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[V] - Verfassung

    • Offizieller Beitrag



    • Verfassung •



    Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.


    Artikel 1 - Menschenwürde


    Abs. 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Abs. 2 Die Bevölkerung von San Andreas bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.


    Artikel 2 - Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung / Leben / Freiheit


    Abs. 1 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    Abs. 2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


    Artikel 3 - Gleichheit vor dem Gesetz


    Abs. 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Abs. 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    Abs. 3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.


    Artikel 4 - Religionsfreiheit


    Abs. 1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.


    Artikel 5 - Meinungsfreiheit und Pressefreiheit


    Abs. 1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sowie verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Zeitung werden, gewährleistet.

    Abs. 2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.


    Artikel 6 - Versammlungsfreiheit


    Abs. 1 Alle Staatsbürger von San Andreas haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    Abs. 2 Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder durch die Exekutive beschränkt werden.


    Artikel 7 - Berufsfreiheit


    Abs. 1 Die Bevölkerung von San Andreas hat das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    Abs. 2 Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    Abs. 3 Zwangsarbeit ist nur bei einer angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


    Artikel 8 - Eigentum


    Abs. 1 Das Eigentum wird gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    Abs. 2 Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Abs. 3 Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen.


    Artikel 9 - Grund und Boden


    Abs. 1 Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.


    Artikel 10 - Staatsangehörigkeit


    Abs. 1 Die amerikanische Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.


    Artikel 11 - Immunität


    Abs. 1 Exekutivbeamte, welche den Dienstgrad 10 oder höher bekleiden, genießen absolute Immunität vor der Strafverfolgung, hiervon ausgenommen sind Ordnungswidrigkeiten.

    Abs. 2 Die in Abs. 1 beschriebene "Absolute Immunität" kann nur dann aufgehoben werden, wenn ein Mitglied der Exekutivführung des LSPDs und des FIBs die Zustimmung zur Enthebung des Amtes geben.


    Artikel 12 - Verfassung von neuen Gesetzen


    Abs. 1 Bevor Gesetze veröffentlicht werden, müssen diese immer mit der Leitung (Rang 12) aller Exekutivbehörden besprochen und erarbeitet werden.


    Artikel 13 - Verwirkung der Grundrechte


    Abs. 1 Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Religionsfreiheit (Artikel 4), die Versammlungsfreiheit (Artikel 6) oder das Eigentum (Artikel 8 ) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch die Exekutive ausgesprochen.


    © 2021 Sibaui Roleplay ALLE RECHTE VORBEHALTEN.

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    BigMac  Edie Hobbs

  • BigMac

    Hat das Thema geschlossen.

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