Änderung Strafgesetzbuch (StGB) - Anpassung an die Örtliche Veränderung des LSPDs
§ 4 Strafverfolgung
Abs. 5 Bei einer Vorladung muss sich die Person am Vinewood Police Department zeitnah einfinden. Wird diesem nicht Folge geleistet, wird die Akte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vergeben.
§ 5 Rechte des Beklagten
Abs. 4 Dem Beschuldigten müssen alle ihm vorgeworfenen Straftaten vor dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis oder dem Durchfahren des zweiten Tores der Vinewood Police Department Garage, genannt werden.
Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte vor dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, oder dem Durchfahren des zweiten Tores der Vinewood Police Department Garage, sinngemäß genannt werden.
§ 16 Haftstrafen
Abs. 1 Haftstrafen sind im Staatsgefängnis oder im Vinewood Police Department anzutreten.
Abs. 1.1 Bis zu einer Haftzeit von 30 Einheiten kann die Haftstrafe im Vinewood Police Department angetreten werden.
§ 17 Haftung bei Eigentum
Abs. 2 Die Haftung wird auf den zeitweiligen Besitzer bzw. Fahrer des Fahrzeuges übertragen, wenn dieser bei einer unmittelbaren Strafverfolgung gestellt wird, oder dieser sich im Vinewood Police Department stellt.