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Gesetzesänderungen

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    Im folgenden werden Sie als Bürger über sämtliche Gesetzesänderungen informiert.

    Jegliche Änderung tritt stets am selbigen Tag um 23:59 Uhr in Kraft.


    Bei kleineren Änderungen bedarf es keiner Bekanntmachung.



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    BigMac  Edie Hobbs

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    § 4 Strafverfolgung StGB


    Abs. 3 Paragrafen nach dem Strafkatalog dürfen nicht zwei- oder mehrfach in einer Situation vergeben werden. Ausgenommen sind hier § 8 Abs. 5 und 6 laut Strafkatalog, diese können mehrfach vergeben werden.


    § 7 Sperrzone BGB


    Abs. 1 Sperrzonen:

    • Los Santos Police Department - abgesperrte Bereiche (ausgenommen Eingangsbereich)
    • Staatsgefängnis außerhalb des umzäunten Bereichs (100m, ausgenommen Parkplatz)
    • Staatsbank - abgesperrter Bereich
    • Federal Investigation Bureau Tower (einschließlich Garage)
    • Temporäre Sperrzonen können des weiteren von Exekutivbeamten mit Befugnis ausgerufen werden

    Personen die eine Sperrzone betreten müssen mit einer Durchsuchung und einer Strafverfolgung rechnen.


    Abs. 2 Absolute Sperrzonen:

    • Federal Investigation Bureau HQ
    • Fort Zancudo (200m Radius, sowie die Zufahrten)
    • Flugzeugträger USS Lexington (500m Radius)
    • Humane Labs and Research (200m Radius, sowie Zufahrten)
    • Staatsgefängnis innerhalb des umzäunten Bereichs

    Personen die eine absolute Sperrzone betreten, müssen mit einem sofortigen Beschuss rechnen.


    § 12 Punktevergabe StVO


    Abs. 1 Verstöße gegen Anhang I und Anhang II können mehrfach vergeben werden. Dies bedeutet, verstößt eine Person in einer Situation mehrfach gegen Anhang I bzw. Anhang II, wird dieser Person mehrfach der leichte bzw. mittlere Verstoß vergeben.

    Abs. 2 Erreicht eine Person mit den gesammelten Punkten aus Anhang I und Anhang II eine Punktezahl von 2 oder höher, so wird zusätzlich zu den leichten bzw. mittleren Verstößen auch der schwere Verstoß geahndet.

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    § 17 Nebentätigkeiten von Beamten BDG


    Abs. 1 Tätigkeiten die zur Selbstbereicherung genutzt werden, egal ob Materiell oder Finanziell dürfen während der Dienstzeit unter keinen Umständen ausgeführt werden. Ausgenommen hiervon ist jegliche Art von Vermietungen bzw. (Ver-)Kauf von Sachgegenständen. Dies gilt für alle Staatsbeamten und wird bei Zuwiderhandlung mit der Korruption nach § 14 Abs. 1 BDG geahndet.

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    Änderungen StGB


    § 4 Strafverfolgung


    Abs. 3 Paragrafen nach dem Strafkatalog dürfen nicht zwei- oder mehrfach in einer Situation vergeben werden. Ausgenommen sind hier § 8 Abs. 5 und 6 laut Strafkatalog, diese können mehrfach vergeben werden.

    Abs. 6 Bei einer Vorladung muss sich die Person am MRPD zeitnah einfinden. Wird diesem nicht Folge geleistet, wird die Akte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vergeben.

    Abs. 7 Ist eine akute Gefahrensituation gegeben und besteht die Gefahr, dass die beklagte Person durch Telefon und Funkgerät weitere Personen herbeiruft, dürfen jegliche Kommunikationsmittel von den Exekutivbeamten beschlagnahmt werden. Exekutivbeamten haben das Recht jegliche Gegenstände abzunehmen, falls die beklagte Person die Strafverfolgung massiv behindert. Des weiteren darf ein Beamter Gegenstände nach § 16 Abs. 5 und 6 beschlagnahmen.

    Abs. 8 Das in Abs. 7 beschriebene "massive behindern" ist wie folgt definiert:

    • Das Vernichten von Gegenständen während einer polizeilichen Maßnahme
    • Das mehrfache Beleidigen eines Beamten (ab 3 Beleidigungen). Zum Beispiel: Bastard, Missgeburt, Fotze, Arschloch, Schwanz, Bullenschwein, Gärtner, etc.
    • Jeglicher Flucht(versuch) während einer polizeilichen Maßnahme (Mit Handschellen wegrennen, mehrfache Verzögerung der Inhaftierung (ab 2 Verzögerungen: unbegründetes Diskutieren, nicht befolgen der Anweisungen, wegrennen))


    § 7 Rechtsfolgen


    Abs. 4 Wird ein Exekutivbeamter bei der Ausführung seines Dienstes von Personen massiv gestört bzw. behindert, darf er diese Personen für maximal 15 Minuten an einem entfernten Ort festsetzen. Hat sich die Person nicht beruhigt oder stört weiterhin, werden dieser alle Rechte nach § 5 Abs. 1 - 3 StGB aberkannt und eine direkte Inhaftierung erfolgt.



    § 9 Zwangsvollstreckung


    Abs. 1 Wurde durch Strafzettel eine Summe von 5.000 Dollar gesammelt, erfolgt eine Zwangsvollstreckung.

    Abs. 2 In diesem Fall wird die betroffene Person gefahndet, erhält eine Haftstrafe von 25 Einheiten und der offene Betrag muss beglichen werden.


    § 10 Beschlagnahmung von Gegenständen und Lizenzen


    Abs. 3 Kommunikationsmittel können beschlagnahmt werden, insofern eine unmittelbare Gefahr besteht.

    Abs. 4 Der Entzug von Lizenzen (PKW, LKW, Helikopter, Flugzeug) kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 51 km/h
    • StVO Delikte, welche in Verbindung mit einer Haftstrafe stehen
    • Nichteinhaltung der Mindestflughöhe BGB § 13 Abs. 2
    • Landen auf nicht genehmigten Flächen BGB § 13 Abs. 3 - 4


    § 13 Mittäterschaft


    Abs. 5 Die Verschleierung bzw. das Decken einer Straftat bezeichnet man ebenfalls als Mittäterschaft und wird strafrechtlich Verfolgt.

    Abs. 6 Beteiligt sich eine außenstehende Person an einem Polizeieinsatz, so kann dies ebenfalls als Mittäterschaft gewertet werden. Hierzu zählt zum Beispiel der Transport von Tatverdächtigen von der Einsatzstelle.


    § 16 Haftstrafen


    Abs. 5 Weigert sich eine Person, erlaubte Gegenstände in den Spind zu legen, so hat der Exekutivbeamte das Recht, diese abzunehmen.

    Abs. 6 Ist im Spind nicht genügend Platz, können Gegenstände von den Exekutivbeamten abgenommen werden. Hier kann der Beklagte entscheiden, welche Gegenstände abgenommen werden sollen.


    § 48 Beamtenbeleidigung


    Abs. 2 Beleidigt eine Person weiterhin, kann das Delikt der Beamtenbeleidigung nach 10 Minuten erneut vergeben werden.


    § 60 Regelung für Durchsuchungsbeschlüsse


    Abs. 11 Die in Abs. 1 bis Abs. 3 beschriebenen Durchsuchungsbeschlüsse dürfen einen Zeitraum von ca. 60 Minuten nicht überschreiten.


    § 61 Anwerben für kriminellen Organisationen


    Abs. 1 Das Anwerben von Personen für kriminelle Organisationen ist absolut verboten. Dies inkludiert auch Aussagen, die das Beitreten einer Untergruppierung, Familie, Gang als auch Mafia beinhalten.

    Abs. 2 Kriminelle Organisationen sind all jene, die dem LSPD und dem FIB als solche bekannt sind und in diesem Zuge dokumentiert wurden.



    Änderungen StVO


    § 12 Definition "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"


    Abs. 1 Erreicht eine Person mit den gesammelten StVO-Delikten aus einer Situation einen Geldbetrag von 2.000 $ oder höher, so wird zusätzlich zu den begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr vergeben.

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    Änderung StGB


    § 16 Haftstrafen


    Abs. 1 Haftstrafen sind im Staatsgefängnis anzutreten.

    Abs. 2 Alle illegalen Gegenstände werden dem Täter vor dem Haftantritt abgenommen, dokumentiert und archiviert.

    Abs. 3 Bestimmte Gegenstände sind beim Aufenthalt im Staatsgefängnis erlaubt. Diese sind im Anhang IV zu finden.

    Abs. 4 Vor dem Antritt der Haftzeit hat der Täter die Möglichkeit Kommunikationsgeräte und legale Gegenstände im Spind vor Ort zu verstauen. Nach dem Ablauf der Haftzeit ist es möglich, diese aus dem Spind zu nehmen.

    Abs. 5 Weigert sich eine Person, erlaubte Gegenstände in den Spind zu legen, so hat der Exekutivbeamte das Recht, diese abzunehmen.

    Abs. 6 Ist im Spind nicht genügend Platz, können Gegenstände von den Exekutivbeamten abgenommen werden. Hier kann der Beklagte entscheiden, welche Gegenstände abgenommen werden sollen.

    Abs. 7 Kann eine Person die Kosten für den Aufenthalt nicht bezahlen, so wird die Haftstrafe in Abhängigkeit des restlichen Geldbetrags verlängert. Hierfür gilt folgende Umrechnung: 2500 $ ≙ 60 Hafteinheiten.

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    § 2 Immunität BDG


    Abs. 1 Jeder Exekutivbeamte der aktiv am Dienst teilnimmt, genießt Immunität, welche den Beamten vor der aktiven Strafverfolgung schützt, unter der Berücksichtigung von Artikel 11 der Verfassung.

    Abs. 2 Die Immunität kann durch die Exekutivführung aufgehoben werden.

    Abs. 3 Sollte die Immunität nach Abs. 2 aufgehoben werden, so kann die Strafverfolgung durch eine der Exekutivbehörden eingeleitet werden.


    § 3 Pflichten des Beamten BDG


    Abs. 1 Sollte ein Beamter eine polizeiliche Maßnahme mit einer Person durchführen, so gilt es auf Nachfrage der Person die Dienstnummer zu nennen. Hierfür muss jedoch dem Beamten ein plausibler Grund genannt werden.

    Abs. 2 Wird von einer Behörde keine Dienstnummer ausgegeben, so ist der Name zu nennen.

    Abs. 3 Beamte haben sich immer an die Vorschriften der Behörde bzw. des Staates San Andreas zu halten.

    Abs. 4 Das Löschen von Akten darf nur dann erfolgen, wenn es zuvor eine Klärung mit dem Aktenersteller oder der Leitungsebene der jeweiligen Behörde gab.


    § 8 Dienstpflichten BDG


    Abs. 1 Jede Behörde hat das Recht den Zeitraum und die Summe der zu leistenden Dienstzeit vorzuschreiben.

    Abs. 2 Beamte sind zu einer aktiven Teilnahme am Dienst, während der Dienstzeit verpflichtet.

    Abs. 3 Eine gesonderte Absprache des einzelnen Beamten mit der Leitungsebene, bezüglich Dienstpflicht ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Die Leitungsebene muss auf die gesonderten Wünsche über Dienstzeiten nicht eingehen.

    Abs. 4 Sollte eine Person im Rahmen einer Kontrollmaßnahmen nach § 9 BDG eine Straftat begehen muss vor-, während- oder nach der Einleitung der Strafverfolgung die jeweilige Leitungsebene kontaktiert werden.

    Abs. 5 Jeder Beamter in Los Santos ist dazu verpflichtet, das LSPD & FIB umgehend mittels Notruf zu informieren, sobald eine Person vermutlich durch die Anwendung von (Waffen-)gewalt oder Fremdeinwirkung geschädigt worden ist.

    Abs. 6 Sollte ein Beamter der in Abs. 5 beschriebenen Verpflichtung nicht nachgehen, wird dies im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB bewertet und dementsprechend der Person § 37 StGB und somit auch § 19 BDG vorgeworfen.


    § 18 Korruption BDG


    Abs. 1 Als Korruptionstatbestand werden unter anderem die Vorteilsannahme bzw. -gewährung und Bestechlichkeit bzw. Bestechung angesehen. Zu diesem zählen unter anderem die Informationsbeschaffung durch polizeiliche Mittel, die Bereicherung mittels Beamtenstatus, o.ä. .

    Abs. 2 Der § 18 Korruption, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.


    § 19 Schweres Dienstvergehen BDG


    Abs. 1 Sollte ein Beamter während dem aktiven Dienst eine Straftat begehen, so wird dies als schweres Dienstvergehen angesehen.

    Abs. 2 Der § 19 Schweres Dienstvergehen, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.


    § 43 Hochverrat StGB


    Abs. 1 Als Hochverrat wird die Weitergabe von Informationen an nicht autorisierte Personen bezeichnet, welche lediglich als Staatsdiener verfügbar sind. Hierrunter zählen zum Beispiel: Die Weitergabe der Anzahl von Beamten, die Auskunft über jegliche Akten im Polizeicomputer, Ausbildungs- oder Prüfungsrelevante Themen, etc. . Hierbei legt die Exekutivführung fest, welche Person autorisiert ist.

    Abs. 2 Während des Dienstverhältnisses und in der Zeit danach hat man über sämtliche Interna stillschweigen zu wahren.

    Abs. 3 Der § 20 Hochverrat, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.

    Abs. 4 Der Angriff auf die Exekutivführung, stellt ebenfalls den Tatbestand des Hochverrats dar.


    § 5 Rechte des Beklagten StGB


    Abs. 1 Möchte der Beklagte keine Angaben zur Tat machen oder sich selbst nicht vertreten, kann er auch das Schweigen zur Tat vorziehen.

    Abs. 2 Der Beklagte hat das Recht sich selbst zu verteidigen.

    Abs. 3 Ab 30 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen frei wählbaren Rechtsbeistand, welcher durch einen Exekutivbeamten kontaktiert werden muss. Hierfür muss dem zuständigen Beamten der vollständige Name und die Telefonnummer genannt werden. Sollte die vom Beklagten genannte Person nicht erreichbar sein (30 Sekunden), gilt das Recht als verbraucht. Sollte der Beklagte den Namen und / oder die Telefonnummer des gewählten Rechtsbeistandes nicht wissen, so steht es den Beamten frei, ob diese die Nutzung des Telefons als Informationsbeschaffungs Mittel erlauben oder verwehren.

    Abs. 4 Dem Beschuldigten müssen alle ihm vorgeworfenen Straftaten spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis, genannt werden.

    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte sinngemäß vor der Inhaftierung genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.

    • Das Recht, keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen zu müssen (Schweigen)
    • Das Recht sich selbst zu vertreten
    • Das Recht auf einen frei wählbaren unabhängigen Rechtsbeistand

    Abs. 6 Der Beklagte muss spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis auf das nicht verlesen der Rechte aufmerksam machen. Erfolgt dies, muss der höchstrangige Exekutivbeamte hinzu gerufen werden. Dieser entscheidet wie weiter mit dem Beklagten nach § 5 Abs. 4 - 5 verfahren wird.

    Abs. 7 Sollte der Beklagte das Recht nach Abs. 3 missbrauchen um die Strafverfolgung zu behindern, so hat die Person das Recht nach Abs. 2 und Abs. 3 verwirkt.

    Abs. 8 Ab 60 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen unbeteiligten Exekutivbeamten des FIB ab Rang 7 oder einem Exekutivbeamten des LSPD ab Rang 7.

    Abs. 9 Sollte kein unbeteiligter Beamter verfügbar sein, so verfällt das Recht nach Abs. 8.

    Abs. 10 Sollte der Rechtsbeistand im Zusammenhang mit der Aktenvergabe stehen, so ist dieser nicht befugt als Rechtsbeistand zu fungieren und würde sich im Zweifel Strafbar machen.


    § 10 Beschlagnahmung von Gegenständen und Lizenzen StGB


    Abs. 1 Gegenstände, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen und zur Aufklärung des Falles beitragen, dürfen beschlagnahmt werden.

    Abs. 2 Beschlagnahmte Gegenstände müssen unverzüglich zerstört werden. Ausnahme stellt hier die vorherige Dokumentation von Gegenständen oder eine erhöhte Gefahrenlage da. Weitere Ausnahmen sind ausschließlich in Rücksprache mit der Exekutivführung gültig.

    Abs. 3 Beschlagnahmte Gegenstände werden in der Asservatenkammer verwahrt und können nicht ausgelöst werden.

    Abs. 4 Kommunikationsmittel können beschlagnahmt werden, insofern eine unmittelbare Gefahr besteht.

    Abs. 5 Der Entzug von Lizenzen (PKW, LKW, Helikopter, Flugzeug) kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 51 km/h
    • StVO Delikte, welche in Verbindung mit einer Haftstrafe stehen
    • Nichteinhaltung der Mindestflughöhe BGB § 13 Abs. 2
    • Landen auf nicht genehmigten Flächen BGB § 13 Abs. 3 - 4

    § 24 Raub StGB


    Abs. 1 Wird ein Gegenstand ohne Einwilligung des rechtmäßigen Besitzers durch Gewalt an sich genommen, entspricht dies dem Tatbestand des Raubes. Hierzu zählt auch das Beschädigen von Gegenstände um sich am Inhalt zu bereichern unabhängig davon, ob die Person Kenntnis über die Gewaltanwendung hatte oder nicht.


    § 28 Beleidigung / Rufmord StGB


    Abs. 1 Unter den § 28 Beleidigung/Rufmord fallen auch die Tatbestände Verleumdung bzw. üble Nachrede, Diffamierung, Beleidigung oder einseitige Berichterstattung. Verleumdung bzw. üble Nachrede sind Unwahrheiten, die über eine Person, Gruppe, Behörde o.ä. verbreitet werden bzw. Unwahrheiten, die der Täter nicht beweisen kann.

    Abs. 2 Jegliche Gegenstände (Flyer, Visitenkarten, o.ä.), welche im Zusammenhang mit Abs. 1 in Verbindung stehen, werden als illegale Gegenstände bewertet. In diesem Fall haftet der Ersteller für jedes beschlagnahmte Medium nach § 28 StGB.


    § 34 Vorsätzliche Körperverletzung StGB


    Abs. 1 Der vorsätzliche Angriff auf Leib und/oder Leben einer anderen Person wird als vorsätzliche Körperverletzung gewertet und strafrechtlich verfolgt.

    Abs. 2 Mitarbeiter des LSMC sind von Abs. 1 befreit, insofern diese Medizinische Eingriffe im aktiven Dienst leisten, welche im Einklang mit allen Gesetzen des gesamten Staatsgebiet von San Andreas und dem Hippokratischer Eid stehen.


    § 54 Vermummungsverbot StGB


    Abs. 1 Es gilt ein allgemeines Vermummungsverbot. Es dürfen keine Vermummungen getragen werden.

    Abs. 2 Sollte eine Person nach Abs. 1, Abs. 3 oder Abs. 4 verstoßen, so kann diese durchsucht werden.

    Abs. 3 Ausnahme stellt hier eine Fahrt mit einem Motorrad oder einem motorradähnlichem Gefährt dar. Hier darf ein Bandana in Verbindung mit einem Motorradhelm getragen werden. Hier ist jedoch weder der Helm, noch das Bandana verpflichtend. Steigt die Person vom Motorrad ab, muss die Maskierung abgenommen werden.

    Abs. 4 Nach der einmaligen Aufforderung eines Exekutivbeamten, muss die Vermummung umgehend abgelegt werden.


    Anhang I - Illegale Gegenstände StGB


    § 2 Begrifflichkeiten BGB


    Im Sinne des Gesetzes werden folgende Begriffe vom Staat definiert:

    • Alle angestellten Personen einer staatlichen Behörde sind Beamte / Staatsbeamte
    • Alle angestellten Personen des Los Santos Police Department und des Federal Investigation Bureau sind Exekutivbeamte
    • Das Los Santos Police Department und das Federal Investigation Bureau sind die Exekutivbehörden
    • Das Los Santos Police Department, Federal Investigation Bureau, Los Santos Medical Center, Department of Public Order and Safety, Department of Motor Vehicles, Downtown Cab Co. und Los Santos Customs sind Staatsbehörden
    • Alle Leitungspositionen innerhalb der Exekutivbehörden werden als Exekutivführung definiert
    • Eine Ordnungswidrigkeit wird als solche bewertet, wenn der Tatbestand laut Strafkatalog ausschließlich ein Bußgeld mit sich zieht
    • Eine Straftat wird als solche bewertet, wenn der Tatbestand laut Strafkatalog eine Haftstrafe sowie ein Bußgeld mit sich zieht
    • Die Durchsuchung einer Person/Leibesvisitation entspricht einer Personenkontrolle

    § 10 Halten und Parken StVO


    Abs. 1 Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn:

    • Es länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde
    • Der Fahrer sich vom Fahrzeug entfernt

    Abs. 2 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen zugelassen:

    • Sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
    • Auf öffentlich zugänglich eingezeichneten Parkflächen
    • Am Straßenrand und mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, sofern es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt
    • Das parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist
    • Auf dem Gehweg, sofern es sich um ein einspuriges Fahrzeug handelt
    • Auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers
    • Auf dem Seitenstreifen bei Landstraßen, Feld- und Waldwegen, sofern das Fahrzeug vollständig und parallel in Fahrtrichtung neben der Fahrbahn steht

    Abs. 3 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen verboten:

    • An, sowie 15 Meter vor oder hinter Bushaltestellen. Ausgenommen sind Linienbusse und Taxen
    • Auf Lieferwegen, vor Toren und Zufahrten
    • Auf den Parkflächen vor allen staatlichen Einrichtungen
    • An rot gekennzeichneten Bordsteinen

    Abs. 4 Das Parken von Fahrzeugen auf dem Highway (Standstreifen) ist verboten.

    Abs. 5 Lifeinvader-Parkplatzregelung - Die Parkplätze auf der Nordseite sind Kurzzeitparkplätze und dürfen lediglich für maximal 10 Minuten belegt werden. Bei der Überschreitung der Parkzeit oder nach einer Sonnenwende, dürfen die Fahrzeuge abgeschleppt werden.


    § 6 Geschwindigkeiten StVO


    Abs. 1 Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig kontrollierbar ist. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

    Abs. 2 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h betrifft:

    • Parkplätze
    • Privatgelände

    Abs. 3 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrifft die umliegende Straßen am:

    • Würfelpark
    • Mission Row PD
    • Krankenhaus Pillbox, Rockford, Davis

    Abs. 4 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h.

    Abs. 5 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 150 km/h.

    Abs. 6 Die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf dem Highway beträgt 100 km/h. Es liegen keine Einschränkungen in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit auf Highways.


    § 11 Sonderrechte StVO


    Abs. 1 Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Exekutivbehörden befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist und in bestimmten Ausnahmefällen wie zum Beispiel eine Fahrzeugkolonne.

    Abs. 2 Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Abs. 3 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Abs. 4 Fahrzeuge, welche Sonder- sowie Wegerechte in Anspruch nehmen, müssen von anderen Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden.

    Abs. 5 Für Fahrzeuge des Department of Public Order and Safety und Downtown Cab Co. findet der § 10 keine Anwendung, sofern diese sich im Einsatz/Dienst befinden. Der aktive Einsatz muss hierbei durch ein gelbes Rundumlicht gekennzeichnet werden.

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    § 8 Dienstpflichten


    Abs. 1 Jede Behörde hat das Recht den Zeitraum und die Summe der zu leistenden Dienstzeit vorzuschreiben.

    Abs. 2 Beamte sind zu einer aktiven Teilnahme am Dienst, während der Dienstzeit verpflichtet.

    Abs. 3 Eine gesonderte Absprache des einzelnen Beamten mit der Leitungsebene, bezüglich Dienstpflicht ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Die Leitungsebene muss auf die gesonderten Wünsche über Dienstzeiten nicht eingehen.

    Abs. 4 Sollte eine Person im Rahmen einer Kontrollmaßnahmen nach § 9 BDG eine Straftat begehen muss vor, während oder nach der Einleitung der Strafverfolgung die jeweilige Leitungsebene kontaktiert werden.

    Abs. 5 Jeder Beamte in Los Santos ist dazu verpflichtet, das LSPD bzw. FIB umgehend mittels Notruf zu informieren, sobald eine Person vermutlich durch die Anwendung von (Waffen-)gewalt oder Fremdeinwirkung geschädigt worden ist.

    Abs. 6 Sollte ein Beamter der in Abs. 5 beschriebenen Verpflichtung nicht nachgehen, wird dies im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB bewertet und dementsprechend der Person § 37 StGB und somit auch § 19 BDG vorgeworfen.

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    § 21 Arbeitsverhältnis & -sperre BDG


    Abs. 1 Begeht ein Beamter eine Straftat bzw. wird straffällig, muss das Arbeitsverhältnis sofort gekündigt werden.

    Abs. 2 Ausgehend von Abs. 1 wird in Folge dessen der Person eine Arbeitssperre in Höhe von einem Monat für jegliche staatliche Behörde ausgesprochen.

    Abs. 3 Sollte eine Person gegen Abs. 2 verstoßen, so wird die Sperre um einen weiteren Monat verlängert. Des Weiteren wird eine Disziplinarstrafe in Höhe von 25.000 $ verhängt. Hierbei wird der Tag der letzten Kündigung genommen.


    § 5 Rechte des Beklagten StGB


    Abs. 1 Möchte der Beklagte keine Angaben zur Tat machen oder sich selbst nicht vertreten, kann er auch das Schweigen zur Tat vorziehen.

    Abs. 2 Der Beklagte hat das Recht sich selbst zu verteidigen.

    Abs. 3 Ab 30 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen frei wählbaren Rechtsbeistand, welcher durch einen Exekutivbeamten kontaktiert werden muss. Hierfür muss dem zuständigen Beamten der vollständige Name und die Telefonnummer genannt werden. Sollte die vom Beklagten genannte Person nicht erreichbar sein (30 Sekunden), gilt das Recht als verbraucht. Sollte der Beklagte den Namen und / oder die Telefonnummer des gewählten Rechtsbeistandes nicht wissen, so steht es den Beamten frei, ob diese die Nutzung des Telefons als Informationsbeschaffungs Mittel erlauben oder verwehren.

    Abs. 4 Dem Beschuldigten müssen alle ihm vorgeworfenen Straftaten spätestens nach dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, genannt werden.

    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte nach dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, sinngemäß genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.

    • Das Recht, keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen zu müssen (Schweigen)
    • Das Recht sich selbst zu vertreten
    • Das Recht auf einen frei wählbaren unabhängigen Rechtsbeistand

    Abs. 6 Der Beklagte muss spätestens nach dem Betreten des Los Santos Police Departments oder dem Durchfahren der Schleuse im Staatsgefängnis auf das nicht verlesen der Rechte aufmerksam machen. Erfolgt dies, muss der höchstrangige Exekutivbeamte hinzu gerufen werden. Dieser entscheidet wie weiter mit dem Beklagten nach § 5 Abs. 4 - 5 verfahren wird.

    Abs. 7 Sollte der Beklagte das Recht nach Abs. 3 missbrauchen um die Strafverfolgung zu behindern, so hat die Person das Recht nach Abs. 2 und Abs. 3 verwirkt.

    Abs. 8 Ab 60 Hafteinheiten hat der Beklagte das Recht auf einen unbeteiligten Exekutivbeamten des FIB ab Rang 7 oder einem Exekutivbeamten des LSPD ab Rang 7.

    Abs. 9 Sollte kein unbeteiligter Beamter verfügbar sein, so verfällt das Recht nach Abs. 8.

    Abs. 10 Sollte eine Person im Zusammenhang mit der dem Angeklagten vorgeworfenen Straftat stehen, kann diese nicht als Rechtsbeistand fungieren. Liegen Zweifel vor, kann der Anwalt strafrechtlich verfolgt werden.


    § 4 Strafverfolgung StGB


    Abs. 1 Straftaten die laut Strafkatalog als solche ausgewiesen sind, müssen von der Exekutive geahndet werden und können nicht erlassen werden.

    Abs. 2 Ein Beamter darf vom Ahnden einer Ordnungswidrigkeit absehen, wenn bei der Aufklärung über die rechtswidrige Handlung ein Lerneffekt erzielt wurde.


    Abs. 3 Paragrafen nach dem Strafkatalog dürfen nicht zwei- oder mehrfach in einer Situation vergeben werden. Ausgenommen sind hier § 8 Abs. 5 und 6 laut Strafkatalog, diese können mehrfach vergeben werden.

    Abs. 4 Jeder Bürger des Staates San Andreas hat das Recht einen Tatverdächtigen bis zum Eintreffen von Exekutivbeamten festzusetzen. Nach dem Festsetzen einer Person muss unmittelbar eine Meldung per Dispatch an eine Exekutivbehörde erfolgen.

    Abs. 5 Beamte der Exekutivbehörde haben die Möglichkeit eine Vorladung auszusprechen, um den Sachverhalt einer Situation genauer nachzuvollziehen oder Informationen zu erhalten.

    Abs. 6 Bei einer Vorladung muss sich die Person am MRPD zeitnah einfinden. Wird diesem nicht Folge geleistet, wird die Akte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vergeben.

    Abs. 7 Ist eine akute Gefahrensituation gegeben und besteht die Gefahr, dass die beklagte Person durch Telefon und Funkgerät weitere Personen herbeiruft, dürfen jegliche Kommunikationsmittel von den Exekutivbeamten beschlagnahmt werden. Exekutivbeamten haben das Recht jegliche Gegenstände abzunehmen, falls die beklagte Person die Strafverfolgung massiv behindert. Des weiteren darf ein Beamter Gegenstände nach § 16 Abs. 5 und 6 eigenständig beschlagnahmen.

    Abs. 8 Die in Abs. 7 beschriebene "massive Behinderung" ist wie folgt definiert:

    • Das Vernichten von Gegenständen während einer polizeilichen Maßnahme
    • Das mehrfache Beleidigen eines Beamten (ab 3 Beleidigungen). Zum Beispiel: Hurensohn, Bastard, Missgeburt, Fotze, Arschloch, Schwanz, Bullenschwein, Gärtner, etc.)
    • Jeglicher Flucht(versuch) während einer polizeilichen Maßnahme (Mit Handschellen wegrennen, mehrfache Verzögerung der Inhaftierung (ab 2 Verzögerungen: unbegründetes Diskutieren, nicht befolgen der Anweisungen, wegrennen))

    Abs. 9 Im Zuge der Strafverfolgung, sind (gesundheitliche) Einschränkungen zu ignorieren. Panik-, Angstzustände oder ähnliches Rechtfertigen keine gesetzeswidrige Handlung.


    § 8 Dienstpflichten BDG


    Abs. 1 Jede Behörde hat das Recht den Zeitraum und die Summe der zu leistenden Dienstzeit vorzuschreiben.

    Abs. 2 Beamte sind zu einer aktiven Teilnahme am Dienst, während der Dienstzeit verpflichtet.

    Abs. 3 Eine gesonderte Absprache des einzelnen Beamten mit der Leitungsebene, bezüglich Dienstpflicht ist möglich, jedoch nicht verpflichtend. Die Leitungsebene muss auf die gesonderten Wünsche über Dienstzeiten nicht eingehen.

    Abs. 4 Sollte eine Person im Rahmen einer Kontrollmaßnahmen nach § 9 BDG eine Straftat begehen muss vor, während oder nach der Einleitung der Strafverfolgung die jeweilige Leitungsebene kontaktiert werden.

    Abs. 5 Beamten ist es untersagt, als Rechtsbeistand zu fungieren. Unabhängig davon, ob eine Person In- oder Außerdienst ist.

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    § 21 Arbeitsverhältnis & -sperre BDG


    Abs. 1 Begeht ein Beamter eine Straftat bzw. wird straffällig, muss das Arbeitsverhältnis sofort gekündigt werden, insofern sich die Haftstrafe auf mindestens 30 HE beläuft.

    Abs. 2 Sollte ein Beamter aufgrund des "Schweren Dienstvergehens" oder "Korruption" inhaftiert werden, so wird in Folge dessen der Person eine Arbeitssperre in Höhe von einem Monat für jegliche staatliche Behörde ausgesprochen.

    Abs. 3 Die in Abs. 2 beschriebene Sperre muss hierbei durch die Leitung der jeweiligen Behörde weitergeleitet werden.

    Abs. 4 Sollte eine Person gegen Abs. 2 verstoßen, so wird die Sperre um einen weiteren Monat verlängert. Des Weiteren wird eine Disziplinarstrafe in Höhe von 25.000 $ verhängt. Hierbei wird der Tag der letzten Kündigung genommen.

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    § 13 Fahrzeugzulassung


    Abs. 1 Fahrzeuge dürfen am Verkehrsgeschehen lediglich teilnehmen, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag vom Department of Public Order and Safety (DPOS) oder dem Department Motors Vehicles (DMV) erteilt. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Eintragung in das Zulassungsregister.

    Abs. 2 Nach dem Erwerb eines Fahrzeuges, ist der Eigentümer verpflichtet innerhalb von 7 Tagen das Fahrzeug nach Abs. 1 anzumelden. Bis zur Anmeldung des Fahrzeugs ist der Eigentümer dazu verpflichtet, den Kaufvertrag im Fahrzeug aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

    Abs. 3 Fahrzeuge die unangemeldet am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen beschlagnahmt werden, insofern kein gültiger Kaufvertrag nach Abs. 2 vorliegt und vorgezeigt wird.

    Abs. 4 Sollte das Kennzeichen eines Fahrzeuges:

    • unerlaubte Kürzel gemäß der offiziellen Kennzeichen-Blackliste oder
    • gefälscht sein,

    so liegt keine rechtmäßige Zulassung vor und das Fahrzeug darf beschlagnahmt werden.


    § 2 Führerschein und Lizenzen


    Abs. 1 PKW-Lizenz: Gilt für Kraftfahrzeuge, welche mindestens 3 Räder und maximal 4 Räder besitzen, sowie ein maximales Kofferraumvolumen von 200 kg oder 20 Slots nicht überschreiten.

    Abs. 2 LKW-Lizenz: Gilt für Lastkraftwagen, welche mindestens 4 Räder, sowie ein Kofferraumvolumen ab 200 kg und 20 Slots besitzen.

    Abs. 3 Ausnahmen der LKW-Lizenz stellen hierbei folgende Fahrzeuge da:

    • Busse
    • Feuerwehrautos
    • Abschleppfahrzeuge
    • Dubsta3

    Abs. 4 Motorrad-Lizenz: Gilt für Fahrzeuge, welche maximal 2 Räder besitzen.

    Abs. 5 Die in Abs. 1 bis Abs. 3 beschriebenen Lizenzen bezieht sich auf Fahrzeuge, welche sich dauerhaft auf dem Boden fortbewegen.

    Abs. 6 Boots-Lizenz: Gilt für Fahrzeuge, welche sich auf oder unter dem Wasser fortbewegen.

    Abs. 7 Helikopter-Lizenz: Gilt für Luftfahrzeuge der Klasse Helikopter.

    Abs. 8 Flugzeug-Lizenz: Gilt für Luftfahrzeuge der Klasse Flugzeuge.

    Abs. 9 Die in Abs. 1 bis Abs. 8 beschriebenen Lizenzen erfordern einen erfolgreich absolvierten Erste Hilfe Kurs.


    Abs. 10 Sollte ein Fahrzeug weder nach Abs. 1 noch nach Abs. 2 definierbar sein, so wird im Zweifel das Fahrzeug als PKW bewertet.

    Abs. 11 Neu eingereiste Personen können in den ersten 14 Tagen ohne gültige Lizenz am Straßenverkehr (PKW) teilnehmen. Die 14 Tage werden hierbei ab dem Einreisedatum gezählt.

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    Änderung Strafgesetzbuch (StGB)

    § 62 Aktenklärung

    Abs. 1 Aktenklärung kann nur bei einem nicht eindeutigen Sachverhalt beantragt werden.

    Abs. 2 Bei Vergabe der Aktenklärung hat der Tatverdächtige 24 oder 48 Stunden Zeit, die entsprechende(n) Akte(n) mit dem zuständigen Exekutivbeamten zu klären.

    Abs. 3 Die offene Aktenklärung erlischt, sollte der Tatverdächtige vor der erfolgten Aktenklärung nach Abs. 2 erneut straffällig werden.

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    Änderung Straßenverkehrsordnung (StVO)

    § 10 Halten und Parken
    Abs. 2
    sofern zuvor bei dem Los Santos Police Departments eine Parkgenehmigung für eine Parkfläche erworben wurde, auch für Flächen, für die nach Abs. 3 ein Parkverbot gilt. Die Genehmigung ist 30 Tage gültig und kann nach Ablauf dieser Frist erneuert werden.


    Gültigkeit ab dem 15.11.2021

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    Änderung Straßenverkehrsordnung (StVO)

    § 2 Führerscheine & Lizenzen
    Abs. 11 Neu eingereiste Personen dürfen bis zum Erreichen der Sozialstufe 6 ohne gültigen Erste-Hilfe-Schein die PKW-Lizenz bei dem Department of Motor Vehicles erwerben. Spätestens bei Erreichen der Sozialstufe 6 ist für die Gültigkeit der Lizenz der Besitz eines Erste-Hilfe-Scheins Voraussetzung.


    Vorher:

    Abs. 11 Neu eingereiste Personen können in den ersten 14 Tagen ohne gültige Lizenz am Straßenverkehr (PKW) teilnehmen. Die 14 Tage werden hierbei ab dem Einreisedatum gezählt.

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    Änderung Beamtendienstgesetz (BDG)

    § 12 Suspendierungen
    Abs. 2 Die Suspendierung darf ausschließlich durch die Leitungsebene der jeweiligen Behörde und Exekutivführung ausgesprochen werden.


    § 21 Arbeitsverhältnis & -sperre
    Abs. 1 Begeht ein Beamter eine Straftat bzw. wird straffällig, muss das Arbeitsverhältnis sofort gekündigt werden. Ausnahmen hiervon müssen von der Exekutivführung genehmigt werden.


    § 12 Suspendierungen
    Abs. 4 Sollte eine ausgesprochene Suspendierung durch die Exekutivführung nicht befolgt werden, so gilt dies als schweres Dienstvergehen.


    Änderung Bürgerliche gesetzliche Bestimmungen (BGB)


    §2 Begrifflichkeiten

    Eine Straftat wird als solche bewertet, wenn der Tatbestand laut Strafkatalog eine Haftstrafe mit sich zieht


    §8 Luftverkehr

    Abs. 2 Das Einhalten der Mindestflughöhe von 500 Fuß ist verpflichtend, ausgenommen hiervon sind Landeanflüge und Notlandungen.


    §5 Rechte des Beklagten

    Abs. 4

    Das Recht, keine Angaben zu den Tatvorwürfen machen zu müssen (Schweigen)

    Das Recht sich selbst zu vertreten

    Das Recht auf einmalige Akteneinsicht

    Das Recht auf einen frei wählbaren unabhängigen Rechtsbeistand


    Änderung Strafgesetzbuch (StGB)


    §55 Notrufmissbrauch

    Abs. 1 Das Verursachen eines unnötigen Notrufes durch das Senden eines Dispatches wird als Notrufmissbrauch gewertet und strafrechtlich verfolgt.


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    Änderung Beamtendienstgesetz (BDG)

    § 19 Schweres Dienstvergehen
    Abs. 1 Sollte ein Beamter im Dienst oder Außerdienst eine Straftat begehen, so wird dies als schweres Dienstvergehen angesehen.


    Vorher:
    Abs. 1 Sollte ein Beamter während dem aktiven Dienst eine Straftat begehen, so wird dies als schweres Dienstvergehen angesehen.



    Änderung Straßenverkehrsordnung (StVO)


    Abs. 8 Der Transport von Fahrzeugen darf ausschließlich nur von staatliche Behörden im Dienst erfolgen, eine Zuwiderhandlung wird mit der Beschlagnahmung, Durchsuchung und dem mittelschweren Verstoß gegen die StVO geahndet.


    Anhang I

    Leichter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:

    Entsprechen Taten die als geringfügig der Missachtung im Straßenverkehr betrachtet werden.

    Beispiele: Nutzung von Mobilfunkgeräte am Steuer, das Blockieren von Straßen als Person.


    Anhang II

    Mittlerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:

    Entsprechen Taten die als mittelschwer der Missachtung im Straßenverkehr betrachtet werden.

    Beispiele: Illegaler Transport von Fahrzeugen , Mitnahme von Personen ohne dafür vorhergesehenen Sitzplätze/Befestigung, driften auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen.


    Anhang III

    Schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:

    Entsprechen Taten die als schwer der Missachtung im Straßenverkehr betrachtet werden.

    Beispiele: Mehrfache Verursachen eines Unfalls, der Diebstahl von Staatlichen Fahrzeugen ohne Nutzung der Signaleeinrichtung,


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    Änderung Strafgesetzbuch (StGB)

    § 60 Regelung für Durchsuchungsbeschlüsse


    Abs. 1 Personenbezogener Durchsuchungsbeschluss - Wird eine Person innerhalb von drei Tagen mindestens zwei mal strafrechtlich aktenkundig (BtMG, StGB und WaffG), darf diese innerhalb von 72 Stunden einmalig durchsucht werden.

    Abs. 2 Gruppenbezogener Durchsuchungsbeschluss - Wird eine Personengruppe innerhalb von drei Tagen mindestens zwei mal strafrechtlich aktenkundig (BtMG, StGB und WaffG), darf diese innerhalb von 72 Stunden einmalig durchsucht werden.

    Abs. 3 Außerordentlicher Gruppenbezogener Durchsuchungsbeschluss - Wird eine Personengruppe innerhalb von zwei Wochen öfters strafrechtlich aktenkundig (BtMG, StGB und WaffG) darf diese sowie die in Verbindung stehenden Personen innerhalb von 72 Stunden einmalig durchsucht werden.

    Abs. 4 Ortsbezogener Durchsuchungsbeschluss - Gibt es einen ausreichenden Tatverdacht auf Verstöße gegen das BtMG, so hat die Exekutivführung die Möglichkeit, einen Ortsbezogenen Durchsuchungsbeschluss zu erteilen. Dieser hat eine Gültigkeit von 60 Minuten. Sämtliche, in unmittelbarer Nähe befindliche Personen dürfen daraufhin, aufgrund des ausreichenden Tatverdachts, durch die Exekutive durchsucht werden.


    Abs. 5 Die in Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 8 beschriebenen Durchsuchungsbeschlüsse wirken sich grundsätzlich nur auf Personen aus. Diese können aber auf Fahrzeuge und Immobilien ausgeweitet werden.

    Abs. 6 Die Ausstellung eines Durchsuchungsbeschlusses kann ausschließlich durch die Exekutiv-Führung bewirkt werden.

    Abs. 7 Ein bereits abgelehnter Beschluss darf nicht mit identischen Gründen erneut beantragt werden.

    Abs. 8 Globaler Durchsuchungsbefehl - Ein globaler Durchsuchungsbefehl richtet sich gegen eine Personengruppe und darf nur erwirkt werden, wenn die Arbeit der Staatsbehörden durch Einsatz von Gewalt massiv behindert wird. Die Gültigkeit beträgt maximal 5 Tage.

    Abs. 9 Ein globaler Durchsuchungsbefehl ermächtigt Beamte des LSPD und FIB jederzeit Angehörige der beschuldigten Personengruppe, sowie die in Verbindung stehenden Personen zu durchsuchen. Eine Razzia ist jederzeit während des genehmigten Zeitraums zulässig.

    Abs. 10 Ein globaler Durchsuchungsbefehl darf einmalig um 5 Tage verlängert werden, insofern weitere, schwerwiegende Verstöße gegen das BtMG, StGB oder WaffG vorliegen.

    Abs. 11 Ein globaler Durchsuchungsbefehl erfordert die Zustimmung des Chief of Police und des Directors des Federal Investigation Bureau. Bei Abwesenheit sind die jeweiligen Stellvertreter zulässig.


    Abs. 12 Die in Abs. 1 bis Abs. 4 beschriebenen Durchsuchungsbeschlüsse dürfen einen Zeitraum von ca. 60 Minuten nicht überschreiten.


    Anhang I - Illegale Gegenstände


    Nr.Bezeichnung des Gegenstandes
    1C4
    2Sprenggehäuse
    3Militärischer Sprengstoff
    4Gestohlene Kunstgemälde
    5Beute (Diamanten)
    6Beute (Geld)
    7Beute (Goldbarren)
    8Malware USB Stick
    9Thermitpaste
    10Jammer




    Änderung Betäubungsmittelgesetz (BtMG)


    Anhang I - Betäubungsmittel


    Nr.Bezeichnung des Betäubungsmittel
    1Kokain
    2Heroin
    3Cannabis
    4Ecstasy
    5Amphetamine
    6Opioide
    7Haschisch
    8Schlafmohn
    9Andrenalin Spritze
    10Joint
    11Magic Tee
    12LSD



    Anhang II - Illegale Substanzen


    Nr.Bezeichnung der illegalen Substanz
    1Mohnblüte
    2Hanfpflanze (Weed, Marihuana, etc.)
    3Pilze (Magic Mushrooms, Halluzinogene Pilze, etc.)
    4Heroin Paste
    5Kokain Paste
    6MDMA
    7Kokablätter
    8Ammoniakblüte
    9Manganblüte
    10Morphinbase
    11Pulverisiertes Mangan
    12Pulverisiertes Ammoniak
    13Verarbeitete Kokablätter
    14Haschischplatten
    15Kiste mit Haschischöl
    16Opium Konzentrat




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    Änderung Beamtendienstgesetz (BDG)


    § 19 Schweres Dienstvergehen


    Abs. 1 Sollte ein Beamter im Dienst eine Straftat begehen, so kann zusätzlich einmalig das schwere Dienstvergehen vergeben.

    Abs. 2 Der § 19 Schweres Dienstvergehen, darf lediglich durch die Exekutivführung vergeben werden.

    Abs. 3 Sollte ein Beamter sich außer dienst befinden, so wird dieser Fall gesondert durch die Exekutivführung geprüft, ob das Beamtendienstgesetz angewendet wird, oder der Fall nach Zivilrecht sanktioniert wird.

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    Änderung Strafgesetzbuch (StGB)


    § 5 Rechte des Beklagten


    Vorher:

    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte nach dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, sinngemäß genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.


    Neu:


    Abs. 5 Dem Beklagten müssen die folgenden Rechte vor dem Durchfahren der zweiten Schleuse im Staatsgefängnis, sinngemäß genannt werden. Erfolgt dies nicht bzw. verweigert der Beamte das Nennen der Rechte nach ausdrücklichem Wunsch des Beklagten, so kann dieser nicht für die Ihm zur Last gelegten Delikte belangt werden. Ein Löschen der Akte und die Entlassung des Beschuldigten sind hier die Folge.


    Hochachtungsvoll,
    Daniel Vandip
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