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[StVO] - Straßenverkehrsordnung

    • Offizieller Beitrag



    • StVO – Straßenverkehrsordnung •



    § 1 Grundregeln


    Abs. 1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    Abs. 2 Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

    Abs. 3 Personen, welche sich aktiv als Fahrer ohne die dazugehörige Lizenz am öffentlichen Straßenverkehr beteiligen, begehen eine Straftat.

    Abs. 4 Für die Nutzung von Rollern und Fahrrädern wird keine Lizenz benötigt.

    Abs. 5 Die Nutzung von Kommunikationsmitteln während der Fahrt sind nicht gestattet.

    Abs. 6 Es gilt eine Mitführpflicht von Verbandskasten und Reparaturkit im Kofferraum, für jedes Fahrzeug am Boden, zu Wasser oder in der Luft. Ausgenommen hiervon sind Fahrräder.

    Abs. 7 Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; andernfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.

    Abs. 8 Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

    Abs. 9 Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, darf keine Fahrzeuge führen und macht sich andernfalls strafbar. Sollte ein Verkehrsteilnehmer durch seine Fahrweise StVO Delikte verursachen, liegt es im Ermessen des Exekutivbeamten zusätzlich einen Drogen oder Alkoholtest zu vollziehen.

    Abs. 10 Das Handy / Mobiltelefon dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden. Hier zählen sowohl telefonieren, als auch SMS schreiben als Nutzung.

    Abs. 11 Sofern ein gültiger Mietvertrag über ein Fahrzeug geschlossen wurde, gilt der Mieter als Eigentümer des Fahrzeugs. Der Mieter ist verpflichtet den Mietvertrag im Fahrzeug aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin ist der Mieter verpflichtet eine gültige Hauptuntersuchung, sowie Zulassung (§ 13 StVO) vorweisen zu können.



    § 2 Führerschein und Lizenzen


    Abs. 1 PKW-Lizenz: Gilt für Kraftfahrzeuge, welche mindestens 3 Räder und maximal 4 Räder besitzen, sowie ein maximales Kofferraumvolumen von 200 kg oder 20 Slots nicht überschreiten.

    Abs. 2 LKW-Lizenz: Gilt für Lastkraftwagen, welche mindestens 4 Räder, sowie ein Kofferraumvolumen ab 200 kg und 20 Slots besitzen.

    Abs. 3 Ausnahmen der LKW-Lizenz stellen hierbei folgende Fahrzeuge da:

    • Busse
    • Feuerwehrautos
    • Abschleppfahrzeuge
    • Dubsta3
    • Rumpo

    Abs. 4 Motorrad-Lizenz: Gilt für Fahrzeuge, welche maximal 2 Räder besitzen.

    Abs. 5 Die in Abs. 1 bis Abs. 3 beschriebenen Lizenzen bezieht sich auf Fahrzeuge, welche sich dauerhaft auf dem Boden fortbewegen.

    Abs. 6 Boots-Lizenz: Gilt für Fahrzeuge, welche sich auf oder unter dem Wasser fortbewegen.

    Abs. 7 Helikopter-Lizenz: Gilt für Luftfahrzeuge der Klasse Helikopter.

    Abs. 8 Flugzeug-Lizenz: Gilt für Luftfahrzeuge der Klasse Flugzeuge.

    Abs. 9 Die in Abs. 1 bis Abs. 8 beschriebenen Lizenzen erfordern einen erfolgreich absolvierten Erste Hilfe Kurs.

    Abs. 10 Sollte ein Fahrzeug weder nach Abs. 1 noch nach Abs. 2 definierbar sein, so wird im Zweifel das Fahrzeug als PKW bewertet.

    Abs. 11 Neu eingereiste Personen dürfen bis zum Erreichen der Sozialstufe 6 ohne gültigen Erste-Hilfe-Schein die PKW-Lizenz bei dem Department of Motor Vehicles erwerben. Spätestens bei Erreichen der Sozialstufe 6 ist für die Gültigkeit der Lizenz der Besitz eines Erste-Hilfe-Scheins Voraussetzung.



    § 3 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


    Abs. 1 Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. Bei zwei Fahrstreifen ist der rechte zu benutzen. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

    Abs. 2 Es ist immer möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

    Abs. 3 Wer im Straßenverkehr folgende Dinge begeht, macht sich strafbar:

    • Ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt
    • Als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt
    • Sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen

    Abs. 4 Öffentliche Straßen dürfen nur von Fahrzeugen genutzt werden, die fahrtauglich sind.

    Abs. 5 Fahrzeuge, die bauartbedingt kein Kennzeichen besitzen, erhalten vom Staat Los Santos eine Sondergenehmigung für die Nutzung des Straßenverkehrs. Diese Sonderregelung entbindet nicht von der Zulassungspflicht.

    Abs. 6 Fahrzeuge, im land- und forstwirtschaftlichen Bereich haben eine eingeschränkte Straßenzulassung für Felder und Wälder.

    Abs. 7 Der Highway darf ausschließlich von Fortbewegungsmitteln genutzt werden, welche eine Lizenz benötigen und dazu Fähig sind, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit zu erreichen.

    Abs. 8 Der Transport von Fahrzeugen darf ausschließlich nur von staatliche Behörden im Dienst erfolgen, eine Zuwiderhandlung wird mit der Beschlagnahmung, Durchsuchung und dem mittelschweren Verstoß gegen die StVO geahndet.



    § 4 Regelung der Straßenarten


    Abs. 1 Innerorts gilt bei Ortsschildern oder vorhandener Bebauung auf mindestens einer Straßenseite.

    Abs. 2 Sollte die Örtlichkeit nicht nach Abs. 1 zutreffen, gilt diese als außerorts.

    Abs. 3 Highways (rote Markierung) sind gemäß der Grafik I (siehe unten) definiert.



    § 5 Verkehrszeichen


    Abs. 1 Zu beachtende Verkehrszeichen oder derartige Bodenmarkierungen sind:

    • Stoppschilder / Stopp Markierungen
    • Einbahnstraßenschilder
    • Durchfahrt verboten

    Abs. 2 Nicht zu beachten sind:

    • Ampeln
    • Schilder mit Geschwindigkeitsangaben
    • Schilder mit Halte- oder Parkverbot
    • Vorfahrtsschilder
    • Wendeverbotsschilder



    § 6 Geschwindigkeiten


    Abs. 1 Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig kontrollierbar ist. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

    Abs. 2 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h betrifft:

    • Parkplätze
    • Privatgelände

    Abs. 3 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrifft die umliegende Straßen am:

    • Würfelpark
    • Vinewood PD
    • Krankenhaus Pillbox, Krankenhaus Rockford, Krankenhaus Davis

    Abs. 4 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 100 km/h.

    Abs. 5 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 150 km/h.

    Abs. 6 Die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf dem Highway beträgt 100 km/h. Es liegen keine Einschränkungen in Bezug auf die Höchstgeschwindigkeit auf Highways.



    § 7 Vorfahrt


    Abs. 1 Vorfahrt hat der Verkehrsteilnehmer, welcher mehr Fahrstreifen auf der jeweiligen Fahrbahn hat.

    Abs. 2 Sollte Absatz 1 nicht anwendbar sein, gilt rechts vor links.



    § 8 Abstand


    Abs. 1 Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.



    § 9 Überholen


    Abs. 1 Es ist links zu überholen.

    Abs. 2 Überholt werden darf nur, wer überblicken kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

    Abs. 3 Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle verringern, notfalls das Fahrzeug an geeigneter Stelle halten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; dies gilt nicht auf Highways.



    § 10 Halten und Parken


    Abs. 1 Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn:

    • Es länger als 3 Minuten nicht bewegt wurde
    • Der Fahrer sich vom Fahrzeug entfernt

    Abs. 2 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen zugelassen:

    • Sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
    • Auf öffentlich zugänglich eingezeichneten Parkflächen
    • Am Straßenrand und mit 2 Rädern auf dem Bürgersteig, sofern es sich um ein zweispuriges Fahrzeug handelt
    • Das parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet ist
    • Auf dem Gehweg, sofern es sich um ein einspuriges Fahrzeug handelt
    • Auf Privatgrundstücken mit der Erlaubnis des Eigentümers
    • Auf dem Seitenstreifen bei Landstraßen, Feld- und Waldwegen, sofern das Fahrzeug vollständig und parallel in Fahrtrichtung neben der Fahrbahn steht
    • sofern zuvor bei dem Los Santos Police Departments eine Parkgenehmigung für eine Parkfläche erworben wurde, auch für Flächen, für die nach Abs. 3 ein Parkverbot gilt. Die Genehmigung kann eine Gültigkeit bis zu 2 Monaten haben und kann nach Ablauf dieser Frist erneuert werden.

    Abs. 3 Das Halten und Parken von Fahrzeugen ist in folgenden Situationen verboten:

    • An, sowie 15 Meter vor oder hinter Bushaltestellen. Ausgenommen sind Linienbusse und Taxen
    • Auf Lieferwegen, vor Toren und Zufahrten
    • Auf den Parkflächen vor allen staatlichen Einrichtungen
    • An rot gekennzeichneten Bordsteinen

    Abs. 4 Sollte das Fahrzeug aufgrund seiner Länge oder Breite nicht in eine Parkfläche passen, so ist es gestattet mehrere Parklücken zu besetzen, sofern die Bauform des Parkplatzes dies ermöglicht ohne das andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.

    Abs. 5 Das Parken von Fahrzeugen auf dem Highway (Standstreifen) ist verboten.

    Abs. 6 Lifeinvader-Parkplatzregelung - Die Parkplätze auf der Nordseite sind Kurzzeitparkplätze und dürfen lediglich für maximal 10 Minuten belegt werden. Bei der Überschreitung der Parkzeit oder nach einer Sonnenwende, dürfen die Fahrzeuge abgeschleppt werden.

    Abs. 7 Dienstfahrzeuge der Justiz, FIB, LSPD, LSMC, ACLS sind von §10 ausgenommen, außer sie behindern grob fährlässig andere Verkehrsteilnehmer.



    § 11 Sonderrechte


    Abs. 1 Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Exekutivbehörden befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist und in bestimmten Ausnahmefällen wie zum Beispiel eine Fahrzeugkolonne.

    Abs. 2 Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    Abs. 3 Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Abs. 4 Fahrzeuge, welche Sonder- sowie Wegerechte in Anspruch nehmen, müssen von anderen Verkehrsteilnehmern berücksichtigt werden.

    Abs. 5 Für Fahrzeuge des Department of Public Order and Safety und Downtown Cab Co. findet der § 10 keine Anwendung, sofern diese sich im Einsatz/Dienst befinden. Der aktive Einsatz muss hierbei durch ein gelbes Rundumlicht gekennzeichnet werden.



    § 12 Definition "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr"


    Abs. 1 Erreicht eine Person mit den gesammelten StVO-Delikten aus einer Situation einen Geldbetrag von 4.000 $ oder höher, so kann zusätzlich zu den begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr vergeben werden.

    Abs. 2 Zu diesen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten darf Strafkatalog § 8 Abs. 23 "Führen eines Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeuges mit gefälschtem Kennzeichen" nicht mit einbezogen werden.



    § 13 Fahrzeugzulassung & Hauptuntersuchung


    Abs. 1 Fahrzeuge dürfen am Verkehrsgeschehen lediglich teilnehmen, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Die Zulassung wird auf Antrag vom Automobile Club Los Santos (ACLS) oder dem Department Motors Vehicles (DMV) erteilt. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Eintragung in das Zulassungsregister. Das Zertifikat für die Hauptuntersuchung wird nach einer technischen Überprüfung vom Automobile Club Los Santos (ACLS) ausgestellt.

    Abs. 2 Nach dem Erwerb eines Fahrzeuges, ist der Eigentümer verpflichtet innerhalb von 7 Tagen das Fahrzeug nach Abs. 1 anzumelden sowie zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Bis zur Anmeldung des Fahrzeugs sowie der Vorführung zur Hauptuntersuchung ist der Eigentümer dazu verpflichtet, den Kaufvertrag im Fahrzeug aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.

    Abs. 3 Fahrzeuge die unangemeldet am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen beschlagnahmt werden, insofern kein gültiger Kaufvertrag nach Abs. 2 vorliegt und vorgezeigt wird.

    Abs. 4 Sollte das Kennzeichen eines Fahrzeuges:

    • unerlaubte Kürzel gemäß der offiziellen Kennzeichen-Blackliste oder
    • gefälscht sein,

    so liegt keine rechtmäßige Zulassung vor und das Fahrzeug darf beschlagnahmt werden.



    Anhang I


    Leichter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:

    Entsprechen Taten die als geringfügig der Missachtung im Straßenverkehr betrachtet werden.

    Beispiele: Nutzung von Mobilfunkgeräte am Steuer, das Blockieren von Straßen als Person.



    Anhang II


    Mittlerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:

    Entsprechen Taten die als mittelschwer der Missachtung im Straßenverkehr betrachtet werden.

    Beispiele: Illegaler Transport von Fahrzeugen , Mitnahme von Personen ohne dafür vorhergesehenen Sitzplätze/Befestigung, driften auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen.



    Anhang III


    Schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung:

    Entsprechen Taten die als schwer der Missachtung im Straßenverkehr betrachtet werden.

    Beispiele: Mehrfache Verursachen eines Unfalls, der Diebstahl von Staatlichen Fahrzeugen ohne Nutzung der Signaleeinrichtung,


    Grafik I - Highways





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    BigMac  Edie Hobbs

  • BigMac

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