Anzeige

Beiträge von Mick Brisgau

    Hallo zusammen (an die Projektleitung),

    Die Straßenverkehrsordnung § 1 Abs. 6 stellt eine Nötigung der Bürger dar. Grund dafür ist, ,,Abs. 6 Es gilt eine Mitführpflicht für Verbandskasten und Reparaturkit im Kofferraum für jedes Fahrzeug am Boden, zu Wasser oder in der Luft. Ausgenommen hiervon sind Fahrräder. „die bedeutet man hat keine Chance was Illegales im Kofferraum Zu lagern außer man bezahlt das Bußgeld. Idee ihr zu ist das man den Fahrzeuginnenraum auch benutzten kann.


    Strafgesetzbuch

    § 1 Abs. 1 BtMG Drogenbesitz (geringe Menge) Informationen folgen? Wenn der Staat nicht vorschreibt, was illegale Drogen sind, woher soll der Bürger es wissen? ,, Keine Strafe ohne Gesetze und Gesetze müssen immer Hand und Fuß habe. Hier ist es allerdings nicht der Fall.

    § 1 Abs. 2 BtMG Drogenbesitz (größere Menge) dasselbe! und dazu kommt das hier noch nicht mal die größere Menge festgelegt worden ist kann hier zu jeder Beamte seine eigene Menge festlegen?

    § 1 Abs. 3 BtMG Drogenhandel dasselbe!

    § 1 Abs. 4 BtMG Anbau und / oder Herstellung von Drogen dasselbe!

    § 1 Abs. 2 StGB Besitz illegaler Gegenstände (geringe Menge) dasselbe!

    § 1 Abs. 3 StGB Besitz illegaler Gegenstände (größere Menge) ab einer Menge von 200 Einheiten (siehe § 1 Abs. 3 StGB) hier wurde sie wiederum festgelegt TOP!

    § 2 Abs. 4 StGB Besitz einer illegalen Waffe und / oder Munition Informationen folgen hierzu gibt es auch keine Auflistung von illegalen Waffen somit ist dieser Phargarph auch nicht gültig und muss besser ausgearbeitet werden.


    Zum guten Schluss es gibt zurzeit kein Bereich wo das Polizei Dienst Gesetz (PDG) veröffentlicht ist dieses sollte dringend getan werden, um die Möglichkeit dem Bürger zu geben, was der Beamte darf und was nicht z. B. das Ausweisen im Sinne einer Dienstnummer oder wenn vorhanden der Dienstausweis und das Tragen von Großkalibrigen Waffen in der Öffentlichkeit.


    Mit freundlichen Grüßen

    Mick Brisgau

Anzeige