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Beiträge von Zeno

    Grün = Änderung / Neu

    (Die Regeländerung gilt ab sofort)


    §6 Systemgegebene Szenarien

    1. Folgende Szenarien werden als systemgegebene Szenarien bezeichnet:
      1. Überfall auf die Staatsbank. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) besteht hierbei aus maximal 27 Mitgliedern.
      2. Loot-Events (Flugzeugabsturz etc.). Dabei gilt:
        1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Lootdrop mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen). Hierbei muss der Kampf am Ort des Drops entstehen, darf sich aber aus der Sichtweite des Drops verlagern.
        2. Bei Schussankündigungen bei Loot-Events gilt folgendes:
          1. Eine Schussankündigung von Kolonne zu Kolonne oder von Helikopter zu Helikopter ist legitim.
          2. Eine Schussankündigung per Telefon oder von Helikopter zu Kolone ist untersagt.
        3. Faken eines Kampfes ist nicht erlaubt.
          1. Hierbei wird ausschließlich auf den Punkt "kämpfen" verwiesen. (Bspw. "Habe einen Schuss auf deren Fahrzeug abgegeben, keine andere Fraktion darf anfahren" gilt hierbei nicht).
        4. Sollten sich mehrere Parteien an oder in unmittelbarer Nähe eines Lootdrops befinden und es ist abzusehen, dass es zu einem Fight kommt, ist es untersagt den Loot in der eigenen Base zu saven.
        5. Sollte eine Partei sich nach einem beanspruchten Lootdrop unmittelbar vor oder in der eigenen Base befinden, darf keine aggressive Handlung mehr gegen diese Partei erfolgen. Der Rückweg zur eigenen Base ist hiervon ausgenommen.
      3. Multidrops. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf mit 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B)
        2. Man darf sich nur einschreiben, sofern man auch die 10 Personen bereitstellen kann. Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        3. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        4. Beide Teams müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        5. Die Lootdropkisten müssen fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
      4. Überfall auf den Juwelier. Dabei gilt:
        1. Der Überfall darf durch maximal 15 Mitglieder einer Badfraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden.
        2. Die Gruppe der Staatsfraktionen (LSPD/FIB) beträgt hierbei maximal 27 Mitgliedern.
      5. Überfall auf den Camper einer gegnerischen Fraktion. Dabei gilt:
        1. Jede Fraktion darf nur einmal am Tag einen Camper ausrauben.
        2. Sollte Fraktion A den Camper von Fraktion B ausrauben und Fraktion B entscheidet sich dazu nicht anzufahren, so steht es Fraktion A zu einen weiteren Camper auszurauben. Sollte Fraktion C ebenfalls nicht anfahren, so darf Fraktion A einen weiteren Camper ausrauben.
        3. Fraktion A darf den Camper von Fraktion B nur alle 3 Tage (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden) ausrauben, wenn Fraktion B bei einem Aufbruch anfährt und verteidigt. Fährt Fraktion B nicht an, gilt der 3-tägige Schutz nicht.
        4. Davon ausgenommen ist der Staatsdienst (dürfen mehrere Camper alle 24 Stunden ausrauben).
        5. Sollte der Staatsdienst (LSPD/FIB) den Camper einer Bad-Fraktion ausrauben, so darf der Camper durch maximal 15 Mitglieder der Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) verteidigt werden.
        6. Beim Camper Szenario herrscht Kill-On-Sight, sobald die Tür aufgebrochen wird.
        7. Sobald das Aufschweißen eines Campers begonnen hat, oder ein Mitglied der gegnerischen Partei am Camper hochgenommen wurde, gilt das Szenario als gestartet und es darf kein weiterer Camper angefangen werden.
      6. Angriff auf einen Waffenkonvoi
        1. Das LSPD und FIB, welche den Waffentransport durchführen, dürfen mit maximal 28 Personen an dem Szenario teilnehmen.
        2. Der Überfall muss durch 2 verbündete Badfraktionen erfolgen.
        3. Die Gruppe der Badfraktionen darf maximal aus 20 Personen bestehen. Die Aufstockung durch Mitglieder der offiziellen Untergruppierung ist verboten.
        4. Sollte die angreifende Partei optisch oder akustisch Schüsse wahrnehmen, so muss diese davon ausgehen, dass bereits ein aktiver Angriff stattfindet und sich daher zurückziehen.
          1. Die ersten beiden Parteien, die bei einem Waffenkonvoi mit Ihrer Kolonne mit Waffengewalt gegen das LSPD/FIB kämpfen, erhalten Zugang zum Loot (jede weitere Partei muss sich entfernen).
        5. Beim Waffenkonvoi herrscht Kill-On Sight für die Badfraktionen. Das bedeutet, sobald die Badfraktionen über die Meldung informiert worden sind, gilt für diese eine Schussfreigabe.
        6. Seitens der Badfraktion dürfen maximal 2 Helikopter, bestehend aus jeweils 2 Personen genutzt werden, Staatsfraktionen dürfen 2 Helikopter, aus jeweils 2 Personen bestehend nutzen.
        7. Die Beute wird unter beiden Fraktionen im Verhältnis 50/50 aufgeteilt, die Anzahl der beteiligten Personen pro Fraktion spielt hierbei keine Rolle.
      7. Angriff auf ein Gewächshaus. Dabei gilt:
        1. Jedes Team darf nur alle 5 Tage ein Gewächshaus angreifen (1 Tag gilt bis 0:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
        2. Sollte Team A das Gewächshaus von Team B erfolgreich ausgeraubt haben, so gilt der Cooldown von 5 Tagen für alle Teams auf das Gewächshaus.
        3. Sobald die Tür vom Gewächshaus geschweißt wird, gilt Kill-On-Sight.
        4. Angreifer und Verteidiger dürfen mit jeweils 20 Personen agieren (10 von Partei A und 10 von Partei B). Hier darf auch gerne mit der Untergruppierung aufgefüllt werden.
        5. Es dürfen nur Fahrzeuge von einer Partei benutzt werden.
        6. Angreifer und Verteidiger müssen durch einheitliche Kleidung erkennbar sein. Beispiel: komplett weiß, komplett schwarz etc.
        7. Sollte ein Gewächshaus erfolgreich ausgeraubt worden sein, so muss die Ausbeute fair zwischen Partei A und B aufgeteilt werden.
    2. Ein systemgegebenes Szenario bzw. eine Aktion gegen eine andere Fraktion darf erst 30 Minuten nach einem Serverrestart oder -Crash gestartet werden, außer das Szenario hat bereits vor dem Restart/Crash begonnen.
    3. Bad-Fraktionen dürfen jeweils nur alle drei Tage die Staatsbank/den Juwelier ausrauben (1 Tag zählt bis 00:00 Uhr, nicht exakt 24 Stunden).
    4. Ein systemgegebenes Szenario darf nur von maximal 20 Mitgliedern einer Bad-Fraktion (u. Untergruppierung die auffüllt) durchgeführt werden. Ausnahmen: sämtliche Szenarien gegen das LSPD/FIB.
    5. Die Gruppe der Überfallenden muss optisch als Gruppe erkennbar sein.
    6. Auf einem systemgegebenen Szenario darf kein weiterer RP Strang aufgebaut werden.
    7. In einem systemgegebenen Szenario darf die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB) maximal 2 gepanzerte Fahrzeuge verwenden.
    8. Bis zu 24 Stunden nach dem Ende eines systemgegebenen Szenarios kann eine Razzia bei der Bad-Fraktion durchgeführt werden.
      1. In einem systemgegebenen Szenario zählen Nummernschilder, Fahrzeugfarben und Farbe der Kleidung nicht als hinreichender Beweis für eine Razzia.
      2. Es muss mindestens ein Leader (Rang 10+) oder höher beim PD/FIB anwesend sein, um eine Razzia durchzuführen.
      3. Die Gruppe der Staatsbeamten (LSPD/FIB), die die Razzia durchführt, darf maximal aus 35 Leuten bestehen.


    grün = Änderung/Neu

    Regeländerung gilt ab 02:00 Uhr, 01.08.2022


    Diebstahl, Überfälle & Geiselnahmen

    1. Überfälle auf andere Spieler sind nur erlaubt, wenn ein RP-Hintergrund gegeben ist. Dabei gilt:
      1. Eine Aufforderung Fahrzeuge auszuparken, die Lagerhalle zu öffnen oder Geld von der Bank abzuheben, ist nicht erlaubt.
      2. Das sinnlose Auffordern sämtliche Gegenstände wegzuwerfen, um der Person einen noch größeren finanziellen Schaden zuzufügen, ist zu unterlassen. (Dazu zählt auch, wenn der Überfallende die Items wegwirft!)
      3. Folgende Items dürfen auf gar keinen Fall von anderen Usern entwendet werden: Trophäen, Rucksäcke, Fahrzeugschlüssel, Rubbellose, Gutscheine, Mysteryboxen, Golden Coins, Event-Items (Kerzen, Pouch, Geschenke etc.)
    2. Überfallende Spieler dürfen unter keinen Umständen getötet werden, sofern sie kooperiert haben.
      1. Wichtig: Ein Überfall ist klar von einem geplanten Mord zu unterscheiden. Bei einem Mord ist die Kooperation nicht relevant. Man darf der Person aber auch nichts von großem Wert abnehmen, um sich zu bereichern. (z.B. Langwaffe)
    3. Dinge wie "Sagst du ein Wort, bist du tot!" etc. sind zu unterlassen.
    4. Das ständige Überfallen von anderen Usern, um sich zu bereichern oder andere User aus Langeweile zu stören, ist zu unterlassen.
    5. Bei einer Geiselnahme muss es immer eine realistische Forderung geben. Pro Geiselnahme darf auch nur ein Maximalwert von 5000$ gefordert werden. Unabhängig von der Anzahl der Geiseln.
      1. Des Weiteren dürfen keine illegalen Gegenstände gefordert werden.
    6. Eine Zivilisten-Gruppe/Untergruppierung von maximal 7 Personen darf einen Shop ausrauben. Das LSPD darf einen Shoprob maximal mit 10 Beamten anfahren.
    7. Eine Zivilisten-Gruppe/Untergruppierung/Fraktion von maximal 7 Personen dürfen eine Fleecabank ausrauben. Das LSPD darf einen Überfall auf die Fleecabank mit 10 Beamten verteidigen.
      1. Während eines Überfalls auf die Fleecabank ist es untersagt, unter Einfluss von Drogen (LSD, Joints, Magic Tea und Opium) zu stehen.
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