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Beiträge von BigMac

    Gebannte User wegen Cheating sollen eine Chance auf Entbannung haben und können keine Waffen Tragen einfach um bisschen zu Chillen oder Medic RP zu machen!

    Ich unterstütze diesen Vorschlag UNTER FOLGENDER VORRAUSSETZUNG:

    • Person bekommt ein nicht veränderbares Outfit (komplett), welches ganz klar kennzeichnet, dass es sich um einen Cheater handelt
    • Personen bekommen permanente Handschellen (nach vorne), welche nicht abgenommen werden können
      • Die Handschellen haben eine Signalfarbe bspw. Pechschwarz
      • Personen müssen gefüttert werden oder haben am Mission Row eine Essensstation (siehe nachfolgenden Punkt) oder alternativ den Fressnapf neben der Hundehütte
    • Personen müssen sich jede volle Stunde im LSPD Mission Row einfinden und die Klingel betätigen
    • Personen können nicht schreien (-1 max voice range)

    Es handelt sich hierbei um einen ersten Entwurf und würde meine Kreativität für weitere Features zur Verfügung stellen.


    Edit:

    Nach einer gesunden Portion Schlaf und neuer Kreativer Energie möchte ich eine Erweiterung, mit euch teilen möchte. Diese Ergänzung kann als Alternative angesehen werden, jedoch würde ich es bevorzugen diese als Erweiterung zum ersten Teil anzunehmen.


    Und zwar finde ich, dass im Zuge einer erneuten Eingliederung in das RP Geschehen (vgl. Resozialisierung) Maßnahmen notwendig sind, damit diese auch erfolgreich ist. Daher schlage ich folgenden Maßnahmenkatalog vor:

    • Es wird ein 14 Tägiger á 2 Stunden OOC Kurs mit unterschiedlichen Modulen hinsichtlich RP Verhalten vorausgesetzt
    • Dieser Kurs wird vorzugsweise von Dennis Sankyaku abgehalten
    • Abschließend zu diesem Kurs sollte es eine theoretische sowie praktische Prüfung geben die ebenfalls vorzugsweise von Dennis Sankyaku geprüft bzw. bewertet wird
    • Nach dem erfolgreichen bestehen unterliegt die Person einer permanenten Auflage, welche es jedem Teammitglied mit sog. "Spectate" Rechten erlaubt diesen Spieler zu beobachten und bei Fehlverhalten zu melden
    • Ich sehe davon ab, beteiligte Personen im Fall eines Verstoßes gegen die Auflagen mit in eine Sanktion zu involvieren, jedoch halte ich es für fragwürdig, da das Umfeld der resozialisierenden Person keine Angriffsfläche für alte Verhaltensmuster bieten sollte
    • Sollte der Spieler im Zuge der Prüfung nicht auf anhieb bestehen, so sollte er zu Beginn jedes Quartals die Möglichkeit bekommen sich für einen erneuten Kurs sowie anschließender Prüfung anzumelden.

    #WemDasRPWirklichWasWertIstMachtAllesDafür

    § 13 Fahrzeugzulassung


    Abs. 1 Fahrzeuge dürfen am Verkehrsgeschehen lediglich teilnehmen, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag vom Department of Public Order and Safety (DPOS) oder dem Department Motors Vehicles (DMV) erteilt. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Eintragung in das Zulassungsregister.

    Abs. 2 Nach dem Erwerb eines Fahrzeuges, ist der Eigentümer verpflichtet innerhalb von 7 Tagen das Fahrzeug nach Abs. 1 anzumelden. Bis zur Anmeldung des Fahrzeugs ist der Eigentümer dazu verpflichtet, den Kaufvertrag im Fahrzeug aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

    Abs. 3 Fahrzeuge die unangemeldet am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen beschlagnahmt werden, insofern kein gültiger Kaufvertrag nach Abs. 2 vorliegt und vorgezeigt wird.

    Abs. 4 Sollte das Kennzeichen eines Fahrzeuges:

    • unerlaubte Kürzel gemäß der offiziellen Kennzeichen-Blackliste oder
    • gefälscht sein,

    so liegt keine rechtmäßige Zulassung vor und das Fahrzeug darf beschlagnahmt werden.


    § 2 Führerschein und Lizenzen


    Abs. 1 PKW-Lizenz: Gilt für Kraftfahrzeuge, welche mindestens 3 Räder und maximal 4 Räder besitzen, sowie ein maximales Kofferraumvolumen von 200 kg oder 20 Slots nicht überschreiten.

    Abs. 2 LKW-Lizenz: Gilt für Lastkraftwagen, welche mindestens 4 Räder, sowie ein Kofferraumvolumen ab 200 kg und 20 Slots besitzen.

    Abs. 3 Ausnahmen der LKW-Lizenz stellen hierbei folgende Fahrzeuge da:

    • Busse
    • Feuerwehrautos
    • Abschleppfahrzeuge
    • Dubsta3

    Abs. 4 Motorrad-Lizenz: Gilt für Fahrzeuge, welche maximal 2 Räder besitzen.

    Abs. 5 Die in Abs. 1 bis Abs. 3 beschriebenen Lizenzen bezieht sich auf Fahrzeuge, welche sich dauerhaft auf dem Boden fortbewegen.

    Abs. 6 Boots-Lizenz: Gilt für Fahrzeuge, welche sich auf oder unter dem Wasser fortbewegen.

    Abs. 7 Helikopter-Lizenz: Gilt für Luftfahrzeuge der Klasse Helikopter.

    Abs. 8 Flugzeug-Lizenz: Gilt für Luftfahrzeuge der Klasse Flugzeuge.

    Abs. 9 Die in Abs. 1 bis Abs. 8 beschriebenen Lizenzen erfordern einen erfolgreich absolvierten Erste Hilfe Kurs.


    Abs. 10 Sollte ein Fahrzeug weder nach Abs. 1 noch nach Abs. 2 definierbar sein, so wird im Zweifel das Fahrzeug als PKW bewertet.

    Abs. 11 Neu eingereiste Personen können in den ersten 14 Tagen ohne gültige Lizenz am Straßenverkehr (PKW) teilnehmen. Die 14 Tage werden hierbei ab dem Einreisedatum gezählt.

    Man hat 0 Chance da das PD sich nie an die Anzahl der Leute hält, damit meine ich Aktionen bei denen das PD mit mehr Leuten als erlaubt agiert, das betrifft Staatsbanken sehr oft.


    Somit hat man eine Chance, weil es gibt auch Seznarien die das LSPD verloren hat oder konnte nicht gewertet werden, weil entweder keiner angefahren ist oder das Szenario abgebrochen wurde durch Kopfschmerzen.

    Ebenfalls agiert das LSPD immer im Rahmen des vorgegebenen Caps, die selbe Behauptung könnte man aufstellen, dass BadFraks Fake Geiseln haben und sich UGler einmischen.

    Ständig bekommen wir Infos von PDlern mit wie vielen Leuten die wirklich agieren. Jeder weis es aber keiner macht was dagegen, gefühlt interessiert es auch keinen aus dem Sibaui Team.

    Wenn PD Beamte das wissen, dann können diese doch ganz einfach /support machen und eine Person schaut sich die Staatsbank an. Zudem werden solche Szenarien in den meisten Fällen kurz angeschaut, ob Personen innerhalb der Bank z.B. Buguse begehen (ist in der Vergangenheit schon vorgekommen bspw. bei der dieser BadFrak) oder um die Anzahl an PD Beamten zu Zählen.

    Jeder User hat das Recht Tickets einzureichen, wenn ein Regelverstoß vorliegt. Das haben wir Beispielsweise auch gemacht, als es zu einer Situation am West Highway kam bei denen zwei Parteien ein womögliches Bündnis eingehen wollten indem Sie sich "tot" stellen oder mit Langwaffen auf eine "Aktion" warten.

    Nächster Punkt Munitionslieferungen, irgendwie bekommt das PD immer einen Tipp, da sollte die Wahrscheinlichkeit Prozentual gesenkt werden, zudem das agieren mit Personen.

    Das LSPD bekommt Systemtechnisch keine Meldung über jegliche Munitionslieferungen. Ausschließlich das FIB bekommt diese Meldung und fällt in den Aufgabenbereich des FIBs, genauso wie Camper.

    Beispiel eben Brigada schnapp Munilieferung von Triaden wir dürfen mit 15 Mann agieren, natürlich hat das PD auch mal wieder einen Tipp bekommen, wir haben die Info bekommen das uns eben 48 Beamte ins Gesicht gelaufen sind, macht es doch eventuell noch unfaierer für die Fraktionen!?

    Wie bereits geschrieben bekommt das LSPD keinen Tipp. Schön das du dich auf eine Information aus dem #Leader-Chat beziehst. In dem folgenden Screenshot habe ich deinen Leader darauf hingewiesen, dass wir keinen Tipp bekommen und das wir keine 60 Beamten waren so wie er es in den Raum geworfen hat. Das nur ein Teil der Information an euch ran getragen worden ist, finde ich persönlich schade.

    Wie ich deinem Leader bereits geschildert habe, heißt 48 Beamte im Dienst nicht, dass sich alle 48 nur um eine Munitionslieferung kümmern. Es gibt Leute, die machen Ausbildung, Prüfung, wachen gerade auf etc. und das in zwei Fraktionen. Also kann ich dich in diesem Punkt beruhigen.

    Das PD sollte für solche Aktionen eine Begrenzung haben an Beamten, bei 15 Badfraklern sollten 20-25 Polizisten reichen, zumal zwei Helis eh schon die halbe Kollone weg empt und dann kommen noch die ganzen MK2 und Military Waffen von PD dazu die eh schon viel zu krass sind bei so einer Masse!

    Ich gebe dir in diesem Punkt recht, dass es ein Limit für diese Situation geben sollte, jedoch entscheidet aktuell das FIB in wie fern Sie Personen benötigen, da es deren Szenario ist.

    Deine Aussage, dass zwei Helis die halbe Kollone EMPn ist ein Hyperbel in der deutschen Rhetorik und absolut unpassend, da es einen falschen Eindruck erwirkt. In deinem Beitrag geht es hauptsächlich um das LSPD jedoch war nicht 1 Helikopter vom LSPD an dieser Situation beteiligt. Darüber hinaus, wurde meines Wissens nach 1 Fahrzeug EMPed und keine halbe Kolonne.

    Das wir MK II & Military Waffen haben, streite ich nicht ab jedoch in Bezug auf deine Aussage, haben alle Beamte solche Waffen. Mal abgesehen davon, dass das PD Rekruten hat die 50er Westen und PDWs haben war in deinem genannten Beispiel der durchschnittliche Rang 4,37 was einer Advanced entspricht. Diese Information, kannst du ebenfalls dem Screenshot entnehmen. Aber auch hier hätte dir dein Leader das beantworten können.

    Natürlich könnte ich damit argumentieren, dass BadFraks 150er Westen haben, Gusis, MG, Mini Uzis jedoch wäre das genauso ein unsachlicher Beitrag wie es deiner ist, da dieser nicht der Realität entspricht, obwohl diese Dinge vorhanden sind.

    Und da wird mir jede Badfrak hier zustimmen. (EMP muss verändert werden oder rausgenommen werden)

    Eine solche Aussage ist weder Objektiv noch Sachlich. Der EMP wurde bereits im vorherigen Changelog verändert und diese Veränderung hat das LSPD und FIB soweit unterstützt. Eine solche Aussage von dir könnte man genau andersrum drehen und sagen: "Alle Staatsfraktionen stimmen mir zu, dass BadFraktionen keine 150er Westen haben sollten, da der Staat in Reallife auch die bessere Technologie bzw. Rohstoffe hat."


    Der nächste Punkt ist, das PD sollte genauso eine permante Aufnahmepflicht bekommen wie alle anderen Badfraktionen, denn selbst im PD sind schwarze Schafe.

    Zu diesem Kommentar sage ich an dieser Stelle nicht. Gerne kannst du dich an deinen Leader wenden, da die Projektleitung zu diesem Thema Stellung genommen hat. Der Auslöser dieser Änderung war der Wunsch aller BadFraktionen, sollte eine Person deiner Meinung nach Cheaten, so kannst du gerne ein Ticket eröffnen und die Cheat Abteilung guckt sich dies an. (Es gibt nach wie vor Individuelle Aufnahmepflichten)

    Zudem kann man dann auch sehen, wenn Cops wieder baiten, forcen usw, da wird mir auch jede Badfrak zustimmen.

    Zu dem Thema "BadFrak zustimmen" habe ich mich schon geäußert. Wenn eine Person Baitet, Forct oder ähnliches, steht es jedem User frei ein Ticket zu eröffnen. Diese Aufnahmepflichten richten sich lediglich bei so genannten "DM-Situationen".

    Die PD Leader interessiert nicht was im PD passiert hauptsache Gambostark, aktuell ist das PD eine dicke Crimelife Frak auf dem Server, die machen kann was sie will und sich alles erlauben kann.

    Ich kann dir versichern, dass es uns interessiert. Aber schön das du über uns urteilst ohne ein Wort mit uns darüber zu reden. Wir möchten hier ein angenehmes Klima für jedermann schaffen. Ich erriner dich gerne an einen Beitrag von dir, in dem du das Beleidigen untereinander gelockert werden soll.

    Ich zitiere auch einfach mal deine eigene Aussage "Wer sich von einem Spiel so triggern lässt sollte besser das Spiel deinstallieren und Sims spielen!"

    um Thema PD gambo forcen, bis vor ein paar Wochen wurden Checkpoints am Westhighway oder Easthighway gemacht, keine Ahnung wer da im PD trollt aber auf einmal werden Checkpoints am KH1 oder beim Sozialbonus Typ gemacht... Stellt doch gleich einfach ein Schild auf wo drauf steht "Wir wollen ballern"

    Es wurde zu uns gesagt, wir sollen aktiver auf den Straßen werden auch in Form von Checkpoints. Auch hier habe ich deinem Leader geschrieben sollte er es als Baiting aufnehmen, steht es ihm Frei ein Ticket zu machen. Jedoch appeliere ich hier an den gesunden Menschen Verstand. Wenn BadFraks einen Checkpoint am Highway umfahren können, dann geht das bestimmt auch in der Stadt.

    Ich zitiere mal ein paar Worte " Auf **** haben wir auch in der Innenstadt Checkpoints gemacht" dachte ihr wollt nie so sein wie es auf **** war?

    Ja diese Aussage kommt von mir persönlich. Wenn meine Member der Meinung sind, es ist notwendig oder eine Abwechslung in der Stadt einen Checkpoint zu machen. Dann ist dem so, was hindert dich daran diesen Checkpoint zu durchfahren oder zu "dodgen"?

    Ich gebe auch keine BadFrak vor, wo Sie ihre RP Events machen sollen oder ihre BloodOuts.

    Wenn sich da bald nicht was ändert und das PD nicht vernünftig angepasst wird, dann braucht sich das Sibaui Team nicht wundern wenn es bald richtig eskaliert, da gefühlt schon jede Badfrak so ein Hass auf das PD hat, wir verstehen dass das PD stärker sein muss, aber dann macht es fair und nicht so wie es jetzt ist!

    Wird sich in der Zukunft dann dementsprechend zeigen, ich bin gespannt.

    Zudem wissen wir das im PD bei Einsätzen immer die Gambo starken mitgenommen werden und die Streamer aussetzen müssen das betrifft auch alle anderen nicht starken Schützen im PD auch Leute mit hohem Rang müssen aussetzen.

    Schön das ihr das wisst, jedoch ist das nicht der Fall und sind wieder falsche Anschuldigungen.

    Damit will ich sagen da das PD ja "nicht" so Gambo stark sei wurde das EMP eingeführt und die verstärkten Waffen, da aber wie schon gesagt nur die guten Schützen mitgenommen werden, wurde das gut durchdachte Balancing vom Sibaui Team umgangen. Ergebnis permanent gute Schützen mit zu starken Waffen in einer zu großen Masse, die einfach immer nur knallen wollen.

    Erneut sind das falsche Anschuldigungen. Das wäre wie, wenn ich Fragen würde nach welchen Einstellungskriterien eine Person in eine BadFrak kommt? Sind das immer UGler die sich lange bewiesen haben oder ist das eher ein Transfermarkt unter BadFraklern? Würde mir da vlt. etwas an die eigene Nase packen.

    An die Community teilt eure Meinung und macht Vorschläge, es muss sich was ändern!!!

    Richtig es muss sich was ändern und das bei allen! In diesem Sinne schönen Sonntag euch allen!

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    Sibaui Roleplay - Open Alpha - Changelog



    Gute Nacht liebe Community,

    im folgenden werden euch die Änderungen mitgeteilt:


    • Der Sozialbonus wurde von 25$ pro Level auf 35$ erhöht
    • Beim Start eines Gangwar werden nun die Spieler (Angreifer & Verteidiger) zum Zeitpunkt des Angriffs gespeichert und können ganz regulär am Gangwar teilnehmen
    • Um auf den Server zu verbinden ist es nun wieder notwendig sich zu Whitelisten
    • Die Sibaui Gruppe (Discord) ist nicht mehr notwendig, um auf den Server zu verbinden (Es wird in den kommenden Tagen einen automatischen Prozess geben, die Sibaui Gruppe trotzdem zu erhalten)

    § 21 Arbeitsverhältnis & -sperre BDG


    Abs. 1 Begeht ein Beamter eine Straftat bzw. wird straffällig, muss das Arbeitsverhältnis sofort gekündigt werden, insofern sich die Haftstrafe auf mindestens 30 HE beläuft.

    Abs. 2 Sollte ein Beamter aufgrund des "Schweren Dienstvergehens" oder "Korruption" inhaftiert werden, so wird in Folge dessen der Person eine Arbeitssperre in Höhe von einem Monat für jegliche staatliche Behörde ausgesprochen.

    Abs. 3 Die in Abs. 2 beschriebene Sperre muss hierbei durch die Leitung der jeweiligen Behörde weitergeleitet werden.

    Abs. 4 Sollte eine Person gegen Abs. 2 verstoßen, so wird die Sperre um einen weiteren Monat verlängert. Des Weiteren wird eine Disziplinarstrafe in Höhe von 25.000 $ verhängt. Hierbei wird der Tag der letzten Kündigung genommen.

    § 21 Arbeitsverhältnis & -sperre BDG


    Abs. 1 Begeht ein Beamter eine Straftat bzw. wird straffällig, muss das Arbeitsverhältnis sofort gekündigt werden.

    Abs. 2 Ausgehend von Abs. 1 wird in Folge dessen der Person eine Arbeitssperre in Höhe von einem Monat für jegliche staatliche Behörde ausgesprochen.

    Abs. 3 Sollte eine Person gegen Abs. 2 verstoßen, so wird die Sperre um einen weiteren Monat verlängert. Des Weiteren wird eine Disziplinarstrafe in Höhe von 25.000 $ verhängt. Hierbei wird der Tag der letzten Kündigung genommen.


    § 5 Rechte des Beklagten StGB


    Abs. 1 Möchte der Beklagte keine Angaben zur Tat machen oder sich selbst nicht vertreten, kann er auch das Schweigen zur Tat vorziehen.

    Abs. 2 Der Beklagte hat das Recht sich selbst zu verteidigen.

    Abs. 3 Ab 30 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen frei wählbaren Rechtsbeistand, welcher durch einen Exekutivbeamten kontaktiert werden muss. Hierfür muss dem zuständigen Beamten der vollständige Name und die Telefonnummer genannt werden. Sollte die vom Beklagten genannte Person nicht erreichbar sein (30 Sekunden), gilt das Recht als verbraucht. Sollte der Beklagte den Namen und / oder die Telefonnummer des gewählten Rechtsbeistandes nicht wissen, so steht es den Beamten frei, ob diese die Nutzung des Telefons als Informationsbeschaffungs Mittel erlauben oder verwehren.

    Abs. 4 Dem Beschuldigten müssen alle ihm vorgeworfenen Straftaten spätestens nach dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, genannt werden.

    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte nach dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, sinngemäß genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.

    • Das Recht, keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen zu müssen (Schweigen)
    • Das Recht sich selbst zu vertreten
    • Das Recht auf einen frei wählbaren unabhängigen Rechtsbeistand

    Abs. 6 Der Beklagte muss spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis auf das nicht verlesen der Rechte aufmerksam machen. Erfolgt dies, muss der höchstrangige Exekutivbeamte hinzu gerufen werden. Dieser entscheidet wie weiter mit dem Beklagten nach § 5 Abs. 4 - 5 verfahren wird.

    Abs. 7 Sollte der Beklagte das Recht nach Abs. 3 missbrauchen um die Strafverfolgung zu behindern, so hat die Person das Recht nach Abs. 2 und Abs. 3 verwirkt.

    Abs. 8 Ab 60 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen unbeteiligten Exekutivbeamten des FIB ab Rang 7 oder einem Exekutivbeamten des LSPD ab Rang 7.

    Abs. 9 Sollte kein unbeteiligter Beamter verfügbar sein, so verfällt das Recht nach Abs. 8.

    Abs. 10 Sollte eine Person im Zusammenhang mit der dem Angeklagten vorgeworfenen Straftat stehen, kann diese nicht als Rechtsbeistand fungieren. Liegen Zweifel vor, kann der Anwalt strafrechtlich verfolgt werden.


    § 4 Strafverfolgung StGB


    Abs. 1 Straftaten die laut Strafkatalog als solche ausgewiesen sind, müssen von der Exekutive geahndet werden und können nicht erlassen werden.

    Abs. 2 Ein Beamter darf vom Ahnden einer Ordnungswidrigkeit absehen, wenn bei der Aufklärung über die rechtswidrige Handlung ein Lerneffekt erzielt wurde.


    Abs. 3 Paragrafen nach dem Strafkatalog dürfen nicht zwei- oder mehrfach in einer Situation vergeben werden. Ausgenommen sind hier § 8 Abs. 5 und 6 laut Strafkatalog, diese können mehrfach vergeben werden.

    Abs. 4 Jeder Bürger des Staates San Andreas hat das Recht einen Tatverdächtigen bis zum Eintreffen von Exekutivbeamten festzusetzen. Nach dem Festsetzen einer Person muss unmittelbar eine Meldung per Dispatch an eine Exekutivbehörde erfolgen.

    Abs. 5 Beamte der Exekutivbehörde haben die Möglichkeit eine Vorladung auszusprechen, um den Sachverhalt einer Situation genauer nachzuvollziehen oder Informationen zu erhalten.

    Abs. 6 Bei einer Vorladung muss sich die Person am MRPD zeitnah einfinden. Wird diesem nicht Folge geleistet, wird die Akte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vergeben.

    Abs. 7 Ist eine akute Gefahrensituation gegeben und besteht die Gefahr, dass die beklagte Person durch Telefon und Funkgerät weitere Personen herbeiruft, dürfen jegliche Kommunikationsmittel von den Exekutivbeamten beschlagnahmt werden. Exekutivbeamten haben das Recht jegliche Gegenstände abzunehmen, falls die beklagte Person die Strafverfolgung massiv behindert. Des weiteren darf ein Beamter Gegenstände nach § 16 Abs. 5 und 6 eigenständig beschlagnahmen.

    Abs. 8 Die in Abs. 7 beschriebene "massive Behinderung" ist wie folgt definiert:

    • Das Vernichten von Gegenständen während einer polizeilichen Maßnahme
    • Das mehrfache Beleidigen eines Beamten (ab 3 Beleidigungen). Zum Beispiel: Hurensohn, Bastard, Missgeburt, Fotze, Arschloch, Schwanz, Bullenschwein, Gärtner, etc.)
    • Jeglicher Flucht(versuch) während einer polizeilichen Maßnahme (Mit Handschellen wegrennen, mehrfache Verzögerung der Inhaftierung (ab 2 Verzögerungen: unbegründetes Diskutieren, nicht befolgen der Anweisungen, wegrennen))

    Abs. 9 Im Zuge der Strafverfolgung, sind (gesundheitliche) Einschränkungen zu ignorieren. Panik-, Angstzustände oder ähnliches Rechtfertigen keine gesetzeswidrige Handlung.


    § 8 Dienstpflichten BDG


    Abs. 1 Jede Behörde hat das Recht den Zeitraum und die Summe der zu leistenden Dienstzeit vorzuschreiben.

    Abs. 2 Beamte sind zu einer aktiven Teilnahme am Dienst, während der Dienstzeit verpflichtet.

    Abs. 3 Eine gesonderte Absprache des einzelnen Beamten mit der Leitungsebene, bezüglich Dienstpflicht ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Die Leitungsebene muss auf die gesonderten Wünsche über Dienstzeiten nicht eingehen.

    Abs. 4 Sollte eine Person im Rahmen einer Kontrollmaßnahmen nach § 9 BDG eine Straftat begehen muss vor, während oder nach der Einleitung der Strafverfolgung die jeweilige Leitungsebene kontaktiert werden.

    Abs. 5 Beamten ist es untersagt, als Rechtsbeistand zu fungieren. Unabhängig davon, ob eine Person In- oder Außerdienst ist.

    VORNAME NACHNAME

    STRAßE

    PLZ, WOHNORT

    Tel: XXXXX



    Los Santos Police Department

    Training Division

    Mission Row 1

    Downtown Los Santos, San Andreas



    Los Santos, WOCHENTAG der XX.XX.XXXX






    Beschwerde


    • VORNAME NACHNAME •




    ANSCHREIBEN:

    Sehr geehrte Leitungsebene,

    sehr geehrte Damen und Herren,


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    Mit freundlichen Grüßen

    VORNAME NACHNAME



    Nachführend eine Zusammentragung aller Informationen:


    Beschwerde über Dienstnummer des Officers
    Datum und Zeitraum des Vorfalls XX.XX.XXXX Von XX:XX bis XX:XX Uhr
    Festgestelltes Fehlverhalten Kurze Angabe des festgestellten Fehlverhaltens
    Festgestellte Straftaten § XX Abs. XXX [GESETZBUCH], § XX Abs. XXX [GESETZBUCH], ...
    Anwesende Zeugen Keine Vorhanden / Vorname Nachname, Vorname Nachname, ...

    § 8 Dienstpflichten


    Abs. 1 Jede Behörde hat das Recht den Zeitraum und die Summe der zu leistenden Dienstzeit vorzuschreiben.

    Abs. 2 Beamte sind zu einer aktiven Teilnahme am Dienst, während der Dienstzeit verpflichtet.

    Abs. 3 Eine gesonderte Absprache des einzelnen Beamten mit der Leitungsebene, bezüglich Dienstpflicht ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Die Leitungsebene muss auf die gesonderten Wünsche über Dienstzeiten nicht eingehen.

    Abs. 4 Sollte eine Person im Rahmen einer Kontrollmaßnahmen nach § 9 BDG eine Straftat begehen muss vor, während oder nach der Einleitung der Strafverfolgung die jeweilige Leitungsebene kontaktiert werden.

    Abs. 5 Jeder Beamte in Los Santos ist dazu verpflichtet, das LSPD bzw. FIB umgehend mittels Notruf zu informieren, sobald eine Person vermutlich durch die Anwendung von (Waffen-)gewalt oder Fremdeinwirkung geschädigt worden ist.

    Abs. 6 Sollte ein Beamter der in Abs. 5 beschriebenen Verpflichtung nicht nachgehen, wird dies im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB bewertet und dementsprechend der Person § 37 StGB und somit auch § 19 BDG vorgeworfen.

    Wie ich nun feststellen musste braucht die Polizei sich an diese Regel nicht zu halten. Wenn man vor der Polizei wegfährt schießen diese immer direkt und hier wurde soweit es mir bekannt ist bis jetzt jeder Report abgelehnt. Hier frage ich mich wieso das ganze dann nicht so im Regelwerk aufgenommen wird. Des Weiteren gibt man der Polizei damit einen extremen Regelwerks Vorteil da diese als erstes einen platten Reifen schießen können. Ist das so gewollt?

    In deinem Fall bist du in einen Checkpoint gefahren und dann geflüchtet. Also gerne können wir jede RP Situation beschreiben, aber wenn selbst dein Beifahrer der Meinung ist, dass es legitim ist würde ich den Ansatz an einer anderen Stelle verfolgen.


    Dann eine generelle Frage. Nur weil jemand eine Farbe trägt darf die Polizei die zugehörigkeit feststellen? Beispielsweise blaue Hose = Atztecas? Finde ich auch komisch da es ja vermutlich viele Leute mit blauen Hosen in LS gibt. Die Polizei nutzt aber ihr wissen, dass nur 500 Leute auf der Insel sind und es keine wirklich normalen Bürger gibt.

    Da es sich um kein Szenario handelt, ist dies ebenfalls legitim. Ich brauch nicht viel Hirn, wenn eine Person Rot trägt in Vinewood rumfährt und bei der Verkehrskontrolle Konnichi wa sagt. Aber das PD Auto mit PD Kleidung könnten ja auch Schauspieler sein Kappa.


    Und letzte Frage wäre ob die Polizei noch während sie Handschellen ankündigen mitten im Satz diese anlegen dürfen. An sich ist das ja laut Regelwerk verboten?

    In deinem Fall habt ihr die Hände hochgenommen wart umstellt von mehreren Einheiten und habt euch ergeben. In aussichtslosen Situationen bringen mir weder 2 Sekunden noch 20 Sekunden etwas.


    Man sollte nicht 1 Situation verallgemeinern, sondern nochmal die Situation reflektieren. Jeder Person ist an das Regelwerk gebunden aber die wichtigste Regel ist:

    "Die wichtigste Regel im Bezug auf das Miteinander und das eigene Verhalten ist und bleibt: "Sei kein Vollkoffer!" Hinter jedem Charakter, hinter jedem Computer sitzt mindestens 1 Mensch. Verhaltet euch auch so. (Abgesehen vom Roleplay natürlich!)"

    § 2 Immunität BDG


    Abs. 1 Jeder Exekutivbeamte der aktiv am Dienst teilnimmt, genießt Immunität, welche den Beamten vor der aktiven Strafverfolgung schützt, unter der Berücksichtigung von Artikel 11 der Verfassung.

    Abs. 2 Die Immunität kann durch die Exekutivführung aufgehoben werden.

    Abs. 3 Sollte die Immunität nach Abs. 2 aufgehoben werden, so kann die Strafverfolgung durch eine der Exekutivbehörden eingeleitet werden.


    § 3 Pflichten des Beamten BDG


    Abs. 1 Sollte ein Beamter eine polizeiliche Maßnahme mit einer Person durchführen, so gilt es auf Nachfrage der Person die Dienstnummer zu nennen. Hierfür muss jedoch dem Beamten ein plausibler Grund genannt werden.

    Abs. 2 Wird von einer Behörde keine Dienstnummer ausgegeben, so ist der Name zu nennen.

    Abs. 3 Beamte haben sich immer an die Vorschriften der Behörde bzw. des Staates San Andreas zu halten.

    Abs. 4 Das Löschen von Akten darf nur dann erfolgen, wenn es zuvor eine Klärung mit dem Aktenersteller oder der Leitungsebene der jeweiligen Behörde gab.


    § 8 Dienstpflichten BDG


    Abs. 1 Jede Behörde hat das Recht den Zeitraum und die Summe der zu leistenden Dienstzeit vorzuschreiben.

    Abs. 2 Beamte sind zu einer aktiven Teilnahme am Dienst, während der Dienstzeit verpflichtet.

    Abs. 3 Eine gesonderte Absprache des einzelnen Beamten mit der Leitungsebene, bezüglich Dienstpflicht ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Die Leitungsebene muss auf die gesonderten Wünsche über Dienstzeiten nicht eingehen.

    Abs. 4 Sollte eine Person im Rahmen einer Kontrollmaßnahmen nach § 9 BDG eine Straftat begehen muss vor-, während- oder nach der Einleitung der Strafverfolgung die jeweilige Leitungsebene kontaktiert werden.

    Abs. 5 Jeder Beamter in Los Santos ist dazu verpflichtet, das LSPD & FIB umgehend mittels Notruf zu informieren, sobald eine Person vermutlich durch die Anwendung von (Waffen-)gewalt oder Fremdeinwirkung geschädigt worden ist.

    Abs. 6 Sollte ein Beamter der in Abs. 5 beschriebenen Verpflichtung nicht nachgehen, wird dies im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB bewertet und dementsprechend der Person § 37 StGB und somit auch § 19 BDG vorgeworfen.


    § 18 Korruption BDG


    Abs. 1 Als Korruptionstatbestand werden unter anderem die Vorteilsannahme bzw. -gewährung und Bestechlichkeit bzw. Bestechung angesehen. Zu diesem zählen unter anderem die Informationsbeschaffung durch polizeiliche Mittel, die Bereicherung mittels Beamtenstatus, o.ä. .

    Abs. 2 Der § 18 Korruption, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.


    § 19 Schweres Dienstvergehen BDG


    Abs. 1 Sollte ein Beamter während dem aktiven Dienst eine Straftat begehen, so wird dies als schweres Dienstvergehen angesehen.

    Abs. 2 Der § 19 Schweres Dienstvergehen, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.


    § 43 Hochverrat StGB


    Abs. 1 Als Hochverrat wird die Weitergabe von Informationen an nicht autorisierte Personen bezeichnet, welche lediglich als Staatsdiener verfügbar sind. Hierrunter zählen zum Beispiel: Die Weitergabe der Anzahl von Beamten, die Auskunft über jegliche Akten im Polizeicomputer, Ausbildungs- oder Prüfungsrelevante Themen, etc. . Hierbei legt die Exekutivführung fest, welche Person autorisiert ist.

    Abs. 2 Während des Dienstverhältnisses und in der Zeit danach hat man über sämtliche Interna stillschweigen zu wahren.

    Abs. 3 Der § 20 Hochverrat, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.

    Abs. 4 Der Angriff auf die Exekutivführung, stellt ebenfalls den Tatbestand des Hochverrats dar.


    § 5 Rechte des Beklagten StGB


    Abs. 1 Möchte der Beklagte keine Angaben zur Tat machen oder sich selbst nicht vertreten, kann er auch das Schweigen zur Tat vorziehen.

    Abs. 2 Der Beklagte hat das Recht sich selbst zu verteidigen.

    Abs. 3 Ab 30 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen frei wählbaren Rechtsbeistand, welcher durch einen Exekutivbeamten kontaktiert werden muss. Hierfür muss dem zuständigen Beamten der vollständige Name und die Telefonnummer genannt werden. Sollte die vom Beklagten genannte Person nicht erreichbar sein (30 Sekunden), gilt das Recht als verbraucht. Sollte der Beklagte den Namen und / oder die Telefonnummer des gewählten Rechtsbeistandes nicht wissen, so steht es den Beamten frei, ob diese die Nutzung des Telefons als Informationsbeschaffungs Mittel erlauben oder verwehren.

    Abs. 4 Dem Beschuldigten müssen alle ihm vorgeworfenen Straftaten spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis, genannt werden.

    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte sinngemäß vor der Inhaftierung genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.

    • Das Recht, keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen zu müssen (Schweigen)
    • Das Recht sich selbst zu vertreten
    • Das Recht auf einen frei wählbaren unabhängigen Rechtsbeistand

    Abs. 6 Der Beklagte muss spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis auf das nicht verlesen der Rechte aufmerksam machen. Erfolgt dies, muss der höchstrangige Exekutivbeamte hinzu gerufen werden. Dieser entscheidet wie weiter mit dem Beklagten nach § 5 Abs. 4 - 5 verfahren wird.

    Abs. 7 Sollte der Beklagte das Recht nach Abs. 3 missbrauchen um die Strafverfolgung zu behindern, so hat die Person das Recht nach Abs. 2 und Abs. 3 verwirkt.

    Abs. 8 Ab 60 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen unbeteiligten Exekutivbeamten des FIB ab Rang 7 oder einem Exekutivbeamten des LSPD ab Rang 7.

    Abs. 9 Sollte kein unbeteiligter Beamter verfügbar sein, so verfällt das Recht nach Abs. 8.

    Abs. 10 Sollte der Rechtsbeistand im Zusammenhang mit der Aktenvergabe stehen, so ist dieser nicht befugt als Rechtsbeistand zu fungieren und würde sich im Zweifel Strafbar machen.


    § 10 Beschlagnahmung von Gegenständen und Lizenzen StGB


    Abs. 1 Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen und zur Aufklärung des Falles beitragen, dürfen beschlagnahmt werden.

    Abs. 2 Beschlagnahmte Gegenstände müssen unverzüglich zerstört werden. Ausnahme stellt hier die vorherige Dokumentation von Gegenständen oder eine erhöhte Gefahrenlage da. Weitere Ausnahmen sind ausschließlich in Rücksprache mit der Exekutivführung gültig.

    Abs. 3 Beschlagnahmte Gegenstände werden in der Asservatenkammer verwahrt und können nicht ausgelöst werden.

    Abs. 4 Kommunikationsmittel können beschlagnahmt werden, insofern eine unmittelbare Gefahr besteht.

    Abs. 5 Der Entzug von Lizenzen (PKW, LKW, Helikopter, Flugzeug) kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 51 km/h
    • StVO Delikte, welche in Verbindung mit einer Haftstrafe stehen
    • Nichteinhaltung der Mindestflughöhe BGB § 13 Abs. 2
    • Landen auf nicht genehmigten Flächen BGB § 13 Abs. 3 - 4

    § 24 Raub StGB


    Abs. 1 Wird ein Gegenstand ohne Einwilligung des rechtmäßigen Besitzers durch Gewalt an sich genommen, entspricht dies dem Tatbestand des Raubes. Hierzu zählt auch das Beschädigen von Gegenstände um sich am Inhalt zu bereichern unabhängig davon, ob die Person Kenntnis über die Gewaltanwendung hatte oder nicht.


    § 28 Beleidigung / Rufmord StGB


    Abs. 1 Unter den § 28 Beleidigung/Rufmord fallen auch die Tatbestände Verleumdung bzw. üble Nachrede, Diffamierung, Beleidigung oder einseitige Berichterstattung. Verleumdung bzw. üble Nachrede sind Unwahrheiten, die über eine Person, Gruppe, Behörde o.ä. verbreitet werden bzw. Unwahrheiten, die der Täter nicht beweisen kann.

    Abs. 2 Jegliche Gegenstände (Flyer, Visitenkarten, o.ä.), welche im Zusammenhang mit Abs. 1 in Verbindung stehen, werden als illegale Gegenstände bewertet. In diesem Fall haftet der Ersteller für jedes beschlagnahmte Medium nach § 28 StGB.


    § 34 Vorsätzliche Körperverletzung StGB


    Abs. 1 Der vorsätzliche Angriff auf Leib und/oder Leben einer anderen Person wird als vorsätzliche Körperverletzung gewertet und strafrechtlich verfolgt.

    Abs. 2 Mitarbeiter des LSMC sind von Abs. 1 befreit, insofern diese Medizinische Eingriffe im aktiven Dienst leisten, welche im Einklang mit allen Gesetzen des gesamten Staatsgebiet von San Andreas und dem Hippokratischer Eid stehen.


    § 54 Vermummungsverbot StGB


    Abs. 1 Es gilt ein allgemeines Vermummungsverbot. Es dürfen keine Vermummungen getragen werden.

    Abs. 2 Sollte eine Person nach Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 4 verstoßen, so kann diese durchsucht werden.

    Abs. 3 Ausnahme stellt hier eine Fahrt mit einem Motorrad oder einem motorradähnlichem Gefährt dar. Hier darf ein Bandana in Verbindung mit einem Motorradhelm getragen werden. Hier ist jedoch weder der Helm, noch das Bandana verpflichtend. Steigt die Person vom Motorrad ab, muss die Maskierung abgenommen werden.

    Abs. 4 Nach der einmaligen Aufforderung eines Exekutivbeamten, muss die Vermummung umgehend abgelegt werden.


    Anhang I - Illegale Gegenstände StGB


    § 2 Begrifflichkeiten BGB


    Im Sinne des Gesetzes werden folgende Begriffe vom Staat definiert:

    • Alle angestellten Personen einer staatlichen Behörde sind Beamte / Staatsbeamte
    • Alle angestellten Personen des Los Santos Police Department und des Federal Investigation Bureau sind Exekutivbeamte
    • Das Los Santos Police Department und das Federal Investigation Bureau sind die Exekutivbehörden
    • Das Los Santos Police Department, Federal Investigation Bureau, Los Santos Medical Center, Department of Public Order and Safety, Department of Motor Vehicles, Downtown Cab Co. und Los Santos Customs sind Staatsbehörden
    • Alle Leitungspositionen innerhalb der Exekutivbehörden werden als Exekutivführung definiert
    • Eine Ordnungswidrigkeit wird als solche bewertet, wenn der Tatbestand laut Strafkatalog ausschließlich ein Bußgeld mit sich zieht
    • Eine Straftat wird als solche bewertet, wenn der Tatbestand laut Strafkatalog eine Haftstrafe sowie ein Bußgeld mit sich zieht
    • Die Durchsuchung einer Person/Leibesvisitation entspricht einer Personenkontrolle

    § 10 Halten und Parken StVO


    Abs. 1 Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn:

    • Es länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde
    • Der Fahrer sich vom Fahrzeug entfernt

    Abs. 2 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen zugelassen:

    • Sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
    • Auf öffentlich zugänglich eingezeichneten Parkflächen
    • Am Straßenrand und mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, sofern es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt
    • Das parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist
    • Auf dem Gehweg, sofern es sich um ein einspuriges Fahrzeug handelt
    • Auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers
    • Auf dem Seitenstreifen bei Landstraßen, Feld- und Waldwegen, sofern das Fahrzeug vollständig und parallel in Fahrtrichtung neben der Fahrbahn steht

    Abs. 3 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen verboten:

    • An, sowie 15 Meter vor oder hinter Bushaltestellen. Ausgenommen sind Linienbusse und Taxen
    • Auf Lieferwegen, vor Toren und Zufahrten
    • Auf den Parkflächen vor allen staatlichen Einrichtungen
    • An rot gekennzeichneten Bordsteinen

    Abs. 4 Das Parken von Fahrzeugen auf dem Highway (Standstreifen) ist verboten.

    Abs. 5 Lifeinvader-Parkplatzregelung - Die Parkplätze auf der Nordseite sind Kurzzeitparkplätze und dürfen lediglich für maximal 10 Minuten belegt werden. Bei der Überschreitung der Parkzeit oder nach einer Sonnenwende, dürfen die Fahrzeuge abgeschleppt werden.


    § 6 Geschwindigkeiten StVO


    Abs. 1 Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig kontrollierbar ist. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

    Abs. 2 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h betrifft:

    • Parkplätze
    • Privatgelände

    Abs. 3 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrifft die umliegende Straßen am:

    • Würfelpark
    • Mission Row PD
    • Krankenhaus Pillbox, Rockford, Davis

    Abs. 4 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h.

    Abs. 5 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 150 km/h.

    Abs. 6 Die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf dem Highway beträgt 100 km/h. Es liegen keine Einschränkungen in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit auf Highways.


    § 11 Sonderrechte StVO


    Abs. 1 Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Exekutivbehörden befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist und in bestimmten Ausnahmefällen wie zum Beispiel eine Fahrzeugkolonne.

    Abs. 2 Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Abs. 3 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Abs. 4 Fahrzeuge, welche Sonder- sowie Wegerechte in Anspruch nehmen, müssen von anderen Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden.

    Abs. 5 Für Fahrzeuge des Department of Public Order and Safety und Downtown Cab Co. findet der § 10 keine Anwendung, sofern diese sich im Einsatz/Dienst befinden. Der aktive Einsatz muss hierbei durch ein gelbes Rundumlicht gekennzeichnet werden.

    Ich bin der Meinung das Beleidigungen einfach unnötig sind. Wir sind alle Erwachsen oder zumind. Volljährig und daher sollten wir alle wissen wie wir uns zu Verhalten haben.

    Ich persönlich bin absolut gegen so eine "Lockerung" weil die GTA V Community in den letzten Jahren sich so extrem Verändert hat, dass es anscheinend zum guten Ton dazugehört andere Spieler zu beleidigen.


    Normalerweise ist es so, dass die Leute immer bei Beleidigungen oder IC/OOC die Ausrede "Das ist aber Teil meines RPs" nutzen. Ich glaube niemand würde sich darüber beschweren, wenn die Fraktionen, welche Nationalitäten haben in deren Sprache Beleidigen würden.

    Das Wort Bastard wäre im Japanischen bspw. Kuso yarō - Ein User wird sich vermutlich niemals persönlich angegriffen fühlen, wenn ihr ihn auf der Sprache beleidigt wofür eure Fraktion oder Gruppierung steht.

    Der Grund dafür kann unteranderem der sein, dass er gar keinen Bezug zu dieser Sprache hat aber auch die Häufigkeit spielt dabei eine gewaltige Rolle.

    Da zum Beispiel türkische Beleidigungen ebenfalls immer mehr zum Alltags "Slang" wird, fühlen sich dementsprechend auch immer mehr Personen angegriffen, obwohl Sie eine andere Herkunft haben.


    Daher sollte man in meinen Augen nicht die Symptome bekämpfen sondern die Ursache angehen und das ist in meinen Augen einfach das Verhalten der Spieler.

    Nicht ohne Grund haben mittlerweile alle großen Spiele eine "Mute" Funktion. Sei es Text-Chat oder Sprach-Chat, es ist leider heutzutage notwendig, da Personen immer mehr dazu tendieren Leute zu Beleidigen o.ä..

    Lieber kümmere ich mich um 1 Ticket mehr am Tag, bevor zum Beispiel ein Vater nach einer 8 Stunden Schicht in seinem Hobby beleidigt wird.

    Änderung StGB


    § 16 Haftstrafen


    Abs. 1 Haftstrafen sind im Staatsgefängnis anzutreten.

    Abs. 2 Alle illegalen Gegenstände werden dem Täter vor dem Haftantritt abgenommen, dokumentiert und archiviert.

    Abs. 3 Bestimmte Gegenstände sind beim Aufenthalt im Staatsgefängnis erlaubt. Diese sind im Anhang IV zu finden.

    Abs. 4 Vor dem Antritt der Haftzeit hat der Täter die Möglichkeit Kommunikationsgeräte und legale Gegenstände im Spind vor Ort zu verstauen. Nach dem Ablauf der Haftzeit ist es möglich, diese aus dem Spind zu nehmen.

    Abs. 5 Weigert sich eine Person, erlaubte Gegenstände in den Spind zu legen, so hat der Exekutivbeamte das Recht, diese abzunehmen.

    Abs. 6 Ist im Spind nicht genügend Platz, können Gegenstände von den Exekutivbeamten abgenommen werden. Hier kann der Beklagte entscheiden, welche Gegenstände abgenommen werden sollen.

    Abs. 7 Kann eine Person die Kosten für den Aufenthalt nicht bezahlen, so wird die Haftstrafe in Abhängigkeit des restlichen Geldbetrags verlängert. Hierfür gilt folgende Umrechnung: 2500 $ ≙ 60 Hafteinheiten.

    Ich fände es gut, wenn die UGs den Camper wie die BadFraks nutzen würden. Damit meine ich nicht, dass UGs Drogen produzieren sollten sondern das UGs ebenfalls den Camper umstellen sollten.

    Aktuell ist es so, dass UGs den Camper nicht bewegen sondern dieser in den meisten Fällen an der selben Stelle steht. Daher stell ich mir die Frage warum dafür ein Camper notwendig ist ... dann könnte man nämlich auch einen NPC hinstellen wie bei allen anderen Verarbeitern.

    Durch das bewegen des UG Campers würden auch BadFraks indirekt profitieren, da diese auch gezwungen sind diesen umzustellen.

    Änderungen StGB


    § 4 Strafverfolgung


    Abs. 3 Paragrafen nach dem Strafkatalog dürfen nicht zwei- oder mehrfach in einer Situation vergeben werden. Ausgenommen sind hier § 8 Abs. 5 und 6 laut Strafkatalog, diese können mehrfach vergeben werden.

    Abs. 6 Bei einer Vorladung muss sich die Person am MRPD zeitnah einfinden. Wird diesem nicht Folge geleistet, wird die Akte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vergeben.

    Abs. 7 Ist eine akute Gefahrensituation gegeben und besteht die Gefahr, dass die beklagte Person durch Telefon und Funkgerät weitere Personen herbeiruft, dürfen jegliche Kommunikationsmittel von den Exekutivbeamten beschlagnahmt werden. Exekutivbeamten haben das Recht jegliche Gegenstände abzunehmen, falls die beklagte Person die Strafverfolgung massiv behindert. Des weiteren darf ein Beamter Gegenstände nach § 16 Abs. 5 und 6 beschlagnahmen.

    Abs. 8 Das in Abs. 7 beschriebene "massive behindern" ist wie folgt definiert:

    • Das Vernichten von Gegenständen während einer polizeilichen Maßnahme
    • Das mehrfache Beleidigen eines Beamten (ab 3 Beleidigungen). Zum Beispiel: Bastard, Missgeburt, Fotze, Arschloch, Schwanz, Bullenschwein, Gärtner, etc.
    • Jeglicher Flucht(versuch) während einer polizeilichen Maßnahme (Mit Handschellen wegrennen, mehrfache Verzögerung der Inhaftierung (ab 2 Verzögerungen: unbegründetes Diskutieren, nicht befolgen der Anweisungen, wegrennen))


    § 7 Rechtsfolgen


    Abs. 4 Wird ein Exekutivbeamter bei der Ausführung seines Dienstes von Personen massiv gestört bzw. behindert, darf er diese Personen für maximal 15 Minuten an einem entfernten Ort festsetzen. Hat sich die Person nicht beruhigt oder stört weiterhin, werden dieser alle Rechte nach § 5 Abs. 1 - 3 StGB aberkannt und eine direkte Inhaftierung erfolgt.



    § 9 Zwangsvollstreckung


    Abs. 1 Wurde durch Strafzettel eine Summe von 5.000 Dollar gesammelt, erfolgt eine Zwangsvollstreckung.

    Abs. 2 In diesem Fall wird die betroffene Person gefahndet, erhält eine Haftstrafe von 25 Einheiten und der offene Betrag muss beglichen werden.


    § 10 Beschlagnahmung von Gegenständen und Lizenzen


    Abs. 3 Kommunikationsmittel können beschlagnahmt werden, insofern eine unmittelbare Gefahr besteht.

    Abs. 4 Der Entzug von Lizenzen (PKW, LKW, Helikopter, Flugzeug) kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 51 km/h
    • StVO Delikte, welche in Verbindung mit einer Haftstrafe stehen
    • Nichteinhaltung der Mindestflughöhe BGB § 13 Abs. 2
    • Landen auf nicht genehmigten Flächen BGB § 13 Abs. 3 - 4


    § 13 Mittäterschaft


    Abs. 5 Die Verschleierung bzw. das Decken einer Straftat bezeichnet man ebenfalls als Mittäterschaft und wird strafrechtlich Verfolgt.

    Abs. 6 Beteiligt sich eine außenstehende Person an einem Polizeieinsatz, so kann dies ebenfalls als Mittäterschaft gewertet werden. Hierzu zählt zum Beispiel der Transport von Tatverdächtigen von der Einsatzstelle.


    § 16 Haftstrafen


    Abs. 5 Weigert sich eine Person, erlaubte Gegenstände in den Spind zu legen, so hat der Exekutivbeamte das Recht, diese abzunehmen.

    Abs. 6 Ist im Spind nicht genügend Platz, können Gegenstände von den Exekutivbeamten abgenommen werden. Hier kann der Beklagte entscheiden, welche Gegenstände abgenommen werden sollen.


    § 48 Beamtenbeleidigung


    Abs. 2 Beleidigt eine Person weiterhin, kann das Delikt der Beamtenbeleidigung nach 10 Minuten erneut vergeben werden.


    § 60 Regelung für Durchsuchungsbeschlüsse


    Abs. 11 Die in Abs. 1 bis Abs. 3 beschriebenen Durchsuchungsbeschlüsse dürfen einen Zeitraum von ca. 60 Minuten nicht überschreiten.


    § 61 Anwerben für kriminellen Organisationen


    Abs. 1 Das Anwerben von Personen für kriminelle Organisationen ist absolut verboten. Dies inkludiert auch Aussagen, die das Beitreten einer Untergruppierung, Familie, Gang als auch Mafia beinhalten.

    Abs. 2 Kriminelle Organisationen sind all jene, die dem LSPD und dem FIB als solche bekannt sind und in diesem Zuge dokumentiert wurden.



    Änderungen StVO


    § 12 Definition "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"


    Abs. 1 Erreicht eine Person mit den gesammelten StVO-Delikten aus einer Situation einen Geldbetrag von 2.000 $ oder höher, so wird zusätzlich zu den begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr vergeben.



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im folgenden möchten wir Sie über den Beschwerdeablauf beim Los Santos Police Department informieren.



    • VORAUSSETZUNGEN •



    Vollständige Anschrift

    Vollständige Beschreibung des Sachverhaltes

    Vollständige Übersicht aller Informationen



    • BESCHWERDEABLAUF •



    1. Schritt

    Nachdem die Beschwerde eingegangen ist, wird die Beschwerde auf Vollständigkeit (siehe Voraussetzungen) und auf Quantifizierbarkeit geprüft.


    2. Schritt

    Sollte die Beschwerde nicht Vollständig, Quantifizierbar, ausreichend oder haltlos sein, wird diese abgelehnt.

    Andernfalls wird die Beschwerde evaluiert und in Bearbeitung gesetzt.


    3. Schritt

    Beschwerde wird angenommen oder abgelehnt.



    • SONSTIGES •



    BESCHWERDEN WERDEN AUSSCHLIEßLICH SCHRIFTLICH ENTGEGENGENOMMEN

    DER UMFANG DER SANKTION WIRD NICHT MITGETEILT

    REVISIONEN SIND AUSGESCHLOSSEN



    • BESCHWERDETITEL •



    [VORNAME NACHNAME] • [BESCHWERDE GEGEN DIENSTNUMMER XXX]



    Bei Verstößen gegen die Beschwerderichtlinien behalten wir uns die kommentarlose Ablehnung Ihrer Beschwerde vor.


    Moin zusammen,


    grundsätzlich spricht nichts gegen ein Justiz System, jedoch gehört dazu viel mehr als "nur" eine Justiz.


    Aktuell steht es jedem Spieler IC frei, einen Rechtbeistand ab 30 Hafteinheiten hinzuzuziehen. Ich habe auch schon mehrfach gesehen, dass Personen am LifeInvader Werbung als Rechtsberater schalten.

    Dennoch kann ich euch aus Erfahrung sagen, dass bis dato niemand das Recht in gebrauch genommen hat.


    Ebenfalls sind aktuell die Strafen so niedrig angesetzt, dass es sich nicht lohnt einen so großen Aufwand einzugehen. Hierzu ein kleines Beispiel:

    Eine Person hat eine große Schießerei und kommt am Ende auf 85 Hafteinheiten und besteht darauf einen Anwalt zu konsultieren.

    Das würde so ablaufen, dass die Person in das LSPD gebracht wird, dort der Anwalt angerufen wird und die Kollegen solange warten, bis der Anwalt einfindet. Sagen wir hierfür benötigt der Anwalt 10 Minuten.

    Anschließend bespricht sich der Anwalt mit seinem Mandanten und sucht anschließend das Gespräch mit den Officern um die Situation zu beurteilen. Im Rahmen dieses Gesprächs wird mit großer Wahrscheinlichkeit ein Resumé gezogen und die Finale Akte beschlossen. Hierfür kann man in der Regel ca. 30 Minuten ansetzen.

    Danach wird dem Mandanten alles mitgeteilt. Sollte sich jetzt der Mandant immer noch nicht damit zufrieden geben, wird die Diskussion noch länger.

    Natürlich kommt es jetzt darauf an, was an Akten gelöscht worden ist aber in der Regel, wird sich der Aufwand nicht lohnen, weil die meisten Personen nicht wegen dem RP einen Anwalt rufen sondern um Kosten oder Zeit einzusparen, da der Anwalt am Ende das RP mit den Beamten macht. (Wer das RP sucht, kann sich ja immer selbst vertreten)


    Aber kommen wir zum eigentlichen Teil, warum die Justiz zum aktuellen Zeitpunkt keinen Mehrwert hat.

    Ohne richtige Beweise, kann es keine Justiz geben. Damit man einer Person etwas nachweisen kann, gibt es aktuell lediglich nur Aussagen von Beamten bzw. Zeugenaussagen (die aber meistens darauf abzielen andere Personen zu schädigen vgl. Dispatch) und die Dokumentation von Exekutivbeamten. Bei dieser Dokumentation wird ein Screenshot vom Inventar gemacht und in ein Google Doc eingepflegt. (Das hat zwar andere Gründe aber hat sich bei Exekutivbehörden eingebürgert)

    Solange es keine Beweismittel gibt, wie zum Beispiel: Die Seriennummer von Waffen, Fingerabdrücke, DNA, Mikrospuren, Abdruckspuren, Materialspuren, Kamera aufnahmen (CCTV), etc. kann man einer Person nichts effektiv nachweisen.


    Jetzt muss man sich jedoch die Frage stellen, ob es im Sinne der Community ist soweit zugehen.

    Um jedoch wieder zum Anfang zu kommen, spricht grundsätzlich nichts dagegen ein solches System einzuführen jedoch nicht als Fraktion. Außerdem sollte man sich überlegen, wie oft so etwas in Anspruch genommen wird. Es gibt in den aktuellen Gesetzen so viele Sicherheitsmechanismen, die Willkür seitens Staatsbeamten verhindert bzw. verhindern kann.

    Jedoch nimmt diese aktuell keiner in Anspruch oder befasst sich mit dem Thema nicht ausgiebig. Ich sehe jedoch für ein solches System zum aktuellen Zeitpunkt keine Grundlage und schätze, dass sowas in ca. 1 Jahr möglich wäre.


    Sorry für die Grammatik etc. aber bin Müde und wollte schon vor ein paar Wochen hierzu was schreiben.

    Hallo Nick Young ,


    vielen Dank für dein Feedback!


    Ich werde bei uns intern die Anweisung geben, solche Felder mit einem Park Granger zu befahren.

    Wir werden in Zukunft verstärkt die Felder abfahren um sicherzustellen, dass alle Bürger sich an die StVO halten.

    Nach Rücksprache mit dem Gamedesign wird es jedoch keine Änderung der StVO geben, da das Farmen keine Sonderrechte in Bezug auf die StVO rechtfertigt.


    Liebe Grüße

    BigMac

    § 17 Nebentätigkeiten von Beamten BDG


    Abs. 1 Tätigkeiten die zur Selbstbereicherung genutzt werden, egal ob Materiell oder Finanziell dürfen während der Dienstzeit unter keinen Umständen ausgeführt werden. Ausgenommen hiervon ist jegliche Art von Vermietungen bzw. (Ver-)Kauf von Sachgegenständen. Dies gilt für alle Staatsbeamten und wird bei Zuwiderhandlung mit der Korruption nach § 14 Abs. 1 BDG geahndet.

    § 4 Strafverfolgung StGB


    Abs. 3 Paragrafen nach dem Strafkatalog dürfen nicht zwei- oder mehrfach in einer Situation vergeben werden. Ausgenommen sind hier § 8 Abs. 5 und 6 laut Strafkatalog, diese können mehrfach vergeben werden.


    § 7 Sperrzone BGB


    Abs. 1 Sperrzonen:

    • Los Santos Police Department - abgesperrte Bereiche (ausgenommen Eingangsbereich)
    • Staatsgefängnis außerhalb des umzäunten Bereichs (100m, ausgenommen Parkplatz)
    • Staatsbank - abgesperrter Bereich
    • Federal Investigation Bureau Tower (einschließlich Garage)
    • Temporäre Sperrzonen können des weiteren von Exekutivbeamten mit Befugnis ausgerufen werden

    Personen die eine Sperrzone betreten müssen mit einer Durchsuchung und einer Strafverfolgung rechnen.


    Abs. 2 Absolute Sperrzonen:

    • Federal Investigation Bureau HQ
    • Fort Zancudo (200m Radius, sowie die Zufahrten)
    • Flugzeugträger USS Lexington (500m Radius)
    • Humane Labs and Research (200m Radius, sowie Zufahrten)
    • Staatsgefängnis innerhalb des umzäunten Bereichs

    Personen die eine absolute Sperrzone betreten, müssen mit einem sofortigen Beschuss rechnen.


    § 12 Punktevergabe StVO


    Abs. 1 Verstöße gegen Anhang I und Anhang II können mehrfach vergeben werden. Dies bedeutet, verstößt eine Person in einer Situation mehrfach gegen Anhang I bzw. Anhang II, wird dieser Person mehrfach der leichte bzw. mittlere Verstoß vergeben.

    Abs. 2 Erreicht eine Person mit den gesammelten Punkten aus Anhang I und Anhang II eine Punktezahl von 2 oder höher, so wird zusätzlich zu den leichten bzw. mittleren Verstößen auch der schwere Verstoß geahndet.

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