§ 2 Immunität BDG
Abs. 1 Jeder Exekutivbeamte der aktiv am Dienst teilnimmt, genießt Immunität, welche den Beamten vor der aktiven Strafverfolgung schützt, unter der Berücksichtigung von Artikel 11 der Verfassung.
Abs. 2 Die Immunität kann durch die Exekutivführung aufgehoben werden.
Abs. 3 Sollte die Immunität nach Abs. 2 aufgehoben werden, so kann die Strafverfolgung durch eine der Exekutivbehörden eingeleitet werden.
§ 3 Pflichten des Beamten BDG
Abs. 1 Sollte ein Beamter eine polizeiliche Maßnahme mit einer Person durchführen, so gilt es auf Nachfrage der Person die Dienstnummer zu nennen. Hierfür muss jedoch dem Beamten ein plausibler Grund genannt werden.
Abs. 2 Wird von einer Behörde keine Dienstnummer ausgegeben, so ist der Name zu nennen.
Abs. 3 Beamte haben sich immer an die Vorschriften der Behörde bzw. des Staates San Andreas zu halten.
Abs. 4 Das Löschen von Akten darf nur dann erfolgen, wenn es zuvor eine Klärung mit dem Aktenersteller oder der Leitungsebene der jeweiligen Behörde gab.
§ 8 Dienstpflichten BDG
Abs. 1 Jede Behörde hat das Recht den Zeitraum und die Summe der zu leistenden Dienstzeit vorzuschreiben.
Abs. 2 Beamte sind zu einer aktiven Teilnahme am Dienst, während der Dienstzeit verpflichtet.
Abs. 3 Eine gesonderte Absprache des einzelnen Beamten mit der Leitungsebene, bezüglich Dienstpflicht ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Die Leitungsebene muss auf die gesonderten Wünsche über Dienstzeiten nicht eingehen.
Abs. 4 Sollte eine Person im Rahmen einer Kontrollmaßnahmen nach § 9 BDG eine Straftat begehen muss vor-, während- oder nach der Einleitung der Strafverfolgung die jeweilige Leitungsebene kontaktiert werden.
Abs. 5 Jeder Beamter in Los Santos ist dazu verpflichtet, das LSPD & FIB umgehend mittels Notruf zu informieren, sobald eine Person vermutlich durch die Anwendung von (Waffen-)gewalt oder Fremdeinwirkung geschädigt worden ist.
Abs. 6 Sollte ein Beamter der in Abs. 5 beschriebenen Verpflichtung nicht nachgehen, wird dies im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB bewertet und dementsprechend der Person § 37 StGB und somit auch § 19 BDG vorgeworfen.
§ 18 Korruption BDG
Abs. 1 Als Korruptionstatbestand werden unter anderem die Vorteilsannahme bzw. -gewährung und Bestechlichkeit bzw. Bestechung angesehen. Zu diesem zählen unter anderem die Informationsbeschaffung durch polizeiliche Mittel, die Bereicherung mittels Beamtenstatus, o.ä. .
Abs. 2 Der § 18 Korruption, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.
§ 19 Schweres Dienstvergehen BDG
Abs. 1 Sollte ein Beamter während dem aktiven Dienst eine Straftat begehen, so wird dies als schweres Dienstvergehen angesehen.
Abs. 2 Der § 19 Schweres Dienstvergehen, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.
§ 43 Hochverrat StGB
Abs. 1 Als Hochverrat wird die Weitergabe von Informationen an nicht autorisierte Personen bezeichnet, welche lediglich als Staatsdiener verfügbar sind. Hierrunter zählen zum Beispiel: Die Weitergabe der Anzahl von Beamten, die Auskunft über jegliche Akten im Polizeicomputer, Ausbildungs- oder Prüfungsrelevante Themen, etc. . Hierbei legt die Exekutivführung fest, welche Person autorisiert ist.
Abs. 2 Während des Dienstverhältnisses und in der Zeit danach hat man über sämtliche Interna stillschweigen zu wahren.
Abs. 3 Der § 20 Hochverrat, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.
Abs. 4 Der Angriff auf die Exekutivführung, stellt ebenfalls den Tatbestand des Hochverrats dar.
§ 5 Rechte des Beklagten StGB
Abs. 1 Möchte der Beklagte keine Angaben zur Tat machen oder sich selbst nicht vertreten, kann er auch das Schweigen zur Tat vorziehen.
Abs. 2 Der Beklagte hat das Recht sich selbst zu verteidigen.
Abs. 3 Ab 30 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen frei wählbaren Rechtsbeistand, welcher durch einen Exekutivbeamten kontaktiert werden muss. Hierfür muss dem zuständigen Beamten der vollständige Name und die Telefonnummer genannt werden. Sollte die vom Beklagten genannte Person nicht erreichbar sein (30 Sekunden), gilt das Recht als verbraucht. Sollte der Beklagte den Namen und / oder die Telefonnummer des gewählten Rechtsbeistandes nicht wissen, so steht es den Beamten frei, ob diese die Nutzung des Telefons als Informationsbeschaffungs Mittel erlauben oder verwehren.
Abs. 4 Dem Beschuldigten müssen alle ihm vorgeworfenen Straftaten spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis, genannt werden.
Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte sinngemäß vor der Inhaftierung genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.
- Das Recht, keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen zu müssen (Schweigen)
- Das Recht sich selbst zu vertreten
- Das Recht auf einen frei wählbaren unabhängigen Rechtsbeistand
Abs. 6 Der Beklagte muss spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis auf das nicht verlesen der Rechte aufmerksam machen. Erfolgt dies, muss der höchstrangige Exekutivbeamte hinzu gerufen werden. Dieser entscheidet wie weiter mit dem Beklagten nach § 5 Abs. 4 - 5 verfahren wird.
Abs. 7 Sollte der Beklagte das Recht nach Abs. 3 missbrauchen um die Strafverfolgung zu behindern, so hat die Person das Recht nach Abs. 2 und Abs. 3 verwirkt.
Abs. 8 Ab 60 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen unbeteiligten Exekutivbeamten des FIB ab Rang 7 oder einem Exekutivbeamten des LSPD ab Rang 7.
Abs. 9 Sollte kein unbeteiligter Beamter verfügbar sein, so verfällt das Recht nach Abs. 8.
Abs. 10 Sollte der Rechtsbeistand im Zusammenhang mit der Aktenvergabe stehen, so ist dieser nicht befugt als Rechtsbeistand zu fungieren und würde sich im Zweifel Strafbar machen.
§ 10 Beschlagnahmung von Gegenständen und Lizenzen StGB
Abs. 1 Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen und zur Aufklärung des Falles beitragen, dürfen beschlagnahmt werden.
Abs. 2 Beschlagnahmte Gegenstände müssen unverzüglich zerstört werden. Ausnahme stellt hier die vorherige Dokumentation von Gegenständen oder eine erhöhte Gefahrenlage da. Weitere Ausnahmen sind ausschließlich in Rücksprache mit der Exekutivführung gültig.
Abs. 3 Beschlagnahmte Gegenstände werden in der Asservatenkammer verwahrt und können nicht ausgelöst werden.
Abs. 4 Kommunikationsmittel können beschlagnahmt werden, insofern eine unmittelbare Gefahr besteht.
Abs. 5 Der Entzug von Lizenzen (PKW, LKW, Helikopter, Flugzeug) kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 51 km/h
- StVO Delikte, welche in Verbindung mit einer Haftstrafe stehen
- Nichteinhaltung der Mindestflughöhe BGB § 13 Abs. 2
- Landen auf nicht genehmigten Flächen BGB § 13 Abs. 3 - 4
§ 24 Raub StGB
Abs. 1 Wird ein Gegenstand ohne Einwilligung des rechtmäßigen Besitzers durch Gewalt an sich genommen, entspricht dies dem Tatbestand des Raubes. Hierzu zählt auch das Beschädigen von Gegenstände um sich am Inhalt zu bereichern unabhängig davon, ob die Person Kenntnis über die Gewaltanwendung hatte oder nicht.
§ 28 Beleidigung / Rufmord StGB
Abs. 1 Unter den § 28 Beleidigung/Rufmord fallen auch die Tatbestände Verleumdung bzw. üble Nachrede, Diffamierung, Beleidigung oder einseitige Berichterstattung. Verleumdung bzw. üble Nachrede sind Unwahrheiten, die über eine Person, Gruppe, Behörde o.ä. verbreitet werden bzw. Unwahrheiten, die der Täter nicht beweisen kann.
Abs. 2 Jegliche Gegenstände (Flyer, Visitenkarten, o.ä.), welche im Zusammenhang mit Abs. 1 in Verbindung stehen, werden als illegale Gegenstände bewertet. In diesem Fall haftet der Ersteller für jedes beschlagnahmte Medium nach § 28 StGB.
§ 34 Vorsätzliche Körperverletzung StGB
Abs. 1 Der vorsätzliche Angriff auf Leib und/oder Leben einer anderen Person wird als vorsätzliche Körperverletzung gewertet und strafrechtlich verfolgt.
Abs. 2 Mitarbeiter des LSMC sind von Abs. 1 befreit, insofern diese Medizinische Eingriffe im aktiven Dienst leisten, welche im Einklang mit allen Gesetzen des gesamten Staatsgebiet von San Andreas und dem Hippokratischer Eid stehen.
§ 54 Vermummungsverbot StGB
Abs. 1 Es gilt ein allgemeines Vermummungsverbot. Es dürfen keine Vermummungen getragen werden.
Abs. 2 Sollte eine Person nach Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 4 verstoßen, so kann diese durchsucht werden.
Abs. 3 Ausnahme stellt hier eine Fahrt mit einem Motorrad oder einem motorradähnlichem Gefährt dar. Hier darf ein Bandana in Verbindung mit einem Motorradhelm getragen werden. Hier ist jedoch weder der Helm, noch das Bandana verpflichtend. Steigt die Person vom Motorrad ab, muss die Maskierung abgenommen werden.
Abs. 4 Nach der einmaligen Aufforderung eines Exekutivbeamten, muss die Vermummung umgehend abgelegt werden.
Anhang I - Illegale Gegenstände StGB
§ 2 Begrifflichkeiten BGB
Im Sinne des Gesetzes werden folgende Begriffe vom Staat definiert:
- Alle angestellten Personen einer staatlichen Behörde sind Beamte / Staatsbeamte
- Alle angestellten Personen des Los Santos Police Department und des Federal Investigation Bureau sind Exekutivbeamte
- Das Los Santos Police Department und das Federal Investigation Bureau sind die Exekutivbehörden
- Das Los Santos Police Department, Federal Investigation Bureau, Los Santos Medical Center, Department of Public Order and Safety, Department of Motor Vehicles, Downtown Cab Co. und Los Santos Customs sind Staatsbehörden
- Alle Leitungspositionen innerhalb der Exekutivbehörden werden als Exekutivführung definiert
- Eine Ordnungswidrigkeit wird als solche bewertet, wenn der Tatbestand laut Strafkatalog ausschließlich ein Bußgeld mit sich zieht
- Eine Straftat wird als solche bewertet, wenn der Tatbestand laut Strafkatalog eine Haftstrafe sowie ein Bußgeld mit sich zieht
- Die Durchsuchung einer Person/Leibesvisitation entspricht einer Personenkontrolle
§ 10 Halten und Parken StVO
Abs. 1 Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn:
- Es länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde
- Der Fahrer sich vom Fahrzeug entfernt
Abs. 2 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen zugelassen:
- Sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
- Auf öffentlich zugänglich eingezeichneten Parkflächen
- Am Straßenrand und mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, sofern es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt
- Das parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist
- Auf dem Gehweg, sofern es sich um ein einspuriges Fahrzeug handelt
- Auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers
- Auf dem Seitenstreifen bei Landstraßen, Feld- und Waldwegen, sofern das Fahrzeug vollständig und parallel in Fahrtrichtung neben der Fahrbahn steht
Abs. 3 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen verboten:
- An, sowie 15 Meter vor oder hinter Bushaltestellen. Ausgenommen sind Linienbusse und Taxen
- Auf Lieferwegen, vor Toren und Zufahrten
- Auf den Parkflächen vor allen staatlichen Einrichtungen
- An rot gekennzeichneten Bordsteinen
Abs. 4 Das Parken von Fahrzeugen auf dem Highway (Standstreifen) ist verboten.
Abs. 5 Lifeinvader-Parkplatzregelung - Die Parkplätze auf der Nordseite sind Kurzzeitparkplätze und dürfen lediglich für maximal 10 Minuten belegt werden. Bei der Überschreitung der Parkzeit oder nach einer Sonnenwende, dürfen die Fahrzeuge abgeschleppt werden.
§ 6 Geschwindigkeiten StVO
Abs. 1 Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig kontrollierbar ist. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Abs. 2 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h betrifft:
Abs. 3 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrifft die umliegende Straßen am:
- Würfelpark
- Mission Row PD
- Krankenhaus Pillbox, Rockford, Davis
Abs. 4 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h.
Abs. 5 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 150 km/h.
Abs. 6 Die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf dem Highway beträgt 100 km/h. Es liegen keine Einschränkungen in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit auf Highways.
§ 11 Sonderrechte StVO
Abs. 1 Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Exekutivbehörden befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist und in bestimmten Ausnahmefällen wie zum Beispiel eine Fahrzeugkolonne.
Abs. 2 Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Abs. 3 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Abs. 4 Fahrzeuge, welche Sonder- sowie Wegerechte in Anspruch nehmen, müssen von anderen Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden.
Abs. 5 Für Fahrzeuge des Department of Public Order and Safety und Downtown Cab Co. findet der § 10 keine Anwendung, sofern diese sich im Einsatz/Dienst befinden. Der aktive Einsatz muss hierbei durch ein gelbes Rundumlicht gekennzeichnet werden.