewächshaus von Team B erfolgreich ausgeraubt haben, so gilt der Cooldown von 5 Tagen für alle Teams auf das Gewächshaus.
        3. Sobald die Tür vom Gewächshaus geschweißt wird, gilt Kill-On-Sight.
        4. Angreifer und Verteidiger dürfen mit jeweils 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B). Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        5. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        6. Angreifer und Verteidiger müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        7. Sollte ein Gewächshaus erfolgreich ausgeraubt worden sein, so muss die Ausbeute fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
    2. Ein systemgegebenes Szenario bzw. eine Aktion gegen eine andere Fraktion darf erst 30 Minuten nach einem Serverrestart oder -Crash gestartet werden, außer das Szenario hat bereits vor dem Restart/Crash begonnen.
    3. Bad-Fraktionen dürfen jeweils nur alle drei Tage die Staatsbank/den Juwelier ausrauben (1 Tag zählt bis 00:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
    4. Ein systemgegebenes Szenario darf nur von maximal 20 Mitgliedern einer Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden. Ausnahmen: sämtliche Szenarien gegen das LSPD/FIB.
    5. Die Gruppe der Überfallenden muss optisch als Gruppe erkennbar sein.
    6. Auf einem systemgegebenen Szenario darf kein weiterer RP Strang aufgebaut werden.
    7. In einem systemgegebenen Szenario darf die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB) maximal 2 gepanzerte Fahrzeuge verwenden.
    8. Bis zu 24 Stunden nach dem Ende eines systemgegebenen Szenarios kann eine Razzia bei der Bad-Fraktion durchgeführt werden.
      1. In einem systemgegebenen Szenario zählen Nummernschilder, Fahrzeugfarben und Farbe der Kleidung nicht als hinreichender Beweis für eine Razzia.
      2. Es muss mindestens ein Leader (Rang 10+) oder höher beim PD/FIB anwesend sein, um eine Razzia durchzuführen.
      3. Die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB), die die Razzia durchführt, darf maximal aus 35 Leuten bestehen.


  • Zeno

    Hat den Titel des Themas von „Fraktions Regelwerk | 29.06.2023“ zu „Fraktions Regelwerk | 26.08.2023“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Grün = Änderung / Neu

    (Die Regeländerung gilt ab 13.09.2023, 18:00 Uhr)


    §6 Systemgegebene Szenarien

    1. Folgende Szenarien werden als systemgegebene Szenarien bezeichnet:
      1. Überfall auf die Staatsbank. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) besteht hierbei aus maximal 27 Mitgliedern.
      2. Loot-Events (Flugzeugabsturz etc.). Dabei gilt:
        1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Lootdrop mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen). Hierbei muss der Kampf am Ort des Drops entstehen, darf sich aber aus der Sichtweite des Drops verlagern.
        2. Bei Schussankündigungen bei Loot-Events gilt folgendes:
          1. Eine Schussankündigung von Kolonne zu Kolonne oder von Helikopter zu Helikopter ist legitim.
          2. Eine Schussankündigung per Telefon oder von Helikopter zu Kolone ist untersagt.
        3. Faken eines Kampfes ist nicht erlaubt.
          1. Hierbei wird ausschließlich auf den Punkt "kämpfen" verwiesen. (Bspw. "Habe einen Schuss auf deren Fahrzeug abgegeben, keine andere Fraktion darf anfahren" gilt hierbei nicht).
        4. Sollten sich mehrere Parteien an oder in unmittelbarer Nähe eines Lootdrops befinden und es ist abzusehen, dass es zu einem Fight kommt, ist es untersagt den Loot in der eigenen Base zu saven.
        5. Sollte eine Partei sich nach einem beanspruchten Lootdrop unmittelbar vor oder in der eigenen Base befinden, darf keine aggressive Handlung mehr gegen diese Partei erfolgen. Der Rückweg zur eigenen Base ist hiervon ausgenommen.
      3. Multidrops. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf mit 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B)
        2. Man darf sich nur einschreiben, sofern man auch die 10 Personen bereitstellen kann. Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        3. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        4. Beide Teams müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        5. Die Lootdropkisten müssen fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      4. Überfall auf den Juwelier. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) beträgt hierbei maximal 27 Mitgliedern.
      5. Überfall auf den Camper einer gegnerischen Fraktion. Dabei gilt:
        1. Jede Fraktion darf nur einmal am Tag einen Camper ausrauben.
        2. Sollte Fraktion A den Camper von Fraktion B ausrauben und Fraktion B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Fraktion A zu einen weiteren Camper auszurauben. Sollte Fraktion C ebenfalls nicht anfahren, so darf Fraktion A einen weiteren Camper ausrauben.
        3. Fraktion A darf den Camper von Fraktion B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben, wenn Fraktion B bei einem Aufbruch anfährt und verteidigt. Fährt Fraktion B nicht an, gilt der 3-tägige Schutz nicht.
        4. Davon ausgenommen ist der Staatsdienst (dürfen mehrere Camper alle 24 Stunden ausrauben).
        5. Sollte der Staatsdienst (LSPD/FIB) den Camper einer Bad-Fraktion ausrauben, so darf der Camper durch maximal 15 Mitglieder der Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) verteidigt werden.
        6. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
          1. Sobald der Staat (LSPD/FIB) einen Riechtest durchführt herrscht Kill-On-Sight und das Szenario gilt als gestartet.
        7. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat, oder ein Mitglied der gegnerischen Partei am Camper hochgenommen wurde, gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiterer Camper angefangen werden.
      6. Angriff auf einen Waffenkonvoi
        1. Das LSPD und FIB, welche den Waffentransport durchführen, dürfen mit maximal 28 Personen an dem Szenario teilnehmen.
        2. Der Überfall muss durch 2 verbündete Badfraktionen erfolgen.
        3. Die Gruppe der Badfraktionen darf maximal aus 20 Personen bestehen. Die Aufstockung durch Mitglieder der offiziellen Untergruppierung ist verboten.
        4. Sollte die angreifende Partei optisch oder akustisch Schüsse wahrnehmen, so muss diese davon ausgehen, dass bereits ein aktiver Angriff stattfindet und sich daher zurückziehen.
          1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Waffenkonvoi mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt gegen das LSPD/FIB kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        5. Beim Waffenkonvoi herrscht Kill-On Sight für die Badfraktionen. Das bedeutet, sobald die Badfraktionen über die Meldung informiert worden sind, gilt für diese eine Schussfreigabe.
        6. Seitens der Badfraktion dürfen maximal 2 Helikopter, bestehend aus jeweils 2 Personen genutzt werden, Staatsfraktionen dürfen 2 Helikopter, aus jeweils 2 Personen bestehend nutzen.
        7. Die Beute wird unter beiden Fraktionen im Verhältnis 50/50 aufgeteilt, die Anzahl der beteiligten Personen pro Fraktion spielt hierbei keine Rolle.
      7. Angriff auf ein Gewächshaus. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf nur alle 5 Tage ein Gewächshaus angreifen (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
        2. Sollte Team A das Gewächshaus von Team B erfolgreich ausgeraubt haben, so gilt der Cooldown von 5 Tagen für alle Teams auf das Gewächshaus.
        3. Sobald die Tür vom Gewächshaus geschweißt wird, gilt Kill-On-Sight.
        4. Angreifer und Verteidiger dürfen mit jeweils 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B). Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        5. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        6. Angreifer und Verteidiger müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        7. Sollte ein Gewächshaus erfolgreich ausgeraubt worden sein, so muss die Ausbeute fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      8. Überfall auf einen Shop. Dabei gilt:
        1. Jede Badfraktion darf mit maximal 7 Mitgliedern agieren.
        2. Helikopter sind gänzlich untersagt.
        3. Der Kampf muss unmittelbar am Shop stattfinden.
    2. Ein systemgegebenes Szenario bzw. eine Aktion gegen eine andere Fraktion darf erst 30 Minuten nach einem Serverrestart oder -Crash gestartet werden, außer das Szenario hat bereits vor dem Restart/Crash begonnen.
    3. Bad-Fraktionen dürfen jeweils nur alle drei Tage die Staatsbank/den Juwelier ausrauben (1 Tag zählt bis 00:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
    4. Ein systemgegebenes Szenario darf nur von maximal 20 Mitgliedern einer Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden. Ausnahmen: sämtliche Szenarien gegen das LSPD/FIB.
    5. Die Gruppe der Überfallenden muss optisch als Gruppe erkennbar sein.
    6. Auf einem systemgegebenen Szenario darf kein weiterer RP Strang aufgebaut werden.
    7. In einem systemgegebenen Szenario darf die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB) maximal 2 gepanzerte Fahrzeuge verwenden.
    8. Bis zu 24 Stunden nach dem Ende eines systemgegebenen Szenarios kann eine Razzia bei der Bad-Fraktion durchgeführt werden.
      1. In einem systemgegebenen Szenario zählen Nummernschilder, Fahrzeugfarben und Farbe der Kleidung nicht als hinreichender Beweis für eine Razzia.
      2. Es muss mindestens ein Leader (Rang 10+) oder höher beim PD/FIB anwesend sein, um eine Razzia durchzuführen.
      3. Die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB), die die Razzia durchführt, darf maximal aus 35 Leuten bestehen.
  • Paco

    Hat den Titel des Themas von „Fraktions Regelwerk | 26.08.2023“ zu „Fraktions Regelwerk | 13.09.2023“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Grün = Änderung / Neu

    (Die Regeländerung gilt ab 15.10.2023, 18:00 Uhr)


    §6 Systemgegebene Szenarien

    1. Folgende Szenarien werden als systemgegebene Szenarien bezeichnet:
      1. Überfall auf die Staatsbank. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) besteht hierbei aus maximal 27 Mitgliedern.
      2. Loot-Events (Flugzeugabsturz etc.). Dabei gilt:
        1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Lootdrop mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen). Hierbei muss der Kampf am Ort des Drops entstehen, darf sich aber aus der Sichtweite des Drops verlagern.
        2. Bei Schussankündigungen bei Loot-Events gilt folgendes:
          1. Eine Schussankündigung von Kolonne zu Kolonne oder von Helikopter zu Helikopter ist legitim.
          2. Eine Schussankündigung per Telefon oder von Helikopter zu Kolone ist untersagt.
        3. Faken eines Kampfes ist nicht erlaubt.
          1. Hierbei wird ausschließlich auf den Punkt "kämpfen" verwiesen. (Bspw. "Habe einen Schuss auf deren Fahrzeug abgegeben, keine andere Fraktion darf anfahren" gilt hierbei nicht).
        4. Sollten sich mehrere Parteien an oder in unmittelbarer Nähe eines Lootdrops befinden und es ist abzusehen, dass es zu einem Fight kommt, ist es untersagt den Loot in der eigenen Base zu saven.
        5. Sollte eine Partei sich nach einem beanspruchten Lootdrop unmittelbar vor oder in der eigenen Base befinden, darf keine aggressive Handlung mehr gegen diese Partei erfolgen. Der Rückweg zur eigenen Base ist hiervon ausgenommen.
      3. Multidrops. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf mit 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B)
        2. Man darf sich nur einschreiben, sofern man auch die 10 Personen bereitstellen kann. Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        3. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        4. Beide Teams müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        5. Die Lootdropkisten müssen fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      4. Überfall auf den Juwelier. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) beträgt hierbei maximal 27 Mitgliedern.
      5. Überfall auf den Camper einer gegnerischen Fraktion. Dabei gilt:
        1. Jede Fraktion darf nur einmal am Tag einen Camper ausrauben.
        2. Sollte Fraktion A den Camper von Fraktion B ausrauben und Fraktion B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Fraktion A zu einen weiteren Camper auszurauben. Sollte Fraktion C ebenfalls nicht anfahren, so darf Fraktion A einen weiteren Camper ausrauben.
        3. Fraktion A darf den Camper von Fraktion B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben, wenn Fraktion B bei einem Aufbruch anfährt und verteidigt. Fährt Fraktion B nicht an, gilt der 3-tägige Schutz nicht.
        4. Davon ausgenommen ist der Staatsdienst (dürfen mehrere Camper alle 24 Stunden ausrauben).
        5. Sollte der Staatsdienst (LSPD/FIB) den Camper einer Bad-Fraktion ausrauben, so darf der Camper durch maximal 15 Mitglieder der Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) verteidigt werden.
        6. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
          1. Sobald der Staat (LSPD/FIB) einen Riechtest durchführt herrscht Kill-On-Sight und das Szenario gilt als gestartet.
        7. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat, oder ein Mitglied der gegnerischen Partei am Camper hochgenommen wurde, gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiterer Camper angefangen werden.
      6. Angriff auf einen Waffenkonvoi
        1. Das LSPD und FIB, welche den Waffentransport durchführen, dürfen mit maximal 28 Personen an dem Szenario teilnehmen.
        2. Der Überfall muss durch 2 verbündete Badfraktionen erfolgen.
        3. Die Gruppe der Badfraktionen darf maximal aus 20 Personen bestehen. Die Aufstockung durch Mitglieder der offiziellen Untergruppierung ist verboten.
        4. Sollte die angreifende Partei optisch oder akustisch Schüsse wahrnehmen, so muss diese davon ausgehen, dass bereits ein aktiver Angriff stattfindet und sich daher zurückziehen.
          1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Waffenkonvoi mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt gegen das LSPD/FIB kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        5. Beim Waffenkonvoi herrscht Kill-On Sight für die Badfraktionen. Das bedeutet, sobald die Badfraktionen über die Meldung informiert worden sind, gilt für diese eine Schussfreigabe.
        6. Seitens der Badfraktion dürfen maximal 2 Helikopter, bestehend aus jeweils 2 Personen genutzt werden, Staatsfraktionen dürfen 2 Helikopter, aus jeweils 2 Personen bestehend nutzen.
        7. Die Beute wird unter beiden Fraktionen im Verhältnis 50/50 aufgeteilt, die Anzahl der beteiligten Personen pro Fraktion spielt hierbei keine Rolle.
      7. Angriff auf ein Gewächshaus. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf nur alle 5 Tage ein Gewächshaus angreifen (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
        2. Sollte Team A das Gewächshaus von Team B erfolgreich ausgeraubt haben, so gilt der Cooldown von 5 Tagen für alle Teams auf das Gewächshaus.
        3. Sobald die Tür vom Gewächshaus geschweißt wird, gilt Kill-On-Sight.
        4. Angreifer und Verteidiger dürfen mit jeweils 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B). Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        5. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        6. Angreifer und Verteidiger müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        7. Sollte ein Gewächshaus erfolgreich ausgeraubt worden sein, so muss die Ausbeute fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      8. Überfall auf einen Shop. Dabei gilt:
        1. Jede Badfraktion darf mit maximal 7 Mitgliedern agieren.
        2. Helikopter sind gänzlich untersagt.
        3. Gepanzerte Fahrzeuge sind gänzlich untersagt.
        4. Der Kampf muss unmittelbar am Shop stattfinden.
        5. Sobald man einen Shop einschüchtert, gilt KOS.
    2. Ein systemgegebenes Szenario bzw. eine Aktion gegen eine andere Fraktion darf erst 30 Minuten nach einem Serverrestart oder -Crash gestartet werden, außer das Szenario hat bereits vor dem Restart/Crash begonnen.
    3. Bad-Fraktionen dürfen jeweils nur alle drei Tage die Staatsbank/den Juwelier ausrauben (1 Tag zählt bis 00:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
    4. Ein systemgegebenes Szenario darf nur von maximal 20 Mitgliedern einer Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden. Ausnahmen: sämtliche Szenarien gegen das LSPD/FIB.
    5. Die Gruppe der Überfallenden muss optisch als Gruppe erkennbar sein.
    6. Auf einem systemgegebenen Szenario darf kein weiterer RP Strang aufgebaut werden.
    7. In einem systemgegebenen Szenario darf die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB) maximal 2 gepanzerte Fahrzeuge verwenden.
    8. Bis zu 24 Stunden nach dem Ende eines systemgegebenen Szenarios kann eine Razzia bei der Bad-Fraktion durchgeführt werden.
      1. In einem systemgegebenen Szenario zählen Nummernschilder, Fahrzeugfarben und Farbe der Kleidung nicht als hinreichender Beweis für eine Razzia.
      2. Es muss mindestens ein Leader (Rang 10+) oder höher beim PD/FIB anwesend sein, um eine Razzia durchzuführen.
      3. Die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB), die die Razzia durchführt, darf maximal aus 35 Leuten bestehen.
  • Paco

    Hat den Titel des Themas von „Fraktions Regelwerk | 13.09.2023“ zu „Fraktions Regelwerk | 15.10.2023“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Grün = Änderung / Neu

    (Die Regeländerung gilt ab 23.10.2023, 11:00 Uhr)


    §6 Systemgegebene Szenarien

    1. Folgende Szenarien werden als systemgegebene Szenarien bezeichnet:
      1. Überfall auf die Staatsbank. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 20 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) besteht hierbei aus maximal 32 Mitgliedern.
      2. Loot-Events (Flugzeugabsturz etc.). Dabei gilt:
        1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Lootdrop mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen). Hierbei muss der Kampf am Ort des Drops entstehen, darf sich aber aus der Sichtweite des Drops verlagern.
        2. Bei Schussankündigungen bei Loot-Events gilt folgendes:
          1. Eine Schussankündigung von Kolonne zu Kolonne oder von Helikopter zu Helikopter ist legitim.
          2. Eine Schussankündigung per Telefon oder von Helikopter zu Kolone ist untersagt.
        3. Faken eines Kampfes ist nicht erlaubt.
          1. Hierbei wird ausschließlich auf den Punkt "kämpfen" verwiesen. (Bspw. "Habe einen Schuss auf deren Fahrzeug abgegeben, keine andere Fraktion darf anfahren" gilt hierbei nicht).
        4. Sollten sich mehrere Parteien an oder in unmittelbarer Nähe eines Lootdrops befinden und es ist abzusehen, dass es zu einem Fight kommt, ist es untersagt den Loot in der eigenen Base zu saven.
        5. Sollte eine Partei sich nach einem beanspruchten Lootdrop unmittelbar vor oder in der eigenen Base befinden, darf keine aggressive Handlung mehr gegen diese Partei erfolgen. Der Rückweg zur eigenen Base ist hiervon ausgenommen.
      3. Multidrops. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf mit 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B)
        2. Man darf sich nur einschreiben, sofern man auch die 10 Personen bereitstellen kann. Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        3. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        4. Beide Teams müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        5. Die Lootdropkisten müssen fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      4. Überfall auf den Juwelier. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 18 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) beträgt hierbei maximal 30 Mitgliedern.
      5. Überfall auf den Camper einer gegnerischen Fraktion. Dabei gilt:
        1. Jede Fraktion darf nur einmal am Tag einen Camper ausrauben.
        2. Sollte Fraktion A den Camper von Fraktion B ausrauben und Fraktion B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Fraktion A zu einen weiteren Camper auszurauben. Sollte Fraktion C ebenfalls nicht anfahren, so darf Fraktion A einen weiteren Camper ausrauben.
        3. Fraktion A darf den Camper von Fraktion B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben, wenn Fraktion B bei einem Aufbruch anfährt und verteidigt. Fährt Fraktion B nicht an, gilt der 3-tägige Schutz nicht.
        4. Davon ausgenommen ist der Staatsdienst (dürfen mehrere Camper alle 24 Stunden ausrauben).
        5. Sollte der Staatsdienst (LSPD/FIB) den Camper einer Bad-Fraktion ausrauben, so darf der Camper durch maximal 20 Mitglieder der Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) verteidigt werden.
        6. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
          1. Sobald der Staat (LSPD/FIB) einen Riechtest durchführt herrscht Kill-On-Sight und das Szenario gilt als gestartet.
        7. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat, oder ein Mitglied der gegnerischen Partei am Camper hochgenommen wurde, gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiterer Camper angefangen werden.
      6. Angriff auf einen Waffenkonvoi
        1. Das LSPD und FIB, welche den Waffentransport durchführen, dürfen mit maximal 28 Personen an dem Szenario teilnehmen.
        2. Der Überfall muss durch 2 verbündete Badfraktionen erfolgen.
        3. Die Gruppe der Badfraktionen darf maximal aus 20 Personen bestehen. Die Aufstockung durch Mitglieder der offiziellen Untergruppierung ist verboten.
        4. Sollte die angreifende Partei optisch oder akustisch Schüsse wahrnehmen, so muss diese davon ausgehen, dass bereits ein aktiver Angriff stattfindet und sich daher zurückziehen.
          1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Waffenkonvoi mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt gegen das LSPD/FIB kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        5. Beim Waffenkonvoi herrscht Kill-On Sight für die Badfraktionen. Das bedeutet, sobald die Badfraktionen über die Meldung informiert worden sind, gilt für diese eine Schussfreigabe.
        6. Seitens der Badfraktion dürfen maximal 2 Helikopter, bestehend aus jeweils 2 Personen genutzt werden, Staatsfraktionen dürfen 2 Helikopter, aus jeweils 2 Personen bestehend nutzen.
        7. Die Beute wird unter beiden Fraktionen im Verhältnis 50/50 aufgeteilt, die Anzahl der beteiligten Personen pro Fraktion spielt hierbei keine Rolle.
      7. Angriff auf ein Gewächshaus. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf nur alle 5 Tage ein Gewächshaus angreifen (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
        2. Sollte Team A das Gewächshaus von Team B erfolgreich ausgeraubt haben, so gilt der Cooldown von 5 Tagen für alle Teams auf das Gewächshaus.
        3. Sobald die Tür vom Gewächshaus geschweißt wird, gilt Kill-On-Sight.
        4. Angreifer und Verteidiger dürfen mit jeweils 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B). Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        5. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        6. Angreifer und Verteidiger müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        7. Sollte ein Gewächshaus erfolgreich ausgeraubt worden sein, so muss die Ausbeute fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      8. Überfall auf einen Shop. Dabei gilt:
        1. Jede Badfraktion darf mit maximal 7 Mitgliedern agieren.
        2. Helikopter sind gänzlich untersagt.
        3. Gepanzerte Fahrzeuge sind gänzlich untersagt.
        4. Der Kampf muss unmittelbar am Shop stattfinden.
        5. Sobald man einen Shop einschüchtert, gilt KOS.
    2. Ein systemgegebenes Szenario bzw. eine Aktion gegen eine andere Fraktion darf erst 30 Minuten nach einem Serverrestart oder -Crash gestartet werden, außer das Szenario hat bereits vor dem Restart/Crash begonnen.
    3. Bad-Fraktionen dürfen jeweils nur alle drei Tage die Staatsbank/den Juwelier ausrauben (1 Tag zählt bis 00:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
    4. Ein systemgegebenes Szenario darf nur von maximal 20 Mitgliedern einer Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden. Ausnahmen: sämtliche Szenarien gegen das LSPD/FIB.
    5. Die Gruppe der Überfallenden muss optisch als Gruppe erkennbar sein.
    6. Auf einem systemgegebenen Szenario darf kein weiterer RP Strang aufgebaut werden.
    7. In einem systemgegebenen Szenario darf die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB) maximal 2 gepanzerte Fahrzeuge verwenden.
    8. Bis zu 24 Stunden nach dem Ende eines systemgegebenen Szenarios kann eine Razzia bei der Bad-Fraktion durchgeführt werden.
      1. In einem systemgegebenen Szenario zählen Nummernschilder, Fahrzeugfarben und Farbe der Kleidung nicht als hinreichender Beweis für eine Razzia.
      2. Es muss mindestens ein Leader (Rang 10+) oder höher beim PD/FIB anwesend sein, um eine Razzia durchzuführen.
      3. Die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB), die die Razzia durchführt, darf maximal aus 35 Leuten bestehen.
  • Paco

    Hat den Titel des Themas von „Fraktions Regelwerk | 15.10.2023“ zu „Fraktions Regelwerk | 22.11.2023“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Grün = Änderung / Neu

    (Die Regeländerung gilt ab 22.11.2023, 17:15 Uhr)


    §6 Systemgegebene Szenarien

    1. Folgende Szenarien werden als systemgegebene Szenarien bezeichnet:
      1. Überfall auf die Staatsbank. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 20 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) besteht hierbei aus maximal 32 Mitgliedern.
      2. Loot-Events (Flugzeugabsturz etc.). Dabei gilt:
        1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Lootdrop mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen). Hierbei muss der Kampf am Ort des Drops entstehen, darf sich aber aus der Sichtweite des Drops verlagern.
        2. Bei Schussankündigungen bei Loot-Events gilt folgendes:
          1. Eine Schussankündigung von Kolonne zu Kolonne oder von Helikopter zu Helikopter ist legitim.
          2. Eine Schussankündigung per Telefon oder von Helikopter zu Kolone ist untersagt.
        3. Faken eines Kampfes ist nicht erlaubt.
          1. Hierbei wird ausschließlich auf den Punkt "kämpfen" verwiesen. (Bspw. "Habe einen Schuss auf deren Fahrzeug abgegeben, keine andere Fraktion darf anfahren" gilt hierbei nicht).
        4. Sollten sich mehrere Parteien an oder in unmittelbarer Nähe eines Lootdrops befinden und es ist abzusehen, dass es zu einem Fight kommt, ist es untersagt den Loot in der eigenen Base zu saven.
        5. Sollte eine Partei sich nach einem beanspruchten Lootdrop unmittelbar vor oder in der eigenen Base befinden, darf keine aggressive Handlung mehr gegen diese Partei erfolgen. Der Rückweg zur eigenen Base ist hiervon ausgenommen.
      3. Multidrops. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf mit 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B)
        2. Man darf sich nur einschreiben, sofern man auch die 10 Personen bereitstellen kann. Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        3. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        4. Beide Teams müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        5. Die Lootdropkisten müssen fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      4. Überfall auf den Juwelier. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 18 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) beträgt hierbei maximal 30 Mitgliedern.
      5. Überfall auf den Camper einer gegnerischen Fraktion. Dabei gilt:
        1. Jede Fraktion darf nur einmal am Tag einen Camper ausrauben.
        2. Sollte Fraktion A den Camper von Fraktion B ausrauben und Fraktion B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Fraktion A zu einen weiteren Camper auszurauben. Sollte Fraktion C ebenfalls nicht anfahren, so darf Fraktion A einen weiteren Camper ausrauben.
        3. Fraktion A darf den Camper von Fraktion B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben, wenn Fraktion B bei einem Aufbruch anfährt und verteidigt. Fährt Fraktion B nicht an, gilt der 3-tägige Schutz nicht.
        4. Davon ausgenommen ist der Staatsdienst (dürfen mehrere Camper alle 24 Stunden ausrauben).
        5. Sollte der Staatsdienst (LSPD/FIB) den Camper einer Bad-Fraktion ausrauben, so darf der Camper durch maximal 20 Mitglieder der Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) verteidigt werden.
        6. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
          1. Sobald der Staat (LSPD/FIB) einen Riechtest durchführt herrscht Kill-On-Sight und das Szenario gilt als gestartet.
        7. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat, oder ein Mitglied der gegnerischen Partei am Camper hochgenommen wurde, gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiterer Camper angefangen werden.
      6. Angriff auf einen Waffenkonvoi
        1. Das LSPD und FIB, welche den Waffentransport durchführen, dürfen mit maximal 32 Personen an dem Szenario teilnehmen.
        2. Der Überfall muss durch 2 verbündete Badfraktionen erfolgen.
        3. Die Gruppe der Badfraktionen darf maximal aus 20 Personen bestehen. Die Aufstockung durch Mitglieder der offiziellen Untergruppierung ist verboten.
        4. Sollte die angreifende Partei optisch oder akustisch Schüsse wahrnehmen, so muss diese davon ausgehen, dass bereits ein aktiver Angriff stattfindet und sich daher zurückziehen.
          1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Waffenkonvoi mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt gegen das LSPD/FIB kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        5. Beim Waffenkonvoi herrscht Kill-On Sight für die Badfraktionen. Das bedeutet, sobald die Badfraktionen über die Meldung informiert worden sind, gilt für diese eine Schussfreigabe.
        6. Seitens der Badfraktion dürfen maximal 2 Helikopter, bestehend aus jeweils 2 Personen genutzt werden, Staatsfraktionen dürfen 2 Helikopter, aus jeweils 2 Personen bestehend nutzen.
        7. Die Beute wird unter beiden Fraktionen im Verhältnis 50/50 aufgeteilt, die Anzahl der beteiligten Personen pro Fraktion spielt hierbei keine Rolle.
      7. Angriff auf ein Gewächshaus. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf nur alle 5 Tage ein Gewächshaus angreifen (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
        2. Sollte Team A das Gewächshaus von Team B erfolgreich ausgeraubt haben, so gilt der Cooldown von 5 Tagen für alle Teams auf das Gewächshaus.
        3. Sobald die Tür vom Gewächshaus geschweißt wird, gilt Kill-On-Sight.
        4. Angreifer und Verteidiger dürfen mit jeweils 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B). Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        5. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        6. Angreifer und Verteidiger müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        7. Sollte ein Gewächshaus erfolgreich ausgeraubt worden sein, so muss die Ausbeute fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      8. Überfall auf einen Shop. Dabei gilt:
        1. Die erste Partei die mit mindestens 5 Personen an einen Shop steht, beansprucht den Shop für sich und darf diesen angreifen (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        2. Jede Partei darf mit maximal 7 Mitgliedern agieren.
        3. Helikopter sind gänzlich untersagt.
        4. Gepanzerte Fahrzeuge sind gänzlich untersagt.
        5. Der Kampf muss unmittelbar am Shop stattfinden.
        6. Sobald man einen Shop einschüchtert, gilt KOS.
    2. Ein systemgegebenes Szenario bzw. eine Aktion gegen eine andere Fraktion darf erst 30 Minuten nach einem Serverrestart oder -Crash gestartet werden, außer das Szenario hat bereits vor dem Restart/Crash begonnen.
    3. Bad-Fraktionen dürfen jeweils nur alle drei Tage die Staatsbank/den Juwelier ausrauben (1 Tag zählt bis 00:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
    4. Ein systemgegebenes Szenario darf nur von maximal 20 Mitgliedern einer Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden. Ausnahmen: sämtliche Szenarien gegen das LSPD/FIB.
    5. Die Gruppe der Überfallenden muss optisch als Gruppe erkennbar sein.
    6. Auf einem systemgegebenen Szenario darf kein weiterer RP Strang aufgebaut werden.
    7. In einem systemgegebenen Szenario darf die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB) maximal 2 gepanzerte Fahrzeuge verwenden.
    8. Bis zu 24 Stunden nach dem Ende eines systemgegebenen Szenarios kann eine Razzia bei der Bad-Fraktion durchgeführt werden.
      1. In einem systemgegebenen Szenario zählen Nummernschilder, Fahrzeugfarben und Farbe der Kleidung nicht als hinreichender Beweis für eine Razzia.
      2. Es muss mindestens ein Leader (Rang 10+) oder höher beim PD/FIB anwesend sein, um eine Razzia durchzuführen.
      3. Die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB), die die Razzia durchführt, darf maximal aus 35 Leuten bestehen.

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