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Beiträge von Daniel Vandip

    Sehr guter Vorschlag, hab daran letztes auch Gedacht.

    Ist ein ewiger Kreislauf, die Leute aus der UG wollen in eine Fraktion und dadurch verschwinden immer mehr Leute die Batteriesäure herstellen.

    Würde deutlich den Druck bei den UGs rausnehmen, und denen mehr Freiraum geben nicht im Camper zu stehen.
    Und nachdem die Säure jetzt auch Illegal geworden ist, passt es im Darknet.

    Guten Abend zusammen,


    ich inseriere heute einmal meine vollständig ausgebaute Lagerhalle inkl. Laptop und LED-Stripes.


    Standort:


    Innenansicht:


    Außenansicht:


    Preisvorstellung liegt bei 1.100.000$ aufgrund der netten Nachbarschaft, und der wirtschaftlich interessanten Lage für diverse Familienmitglieder aus Davis.

    Bei Rückfragen könnt ihr gerne unter diesem Beitrag oder mir direkt per SMS 822890 schreiben.



    Grüße

    Moin Grüße,


    Es geht um das Abheben der Sibcoins, könnte man es so umgestalten das man nicht gezwungen ist alles Abheben zu müssen, sondern nur eine gewisse Anzahl an Coins.????

    Ist zwar nicht meine Baustelle hier, aber mich würde Interessieren warum das benötigt wird ?
    Du kannst ja Sibcoins z.B verschicken, aktuell würde ich persönlich sagen, es wäre den Aufwand nicht Wert das zu realisieren.


    Grüße

    Änderung Strafgesetzbuch (StGB)


    § 5 Rechte des Beklagten


    Vorher:

    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte nach dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, sinngemäß genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.


    Neu:


    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte vor dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, sinngemäß genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.


    Hochachtungsvoll,
    Daniel Vandip
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    Änderung Beamtendienstgesetz (BDG)


    § 19 Schweres Dienstvergehen


    Abs. 1 Sollte ein Beamter im Dienst eine Straftat begehen, so kann zusätzlich einmalig das schwere Dienstvergehen vergeben.

    Abs. 2 Der § 19 Schweres Dienstvergehen, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.

    Abs. 3 Sollte ein Beamter sich außer dienst befinden, so wird dieser Fall gesondert durch die Exekutivführung geprüft, ob das Beamtendienstgesetz angewendet wird, oder der Fall nach Zivilrecht sanktioniert wird.

    Änderung Strafgesetzbuch (StGB)

    § 60 Regelung für Durchsuchungsbeschlüsse


    Abs. 1 Personenbezogener Durchsuchungsbeschluss - Wird eine Person innerhalb von drei Tagen mindestens zwei mal strafrechtlich aktenkundig (BtMG, StGB und WaffG), darf diese innerhalb von 72 Stunden einmalig durchsucht werden.

    Abs. 2 Gruppenbezogener Durchsuchungsbeschluss - Wird eine Personengruppe innerhalb von drei Tagen mindestens zwei mal strafrechtlich aktenkundig (BtMG, StGB und WaffG), darf diese innerhalb von 72 Stunden einmalig durchsucht werden.

    Abs. 3 Außerordentlicher Gruppenbezogener Durchsuchungsbeschluss - Wird eine Personengruppe innerhalb von zwei Wochen öfters strafrechtlich aktenkundig (BtMG, StGB und WaffG) darf diese sowie die in Verbindung stehenden Personen innerhalb von 72 Stunden einmalig durchsucht werden.

    Abs. 4 Ortsbezogener Durchsuchungsbeschluss - Gibt es einen ausreichenden Tatverdacht auf Verstöße gegen das BtMG, so hat die Exekutivführung die Möglichkeit, einen Ortsbezogenen Durchsuchungsbeschluss zu erteilen. Dieser hat eine Gültigkeit von 60 Minuten. Sämtliche, in unmittelbarer Nähe befindliche Personen dürfen daraufhin, aufgrund des ausreichenden Tatverdachts, durch die Exekutive durchsucht werden.


    Abs. 5 Die in Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 8 beschriebenen Durchsuchungsbeschlüsse wirken sich grundsätzlich nur auf Personen aus. Diese können aber auf Fahrzeuge und Immobilien ausgeweitet werden.

    Abs. 6 Die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses kann ausschließlich durch die Exekutiv-Führung bewirkt werden.

    Abs. 7 Ein bereits abgelehnter Beschluss darf nicht mit identischen Gründen erneut beantragt werden.

    Abs. 8 Globaler Durchsuchungsbefehl - Ein globaler Durchsuchungsbefehl richtet sich gegen eine Personengruppe und darf nur erwirkt werden, wenn die Arbeit der Staatsbehörden durch Einsatz von Gewalt massiv behindert wird. Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Tage.

    Abs. 9 Ein globaler Durchsuchungsbefehl ermächtigt Beamte des LSPD und FIB jederzeit Angehörige der beschuldigten Personengruppe, sowie die in Verbindung stehenden Personen zu durchsuchen. Eine Razzia ist jederzeit während des genehmigten Zeitraums zulässig.

    Abs. 10 Ein globaler Durchsuchungsbefehl darf einmalig um 5 Tage verlängert werden, insofern weitere, schwerwiegende Verstöße gegen das BtMG, StGB oder WaffG vorliegen.

    Abs. 11 Ein globaler Durchsuchungsbefehl erfordert die Zustimmung des Chief of Police und des Directors des Federal Investigation Bureau. Bei Abwesenheit sind die jeweiligen Stellvertreter zulässig.


    Abs. 12 Die in Abs. 1 bis Abs. 4 beschriebenen Durchsuchungsbeschlüsse dürfen einen Zeitraum von ca. 60 Minuten nicht überschreiten.


    Anhang I - Illegale Gegenstände


    Nr.Bezeichnung des Gegenstandes
    1C4
    2Sprenggehäuse
    3Militärischer Sprengstoff
    4Gestohlene Kunstgemälde
    5Beute (Diamanten)
    6Beute (Geld)
    7Beute (Goldbarren)
    8Malware USB Stick
    9Thermitpaste
    10Jammer




    Änderung Betäubungsmittelgesetz (BtMG)


    Anhang I - Betäubungsmittel


    Nr.Bezeichnung des Betäubungsmittel
    1Kokain
    2Heroin
    3Cannabis
    4Ecstasy
    5Amphetamine
    6Opioide
    7Haschisch
    8Schlafmohn
    9Andrenalin Spritze
    10Joint
    11Magic Tee
    12LSD



    Anhang II - Illegale Substanzen


    Nr.Bezeichnung der illegalen Substanz
    1Mohnblüte
    2Hanfpflanze (Weed, Marihuana, etc.)
    3Pilze (Magic Mushrooms, Halluzinogene Pilze, etc.)
    4Heroin Paste
    5Kokain Paste
    6MDMA
    7Kokablätter
    8Ammoniakblüte
    9Manganblüte
    10Morphinbase
    11Pulverisiertes Mangan
    12Pulverisiertes Ammoniak
    13Verarbeitete Kokablätter
    14Haschischplatten
    15Kiste mit Haschischöl
    16Opium Konzentrat




    Ihre Justiz

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